Firma in Malta gründen
Firma in Malta gründen – Warum Malta – und warum mit uns?
Die Gründung einer Firma in Malta ist weit mehr als ein bürokratischer Akt.
Es ist eine strategische Entscheidung – für mehr unternehmerische Freiheit, steuerliche Effizienz und nachhaltigen Vermögensschutz.
Doch: Wer in Malta Erfolg haben will, muss vorbereitet sein.
Gerade in Zeiten zunehmender Regulierung, internationaler Transparenzpflichten und geopolitischer Unsicherheiten gilt: Standardlösungen führen in die Sackgasse – individuelle Strukturierung führt zur Stärke.
Wir beraten seit Jahren vermögensbewusste Unternehmer, Investoren und Freiheitsliebende bei der rechtssicheren Gründung und Substanzetablierung in Malta.
Mit einem interdisziplinären Netzwerk aus maltesischen Anwälten, Steuerberatern, Banken, Treuhändern und Immobilienexperten begleiten wir Sie ganzheitlich – von der ersten Idee bis zur aktiven Umsetzung.
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Ratgeber: Firmengründung in Malta (Stand 2025)
Malta hat sich als attraktiver Standort für Unternehmer und vermögenssicherungsorientierte Investoren etabliert.
In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie, welche Gesellschaftsformen es in Malta gibt, wie der Gründungsprozess abläuft, welche Substanz-Anforderungen erfüllt werden müssen und wie Sie ein Firmenkonto eröffnen.
Zudem beleuchten wir die steuerlichen Aspekte (inklusive Malta’s besonderem Steuerrückerstattungs-System, VAT und Informationsaustausch), Möglichkeiten zur Asset Protection und Holdingstrukturen, den Nutzen für internationale Expansion oder digitale Geschäftsmodelle, häufige Fallstricke und geben praktische Tipps.
Abschließend gehen wir auf aktuelle rechtliche und wirtschaftliche Entwicklungen (Stand 2025) ein.
Dieser Ratgeber soll Ihnen einen präzisen, glaubwürdigen und vollständigen Überblick geben, um eine informierte Entscheidung für eine Firmengründung in Malta treffen zu können.
1. Rechtsformen in Malta: Übersicht der Gesellschaftsformen
Bevor Sie eine Firma in Malta gründen, sollten Sie die passende Rechtsform auswählen. Malta bietet mehrere Gesellschaftsformen mit unterschiedlichen Eigenschaften.
Die wichtigsten sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:
Rechtsform | Beschreibung | Mindestkapital | Haftung |
---|---|---|---|
Private Limited Company (Ltd.) | Gesellschaft mit beschränkter Haftung, häufigste Form für Unternehmen in Malta. Maximal 50 Anteilseigner, Übertragung der Anteile beschränkt, keine öffentliche Aktienausgabe. | €1.164,69 (20 % bei Gründung einzuzahlen) | Beschränkt auf Einlage (Stammkapital). |
Public Limited Company (PLC) | Aktiengesellschaft, die auch öffentlich Aktien anbieten darf. Geeignet für größere Unternehmen oder Börsengang. Strengere Regulierung und Publizitätspflichten als Ltd. | €46.587,47 (25 % des Nennwerts einzuzahlen) | Beschränkt auf Einlage; höhere Kapitalanforderung. |
Personengesellschaft (Partnership) | General Partnership (Offene Handelsgesellschaft) mit mindestens zwei Partnern (natürlich oder juristisch) – alle Partner haften unbeschränkt (En Nom Collectif). Limited Partnership (Kommanditgesellschaft, En Commandite) mit mindestens einem voll haftenden und einem beschränkt haftenden Partner. | Kein festes Mindestkapital vorgeschrieben. | General: Unbeschränkt (alle Partner). Limited: Teilweise beschränkt für Kommanditisten. |
Single-Member Company | Eine Sonderform der Limited: Ein-Personen-Gesellschaft. Kann von Anfang an mit nur einem Gesellschafter gegründet werden oder entstehen, wenn alle Anteile in einer Hand zusammenfallen. | €1.164,69 (entspricht einer Ltd., da gleiche Rechtsform) | Beschränkt auf Einlage; alleiniger Gesellschafter hat volle Kontrolle. |
Zweigniederlassung (Overseas Branch) | Eine in einem anderen Land gegründete Gesellschaft kann eine Zweigniederlassung in Malta registrieren. Diese ist keine eigene juristische Person, sondern rechtlich Teil der ausländischen Firma. | Entfällt (Kapital gehört Stammhaus). | Haftung liegt beim Stammhaus; die Niederlassung selbst hat keine eigene Haftungsbeschränkung. |
