Bundesregierung plant Eingriff in möblierte Vermietung
Scheinmöbel, echter Zugriff
Justizministerin will Mietpreisbremse durchsetzen – Schlupflöcher bei Möblierungszuschlägen sollen geschlossen werden
Berlin – Zwei Stühle, ein Tisch – und plötzlich gilt die Mietpreisbremse nicht mehr.
Was bislang als tolerierter Graubereich der Vermietung galt, soll nun gesetzlich nachgeschärft werden. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigt ein Ende der pauschalen Möblierungszuschläge an.
Die Botschaft: Wer „möbliert“ vermietet, muss künftig offenlegen, belegen und begrenzen.
Ein kleiner Eingriff? Vielleicht.
Ein strukturelles Signal? Ganz sicher.
Mietpreisbremse: Offiziell gültig, praktisch oft unterlaufen
Die Mietpreisbremse wurde erst vor Kurzem bis 2029 verlängert.
Sie gilt formal auch für möblierte Wohnungen.
Doch faktisch lässt das Gesetz Spielraum: Möblierungszuschläge sind erlaubt,
müssen aber nicht ausgewiesen werden.
Die Folge: Für Mieter ist der reale Mietpreis nicht nachvollziehbar – für Vermieter entsteht ein bequemer Spielraum.
Das Problem: Der Spielraum wurde zum Geschäftsmodell.
Ministerin Hubig: „Das hat System.“
Stefanie Hubig spricht offen von einer Praxis, die sich etabliert hat.
Sie selbst habe in Berlin möblierte Wohnungen zu überhöhten Preisen angeboten bekommen – mit Minimalmöblierung, aber Maximalmiete.
Zitat:
„Ein Tisch und zwei Stühle ersetzen keine transparente Mietstruktur.“
Die geplante Regelung zielt daher nicht auf die Möblierung als solche –
sondern auf die undokumentierte Aufpreisstruktur, die kontrollfrei bleibt.
Möblierung als Geschäftsmodell – und als Regulierungsrisiko
Möblierte Vermietung war über Jahre die strategische Antwort auf Mietpreisregulierung:
- Kurzzeitvermietung
- Business Apartments
- Teilzeitwohnen für Fachkräfte
All das funktioniert – weil Preisflexibilität möglich war.
Mit der neuen Regulierung droht dieser Vorteil verloren zu gehen.
Insbesondere für:
- Betreiber kleiner Serviced-Apartment-Konzepte
- institutionelle Eigentümer mit Mobilitätswohnraum
- Private, die temporär vermieten wollen
Die Grenze zwischen Marktnähe und Grauzone wird künftig gesetzlich gezogen – nicht betriebswirtschaftlich.
Immobilienwirtschaft warnt: „Regulierung darf nicht Misstrauen erzeugen“
Der GdW (Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen) warnt bereits vor einer pauschalen Diskreditierung möblierter Vermietung.
Die Nachfrage sei real, der Bedarf strukturell:
„Wenn wir jede wirtschaftliche Flexibilität unter Misstrauensverdacht stellen, wird bald nur noch unbeweglich gebaut.“
Auch private Vermieter sehen Risiken:
- Wird der Möblierungsanteil pauschal begrenzt?
- Entstehen neue Dokumentationspflichten?
- Wird „teilmöbliert“ künftig rechtlich angreifbar?
Klar ist: Wer noch in möblierte Modelle investiert, muss mit Compliance-Aufwand rechnen.
Mieterbund begrüßt Eingriff – fordert volle Offenlegungspflicht
Der Deutsche Mieterbund (DMB) sieht in der Ankündigung den richtigen Schritt.
Schon heute sei in Städten wie Berlin, Hamburg oder München Möblierung ein Schlupfloch –
nicht zur Aufwertung, sondern zur Preisspaltung.
DMB-Präsident Siebenkotten fordert deshalb:
- Klare Definition, was „möbliert“ bedeutet
- Offenlegungspflicht im Mietvertrag
- Rechtsanspruch auf Nachprüfung der Möblierungszuschläge
Ob die Gesetzgebung all das umsetzen wird, ist offen.
Kleine Maßnahme, großes Signal
Die geplante Möblierungsregel ist kein spektakulärer Schlag.
Aber sie ist ein präziser Eingriff an einer strategischen Stelle:
dort, wo Preisfreiheit auf Regulierung trifft.
Es ist ein Testlauf für etwas Größeres.
Denn wer heute zusieht, wie Zuschläge gedeckelt werden,
könnte morgen erleben, wie Wohnungsgrößen neu normiert, Indexmieten neu bewertet oder Eigentum weiter reguliert wird.
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