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Boden für Enteignungen bereitet

23. Juni 2025 / Zukunft2

Berlin bereitet den Boden für Enteignungen

Rahmengesetz als Einstieg in die Vergesellschaftung – CDU und SPD machen den Weg frei

Boden für Enteignungen bereitet – Vier Jahre nach dem Berliner Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne ist nun klar:

Die Hauptstadt rückt der Vergesellschaftung näher – gesetzlich, konkret, geplant.

CDU und SPD haben sich auf ein Vergesellschaftungsrahmengesetz geeinigt, das zwar keine sofortigen Enteignungen vorsieht, aber den rechtlichen Boden dafür bereitet.

Ein Schritt, der den politischen Charakter des Volksentscheids vom September 2021 ernst nimmt – und gleichzeitig eine neue Realität schafft: Vergesellschaftung ist keine abstrakte Debatte mehr. Sie wird zum politischen Werkzeug.

Politik mit Vorlauf: Gesetz kommt erst 2027 – doch der Pfad ist vorgezeichnet

Die Eckpunkte sehen vor, dass das Gesetz erst zwei Jahre nach Verkündung in Kraft tritt – frühestens 2027.

Der Grund: Die Regelungen sollen vorab vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden können.

CDU-Fraktionschef Dirk Stettner nennt das eine „vorsorgliche Absicherung“.

Tatsächlich schafft die Koalition damit eine juristisch tragfähige Ausgangslage für spätere Eingriffe in Eigentumsrechte.

Ein Symbolgesetz? Mitnichten. Es ist ein Testlauf für das, was folgen kann.

Vom Volksentscheid zur staatlichen Zugriffsmöglichkeit

Im Zentrum steht die Umsetzung des Volksentscheids „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“, bei dem 2021 fast 60 % der Berliner Wähler:innen für die Enteignung großer Immobilienkonzerne stimmten.

Damals wurde die Umsetzung verschleppt. Jetzt folgt der nächste Schritt: ein Rahmen, der Enteignung möglich macht – rechtlich abgesichert und politisch gedeckt.

Boden für Enteignungen bereitet

Boden für Enteignungen bereitet

Die Initiative hatte dem Senat den Auftrag gegeben, Vergesellschaftung vorzubereiten.

Die nun präsentierten Eckpunkte zeigen: Diese Vorbereitung ist im Gange.

Wirtschaftliche Fehlentwicklung als Hebel für staatlichen Zugriff

Das Gesetz soll Anwendung finden, wenn Unternehmen:

  • gesetzliche Pflichten dauerhaft ignorieren,
  • zu wenig investieren, und
  • gleichzeitig Gewinne für Eigentümer maximieren – also am Gemeinwohl vorbei wirtschaften.

In diesen Fällen könnten laut Gesetz künftig Instrumente greifen: von staatlicher Preisregulierung über Gewinnabschöpfung bis zur Vergesellschaftung. Der Bereich: Daseinsvorsorge – Wohnen, Energie, Wasser.

Die politischen Weichen sind gestellt: Private Eigentümer, die dem Gemeinwohl zuwider handeln, verlieren ihren Schutzstatus.

CDU mit neuem Ton: Keine Enteignung – aber alles ist vorbereitet

CDU-Politiker Stettner versuchte zu beschwichtigen:
„Wir wollen niemanden enteignen.“

Doch was zählt, ist nicht die Rhetorik – sondern die gesetzliche Struktur.

Und die erlaubt, wenn nötig, genau das: Vergesellschaftung nach Artikel 15 GG – ein bislang kaum angewendeter Verfassungsartikel, jetzt erstmals politisch aktiviert.

SPD-Fraktionschef Raed Saleh spricht offen von einem „Instrumentenkasten“. Die Tür zur Enteignung steht also offen – das Gesetz liefert den Schlüssel.

Kritik aus der Wirtschaft – Zustimmung aus der Enteignungsbewegung

Während Wohnungsunternehmen und Investoren bereits Alarm schlagen, sieht die Initiative „DW & Co. enteignen“ ihre Strategie bestätigt – auch wenn ihr das Tempo zu langsam ist. Sprecherin Lara Eckstein kritisierte das Gesetz als „zahnlos“, lobte jedoch die rechtliche Richtung: „Endlich wird die verfassungsrechtliche Möglichkeit konkretisiert.“

Faktisch bedeutet das: Die Berliner Politik hat einen Hebel geschaffen, der bislang fehlte.

Die Botschaft: Der Staat kann – und wird handeln

Das geplante Rahmengesetz ist mehr als Symbolik. Es ist ein Wechsel im Verhältnis von Markt und Staat. Privateigentum steht nicht mehr außerhalb politischer Gestaltung – insbesondere, wenn es in zentralen Bereichen wie Wohnen systematisch gegen das Gemeinwohl eingesetzt wird.

Was heute als Option erscheint, könnte morgen zur Realität werden. Die politische Schwelle für Vergesellschaftungen wurde gesenkt. Die Schwelle zur Anwendung? Noch offen – aber nicht ausgeschlossen.

Enteignung ist vorbereitet – nur das Datum fehlt

Mit dem Vergesellschaftungsrahmengesetz hat Berlin eine neue politische Ära eingeläutet: Das Instrument der Enteignung ist real, nicht nur theoretisch. Der Staat gibt sich selbst das Recht zur Rückeroberung von Wohnraum und Infrastruktur – juristisch legitim, demokratisch gedeckt, politisch vorbereitet.

Die Frage ist nicht mehr, ob es zur Vergesellschaftung kommt.
Die Frage ist nur noch: Wann – und wo zuerst.