Trusts und Stiftungen (kein Unternehmen i.e.S., aber relevant für Vermögensschutz) | Trust: Treuhandkonstrukt nach maltesischem Recht, keine eigene juristische Person (Vermögen wird vom Trustee gehalten). Stiftung: Eigene Rechtspersönlichkeit, vom Stifter geschaffenes Zweckvermögen. Oft für Asset Protection, Nachlassplanung und gemeinnützige Zwecke genutzt. | i.d.R. kein Mindestkapital, aber üblich ist ein Anfangsvermögen gemäß Stiftungszweck. | Trust: keine jur. Person, Haftung beim Trustee nach Treuhandregeln. Stiftung: haftet mit Stiftungsvermögen, Trennung vom persönlichen Vermögen des Stifters. |
Hinweis: Die Malta Limited (Ltd.) ist die gängigste Wahl für Ausländer. Sie ist nach dem maltesischen Companies Act rechtsgültig gegründet, sobald der Gesellschaftsvertrag (Memorandum & Articles of Association) von mindestens zwei Personen unterzeichnet und beim Registrar of Companies registriert ist. Für Privatgesellschaften (Ltd.) gilt das geringe Mindeststammkapital von ca. €1.165, wovon 20 % bei Gründung einzuzahlen sind. Öffentliche Gesellschaften (PLC) müssen ein deutlich höheres Grundkapital vorweisen (rund €46.600) und dürfen im Gegensatz zur Private Limited ihre Aktien öffentlich anbieten.
Personengesellschaften nach maltesischem Recht ähneln den deutschen OHG/KG. Bei der “En Nom Collectif” (General Partnership) haften alle Partner unbeschränkt mit ihrem persönlichen Vermögen. Bei der “En Commandite” (Kommanditgesellschaft auf Aktien oder auf Anteile) gibt es hingegen zumindest einen Komplementär mit unbeschränkter Haftung und weitere Partner (Kommanditisten) mit Haftungsbeschränkung auf ihre Einlage. Für kleinere Vorhaben können Personengesellschaften eine Option sein, sind jedoch für internationale Strukturierungen weniger gebräuchlich als Kapitalgesellschaften.
Eine Einzelunternehmung (Sole Trader) existiert in Malta ebenfalls – hier haftet der Unternehmer jedoch unbeschränkt und es gibt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Für Ausländer, die Vermögensschutz suchen, ist diese Form meist ungeeignet. Stattdessen kann eine Single-Member Ltd. die Vorteile der Haftungsbeschränkung bieten, kombiniert mit der einfachen Struktur eines Ein-Personen-Unternehmens (der einzige Gesellschafter kann zugleich Geschäftsführer sein).
Tipp: Neben den klassischen Gesellschaften ermöglicht Malta auch Stiftungen und Trusts. Diese werden zwar nicht als „Firma“ im Handelsrecht geführt, können aber im Kontext von Vermögensverwaltung und -schutz eine wichtige Rolle spielen (siehe Abschnitt Asset Protection weiter unten).
2. Gründungsprozess Schritt für Schritt
Die Gründung einer Firma in Malta lässt sich in klaren Schritten organisieren. Im Folgenden eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, um eine maltesische Gesellschaft (insb. eine Limited Company) erfolgreich zu registrieren:
Schritt 1: Gesellschaftsform wählen – Entscheiden Sie sich zunächst für eine der oben genannten Rechtsformen, meistens wird es eine Private Limited Company (Ltd.) sein. Berücksichtigen Sie bei der Auswahl Ihre Geschäftsziele, geplante Gesellschafterzahl, Kapitalbedarf und Haftungsaspekte. (Für fast alle internationalen unternehmerischen Vorhaben empfiehlt sich die Ltd. als flexibles Vehikel.)
Schritt 2: Firmenname festlegen – Wählen Sie einen eindeutigen Namen für die Gesellschaft. Der Name muss sich von bestehenden maltesischen Firmennamen unterscheiden und darf keine irreführenden oder geschützten Begriffe enthalten. Bestimmte Worte (z.B. Bank, Insurance, Trust) erfordern ggf. behördliche Genehmigungen, bevor sie im Namen verwendet werden dürfen. Es ist ratsam, den geplanten Namen frühzeitig beim Malta Business Registry (MBR) auf Verfügbarkeit prüfen zu lassen und ggf. reservieren zu lassen. Tipp: Schützen Sie Ihren Firmennamen nach Gründung auch markenrechtlich, falls relevant.
