Auswandererschutzgesetz – AuswSG
Gesetz zum Schutze der Auswanderer und Auswanderinnen (Auswandererschutzgesetz – AuswSG)
Ihre Rechte und Pflichten beim Auswandern – und was Sie als Unternehmer, Vermögensinhaber oder Selbstständiger beachten sollten
Warum das Auswandererschutzgesetz für Sie wichtig ist
Immer mehr Deutsche ziehen in Erwägung, das Land zu verlassen – sei es aus steuerlichen, politischen oder persönlichen Gründen. Doch wer auswandert, steht nicht nur vor organisatorischen Hürden, sondern auch vor rechtlichen Verpflichtungen, über die oft wenig gesprochen wird.
Das Auswandererschutzgesetz (AuswSG) ist ein zentrales Regelwerk, das nicht nur die Tätigkeit von Auswanderungsberatern regelt, sondern auch die Rechte und den Schutz deutscher Auswanderer sichern soll.
In diesem Beitrag erfahren Sie:
- Was genau im AuswSG geregelt ist
- Für wen das Gesetz gilt – und für wen nicht
- Warum das Gesetz aus Sicht des Staates wichtig ist
- Und was Sie als vermögender Auswanderer unbedingt beachten sollten
Was ist das Auswandererschutzgesetz (AuswSG)?
Das Gesetz zum Schutze der Auswanderer und Auswanderinnen (kurz: AuswSG) trat am 26. März 2013 in Kraft.
Es regelt im Kern:
- die gewerbliche Auswandererberatung,
- den Schutz vor irreführender Beratung,
- die Anforderungen an Beraterunternehmen,
- und die behördliche Überwachung dieses Sektors.
Es ersetzt die veraltete Gesetzgebung aus dem Kaiserreich und bringt das Recht auf einen modernen Stand – mit Blick auf die heutige Mobilität der Bürger und die gestiegene Komplexität internationaler Umzüge.
Geltungsbereich: Für wen gilt das AuswSG?
Das Gesetz gilt nicht für jeden, der auswandern möchte, sondern richtet sich vor allem an folgende Gruppen:
✔️ Unternehmen und Personen, die gewerblich Auswanderungsberatung anbieten
Diese müssen:
- eine behördliche Genehmigung vorweisen,
- zuverlässig und fachlich geeignet sein,
- Verträge klar und transparent gestalten,
- eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen,
- Informationspflichten gegenüber Kunden einhalten.
✔️ Indirekt auch für Auswanderer
Wer sich beraten lässt, hat einen rechtlichen Anspruch auf bestimmte Informationsstandards, Klarheit im Vertrag und Schutz vor Irreführung.
❌ Nicht erfasst sind
- private Beratungen (z. B. durch Freunde, YouTuber, Foren),
- nichtkommerzielle Gruppen,
- Einzelpersonen, die selbst auswandern und über ihre Erfahrungen berichten.
Warum das Gesetz entstanden ist
Immer wieder gab es Fälle, in denen Auswanderer durch unseriöse Anbieter ins Ausland gelockt wurden – mit falschen Versprechen über Jobs, Aufenthaltsrechte oder Steuerfreiheit. Das führte zu:
- finanziellen Verlusten,
- aufenthaltsrechtlichen Problemen,
- familiären Krisen,
- und Rückkehr mit leeren Händen.
Das AuswSG will hier für Verbraucherschutz sorgen – aber auch die Reputation Deutschlands im Ausland wahren.
Was viele nicht wissen: Das AuswSG ist auch ein Kontrollinstrument
Obwohl es offiziell dem Schutz dient, kann das Gesetz mittelbar zur Überwachung von Auswanderungsbewegungen genutzt werden. Denn:
- Berater müssen Tätigkeiten melden
- Verträge können überprüft werden
- Daten dürfen mit anderen Behörden geteilt werden
Gerade wer als Unternehmer, Vermögensinhaber oder Selbstständiger auswandert, sollte sich bewusst machen:
Auswanderung ist kein rein privater Akt – sie kann politische, steuerliche und wirtschaftliche Relevanz haben.
Wichtige Inhalte des Auswandererschutzgesetzes im Überblick
| Bereich | Regelung laut AuswSG |
|---|---|
| Genehmigungspflicht | Auswandererberatung nur mit behördlicher Erlaubnis |
| Informationspflichten | Transparente Verträge, verständliche Beratung |
| Verbotene Inhalte | Keine Erfolgsgarantien, keine steuerlichen Heilsversprechen |
| Aufsicht durch Behörden | Zuständig: Bundesverwaltungsamt |
| Sanktionen bei Verstößen | Bußgelder, Entzug der Genehmigung, ggf. strafrechtliche Konsequenzen |
| Schutz der Ratsuchenden | Rücktrittsrechte, Widerruf, Entschädigungsansprüche |
GEO-Kontext: Deutschland, Österreich und Schweiz im Vergleich
- Deutschland: strenge Regelung, zentrale Überwachung über das BVA
- Österreich: kein spezifisches Auswanderungsgesetz – Beratung jedoch durch Gewerberecht geregelt
- Schweiz: liberaler Ansatz, Fokus auf Eigenverantwortung
Tipp: Wer Auswandererberatung im D-A-CH-Raum anbietet, muss sich länderspezifisch absichern – rechtlich und versicherungstechnisch.
| Strategie | Ziel |
|---|---|
| Frühzeitige Beratung mit Auslands-Experten | Steuerlast & Meldepflichten vermeiden |
| Wohnsitzwechsel sauber dokumentieren | Keine Rückwirkung deutscher Steuerpflicht |
| Vermögensstruktur rechtzeitig anpassen | Wegzugsbesteuerung vermeiden |
| Zielstaat mit Non-Dom- oder Territorialbesteuerung wählen | Steuerfreiheit sichern |
| Internationale Asset Protection prüfen | Zugriffsschutz auch bei Krisen oder Rückkehr |
Fallstricke für Auswanderer – und wie Sie sich schützen
- Falsche Versprechen von „Beratern“
Viele vermeintliche Profis werben mit Steuerfreiheit, Sozialabgabefreiheit oder garantierten Aufenthaltsrechten. → Vorsicht! - Nicht geprüfte Auslandsfirmen
Die Gründung einer Firma im Ausland ist einfach – aber nicht immer sinnvoll. Fehler können teuer werden. - Unklarheit über Wegzugsbesteuerung, 6-Monats-Fristen, wirtschaftliche Zurechnung
Wer glaubt, mit einer Flugreise der deutschen Steuer zu entkommen, irrt gewaltig. - Datenübermittlung zwischen Staaten
CRS, FATCA, AIA – wer Konten, Firmen oder Immobilien im Ausland hält, wird oft automatisch gemeldet.Das AuswSG schützt – aber auch der Staat schützt sich
Das Auswandererschutzgesetz ist kein bloßes Verbraucherschutzgesetz, sondern ein strategisches Regelwerk, das auch staatliche Interessen wahrt.
Wer auswandert, sollte sich professionell vorbereiten. Nicht nur wegen des Gesetzes – sondern weil Auswanderung die Weichen für ein neues Leben stellt.
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