Schritt 3: Gründungsdokumente vorbereiten – Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen für die Eintragung zusammen. Zentrale Dokumente sind:
- Memorandum & Articles of Association (Gründungsurkunde und Satzung): Darin müssen u.a. Name und Anschrift aller Gründer, der gewählte Firmenname, Sitz der Gesellschaft in Malta, Unternehmensgegenstand, Höhe des authorised share capital (genehmigtes Kapital) und die Aufteilung in Anteile, Anzahl der von jedem Gründer gezeichneten Anteile und darauf geleistete Einzahlungen, die Personalien der ersten Direktoren und des Company Secretary, sowie die Vertretungsbefugnisse festgehalten werden. Bei einer PLC (Aktiengesellschaft) sind zusätzliche Angaben zu Gründungskosten und eventuellen Sondervorteilen beizufügen. Für Private Limiteds genügen die Standardklauseln zu Geschäftsführung, Übertragung von Anteilen etc., die in der Satzung geregelt werden.
- Gesellschafterdaten und KYC-Dokumente: Von allen zukünftigen Gesellschaftern und Geschäftsführern werden beglaubigte Kopien von Ausweisdokumenten benötigt. Zudem in vielen Fällen Bank- oder Anwalt-Referenzschreiben zur Bestätigung der Reputation, sowie Adressnachweise. Diese Know-Your-Customer-Unterlagen sind Teil der Sorgfaltspflichten.
- BO1-Formular (wirtschaftlich Berechtigte): Wenn ein Anteilseigner eine juristische Person ist, muss der ultimative wirtschaftliche Eigentümer offen gelegt werden. Hierfür dient das Formular BO1, das Angaben über alle Beneficial Owners (natürliche Personen mit Kontroll-/Eigentumsanteil) enthält. Malta schreibt Transparenz über die Eigentümerstruktur vor – diese Daten werden im maltesischen UBO-Register hinterlegt (nicht öffentlich einsehbar für Dritte seit EU-Gerichtsurteil 2022, aber für Behörden verfügbar).
Schritt 4: Stammkapital einzahlen und Nachweis erbringen – Für die Registrierung ist ein Nachweis der Kapitalaufbringung erforderlich. Sie müssen mindestens das vorgeschriebene Stammkapital einzahlen (bei der Pvt. Ltd. i.d.R. 20% von €1.165, also ca. €233). In der Praxis wird ein Treuhandkonto oder ein spezielles Gründungskonto genutzt, auf das die Summe eingezahlt wird. Die Bank stellt eine Einzahlungsbestätigung aus, die mit den Antragsunterlagen beim Register eingereicht wird. Alternativ kann – in Absprache mit maltesischen Dienstleistern – eine Einzahlung direkt an den Anwalt/Fiduciary erfolgen, der den Nachweis erbringt. Wichtig: Ohne diesen Kapitalnachweis wird die Eintragung nicht vorgenommen.
Schritt 5: Anmeldung beim Malta Business Registry – Reichen Sie alle ausgefüllten Formulare und Dokumente beim Malta Business Registry (MBR) ein. Die Eintragung kann elektronisch (über einen lokalen Authorised Person) oder in Papierform erfolgen. Es fallen Registrierungsgebühren an, deren Höhe vom genehmigten Stammkapital abhängt. Beispiel: Bei Mindestkapital (~€1.165) liegt die Gebühr ca. bei €245 (Papierform) bzw. etwas reduziert bei Online-Einreichung; bei höheren Kapitalsummen steigen die Gebühren gestaffelt an. Nachdem der Registrar of Companies die Unterlagen geprüft hat und alles in Ordnung ist, wird die Gesellschaft ins Register eingetragen.
Schritt 6: Certificate of Incorporation erhalten – Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie die Eintragungsurkunde (Certificate of Incorporation) vom Registerbeamten. Darin sind u.a. Firmenname, Registrierungsnummer und Gründungsdatum bestätigt. Mit diesem Zertifikat ist Ihre Firma offiziell gegründet und kann ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen. Zugleich werden die Angaben im öffentlichen Register veröffentlicht. Tipp: Bewahren Sie die Registrierungsdokumente sorgfältig auf – sie werden z.B. für die Bankkontoeröffnung und andere Anmeldungen benötigt.
Schritt 7: Steuernummer und MwSt-Registrierung – Jede neue Firma muss bei den maltesischen Steuerbehörden registriert werden. In der Regel übernimmt der steuerliche Vertreter oder Dienstleister vor Ort die Beantragung der maltesischen Steuernummer (Income Tax number). Falls Ihr Unternehmen Umsätze in Malta oder mit EU-Kunden erzielt, ist außerdem eine MwSt-Registrierung (VAT Registration) erforderlich. Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Malta beträgt 18%. Die Anmeldung zur VAT kann online via der MALTA VAT Department Portal oder schriftlich erfolgen. Benötigt werden das ausgefüllte Antragsformular (durch einen in Malta zugelassenen Vertreter einzureichen) und Nachweise über den gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Sobald Sie eine VAT-Nummer haben, können Sie EU-weit umsatzsteuerlich tätig werden (Reverse-Charge-Verfahren etc. nutzen).
Schritt 8: Bankkonto eröffnen – (Details hierzu im nächsten Abschnitt.) Spätestens nach Gründung sollten Sie ein Geschäftskonto für die Gesellschaft eröffnen, entweder bei einer maltesischen Bank oder alternativ bei einem internationalen Bankinstitut/FinTech. Ein eigenes Konto ist notwendig für den Zahlungsverkehr und auch, um z.B. eingezahltes Stammkapital oder Gewinne auskehren zu können. Beachten Sie, dass maltesische Banken hohe Compliance-Anforderungen stellen – Planen Sie genügend Zeit für diesen Schritt ein.
Schritt 9: Weitere Schritte nach Gründung – Nach der erfolgreichen Eintragung und Registrierung sollte das Unternehmen operativ eingerichtet werden. Dazu gehört: Bestellung eines Wirtschaftsprüfers (alle maltesischen Kapitalgesellschaften unterliegen der Prüfungspflicht), Einrichtung einer Buchhaltungsstruktur, ggf. Sozialversicherungsanmeldung für Mitarbeiter, und Besorgung aller branchenabhängigen Lizenzen (z.B. Finanzlizenz bei Finanzdienstleistungen, Glücksspiel-Lizenz bei iGaming, etc.). Stellen Sie sicher, dass auch ein lokales Firmenschild am Sitz angebracht ist (üblich bei seriösen Business Centern). Für die digitale Präsenz: Richten Sie eine professionelle Webseite (vorzugsweise auch in englischer Sprache) ein – das dient nicht nur Marketing-Zwecken, sondern wird auch von Banken oder Behörden als Zeichen realer Geschäftstätigkeit geschätzt.
Schritt 10: Laufende Compliance & Pflichten – Malta legt großen Wert darauf, dass Unternehmen ihren jährlichen Pflichten nachkommen. Jedes Jahr zum Jahrestag der Gründung muss ein Annual Return (Jahresmeldung) beim MBR eingereicht werden, der aktuelle Gesellschaftsdaten (Anteilseigner, Directors, Kapitalhöhe usw.) enthält. Dafür fällt – je nach Kapital – eine Gebühr von ca. €100–€1.400 an. Außerdem muss jährlich ein Jahresabschluss erstellt, von einem in Malta zugelassenen Wirtschaftsprüfer testiert und beim Registry of Companies sowie beim Finanzamt eingereicht werden. Die Frist beträgt i.d.R. 10 Monate nach Geschäftsjahresende (plus max. 42 Tage). Wichtig: Versäumen Sie diese Fristen nicht – Malta verhängt ab dem ersten Tag der Verspätung empfindliche Strafgebühren (Late Penalties). Ein zuverlässiger lokaler Partner oder Dienstleister kann die Fristen überwachen. Auch Änderungen in der Gesellschaft (z.B. neue Adresse, Wechsel im Direktorat, Änderung im Anteilseignerkreis) müssen unverzüglich mittels geeigneter Formulare beim Register gemeldet werden.
3. Anforderungen an Sitz, Substanz und Geschäftsführung
Um die angestrebten Vorteile einer maltesischen Firma rechtssicher zu nutzen, ist es entscheidend, tatsächliche Substanz in Malta zu schaffen. „Substanz“ bedeutet, dass Ihre Gesellschaft nicht nur ein Briefkasten ist, sondern eine reale Geschäftspräsenz in Malta hat. Sowohl maltesische Behörden als auch ausländische Finanzämter (z.B. in Deutschland) achten streng darauf, wo die Geschäftsleitung erfolgt und ob eine Betriebsstätte in Malta vorliegt.
Wesentliche Anforderungen an Substanz und Sitz in Malta sind:
- Registered Office (Firmensitz): Jede maltesische Firma braucht einen offiziellen eingetragenen Sitz in Malta. Dieser Registered Office ist die Adresse, an die Behörden Post zustellen und wo z.B. Registerdokumente aufliegen. Meist wird dieser Sitz vom Dienstleister gestellt (z.B. dem Kanzlei- oder Service-Büro, das die Gründung betreut). Wichtig ist, dass es sich um eine echte Büroadresse handelt, keine bloße PO-Box. Seriöse Anbieter stellen oft Business Center oder Virtual-Office Lösungen bereit, wo auch Besprechungsräume zur Verfügung stehen und Mitarbeiter anwesend sind. Ein reiner Briefkasten ohne Substanz kann kritisch sein.
- Geschäftsführer vor Ort (Resident Director): Es ist zwingend erforderlich, einen Direktor/Geschäftsführer in Malta zu haben, der die Geschäfte tatsächlich vor Ort leitet. Wenn alle Geschäftsführer ihren Wohnsitz im Ausland (z.B. Deutschland) haben und von dort aus die Entscheidungen treffen, gilt steuerlich der sogenannte Ort der geschäftlichen Oberleitung als im Ausland gelegen – mit der Folge, dass das Unternehmen ggf. im Wohnsitzland der Geschäftsführer besteuert wird. Daher verlangen seriöse Strukturen einen Direktor in Malta, der in die Willensbildung einbezogen ist, Verträge unterzeichnen darf und Zugriff auf das Bankkonto hat. Sie können entweder selbst nach Malta ziehen und die Rolle übernehmen oder eine geeignete vertrauenswürdige Person einstellen. Die Kosten für einen professionellen lokalen Director liegen etwa bei €1.500 pro Monat (Teilzeit ~10 Std/Woche). Dieser Aufwand sollte von Anfang an eingeplant werden.
- Company Secretary: Nach maltesischem Recht muss jede Firma einen Company Secretary bestellen. Dieses Organ ist für die Führung der Gesellschaftsunterlagen und formale Angelegenheiten verantwortlich. Oft übernimmt der lokale Dienstleister diese Rolle (z.B. ein Anwalt oder die Kanzlei selbst wird als Secretary eingetragen). Der Secretary muss nicht zwingend in Malta residieren, praktisch ist es aber üblich, jemanden vor Ort zu haben.
- Büro und Infrastruktur: Eine Betriebsstätte erfordert mehr als nur eine Adresse. Ihre Firma sollte zumindest über ein Büro verfügen – anfangs reicht ein Shared Office oder Co-Working Space mit Besprechungsmöglichkeit. Zudem sollte es eigene Telefonnummer und Internetanschluss geben. Je nach Geschäftsmodell ist es ratsam, auch eine lokale Festnetznummer zu haben. Präsent sein bedeutet auch erreichbar sein: Ein maltesches Telefon im Impressum und eine Anschrift signalisieren echte Substanz.
- Personal (Angestellte): Wenn es dem Geschäftszweck entspricht, ist lokales Personal ein starkes Substanz-Merkmal. Natürlich kann ein frisch gegründetes Unternehmen klein anfangen, aber mittelfristig sollte man erwägen, Mitarbeiter in Malta einzustellen, die die tägliche Geschäftstätigkeit unterstützen. Dies zeigt, dass die Wertschöpfung tatsächlich in Malta erbracht wird. Für digitale Geschäftsmodelle ohne physischen Output mag ein fester Mitarbeiter nicht sofort nötig sein, doch zumindest freie Mitarbeiter oder Dienstleister vor Ort können hilfreich sein.
- Geschäftsaktivität in Malta: Der vielleicht wichtigste Punkt ist, dass Ihre Firma operative Tätigkeiten von Malta aus durchführt. Das bedeutet: Angebote, Kundengespräche, Vertragsabschlüsse etc. sollten idealerweise (zumindest teilweise) in Malta initiiert oder abgewickelt werden. Wenn Ihre gesamte Tätigkeit einzig im Ausland stattfindet und in Malta nichts passiert, wird es schwierig, die maltesische Steuerresidenz zu rechtfertigen. Planungstreffen, Board Meetings (Vorstandssitzungen) und wichtige Entscheidungen sollten in Malta stattfinden und dokumentiert werden (z.B. Sitzungsprotokolle, unterschrieben in Malta). Nutzen Sie das Büro für Besprechungen, halten Sie zumindest periodisch Präsenztermine ab.
- Außenauftritt: Achten Sie darauf, dass Ihr maltesisches Unternehmen auch nach außen sichtbar ist. Dazu gehört eine professionelle Website (idealerweise mit .com.mt oder einer internationalen Domain) und Präsenz in Branchenverzeichnissen oder lokalen Netzwerken. Ein Firmenschild am Büro ist Pflicht, aber auch Marketing in Malta (z.B. lokale Veranstaltungen, Anzeigen) unterstreicht die echte Geschäftstätigkeit. Diese Maßnahmen mögen klein erscheinen, können aber im Prüffall viel ausmachen, um zu zeigen: “Wir sind wirklich hier tätig.”
Konsequenzen unzureichender Substanz: Wird die Malta-Firma ohne echte Präsenz betrieben, drohen erhebliche Risiken. Zum einen könnten zwei Steuerhoheiten ihren Anteil fordern (Doppelbesteuerung): Malta besteuert formal die Gesellschaft, aber das ausländische Finanzamt (z.B. in Deutschland) könnte eine zweite Betriebsstätte annehmen und die Gewinne ebenfalls besteuern, entsprechend Art. 7 DBA Malta-Deutschland. Oder schlimmer: Die ausländische Behörde stellt fest, dass die Geschäftsleitung faktisch im Wohnsitzland liegt (DBA Art. 4 Abs. 3) – dann würde die Gesellschaft komplett als in diesem Land ansässig gelten. In Deutschland könnte das bedeuten, dass die Malta-Limited wie eine deutsche GmbH besteuert wird und man Ihnen Steuerverkürzung vorwirft. Des Weiteren riskieren Sie, dass Malta selbst steuerliche Vergünstigungen (z.B. die Steuerrückerstattung) verweigert, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Tatsächlich gab es Fälle, in denen das maltesische Finanzamt bei Verdacht auf “Briefkastenfirmen” die 6/7-Rückerstattung nicht auszahlte. Die Botschaft ist klar: Nur wer ein sauberes Setup mit ausreichender Substanz hat, kann dauerhaft und legal von Maltas Vorteilen profitieren.
Praktische Hinweise: Aufbau von Substanz ist ein fortlaufender Prozess. Wenn Sie nicht sofort alles perfekt etablieren können, entwickeln Sie einen Stufenplan. Beginnen Sie z.B. mit einem Virtual Office und Teilzeit-Direktor, steigern Sie nach einigen Monaten die Präsenz (vollzeit Director, Anstellung erster Mitarbeiter, eigenes kleines Büro etc.). Dokumentieren Sie alles – vom Mietvertrag bis zu Rechnungen über Telefon und Internet – um im Zweifel nachweisen zu können, dass Ihre Firma wirklich in Malta “lebt”. Nutzen Sie lokale Expertise: Es gibt spezialisierte Beratungen, die beim Substanzaufbau unterstützen und genau wissen, welche Nachweise im Ernstfall zählen. Denken Sie daran: Eine Malta-Firma ohne entsprechende Substanz ist im Jahr 2025 kein nachhaltiges Modell mehr.
4. Eröffnung eines Firmenbankkontos (lokal und international)
Ein Firmenbankkonto zu eröffnen gehört zu den größeren Herausforderungen bei der Malta-Gründung. Internationale Bankaufsicht und strenge AML/KYC-Regeln (Anti-Money Laundering / Know Your Customer) haben dazu geführt, dass Banken neue Kunden – besonders Auslandsgesellschaften – sehr genau prüfen. Dennoch ist ein Geschäftskonto unverzichtbar für den Zahlungsverkehr und das Ansiedeln der Geschäfte in Malta.
Lokale maltesische Banken: In Malta operieren mehrere Banken, darunter traditionelle wie Bank of Valletta (BOV), HSBC Malta, MeDirect, APS Bank, sowie spezialisierte Institute. Diese Banken bieten Konten in Euro (und oft Fremdwährungen) an. Vorteil einer lokalen Bank: Sie demonstrieren damit zusätzlich Präsenz in Malta und es erleichtert z.B. Gehaltszahlungen an örtliche Mitarbeiter oder den Nachweis der Finanzsubstanz. Allerdings verlangen maltesische Banken intensive Dokumentation. Rechnen Sie mit Folgendem, um ein maltesisches Bankkonto zu eröffnen:
- Business Plan und Unternehmensprofil: Banken erwarten häufig einen detaillierten Geschäftsplan, der darlegt, was Ihre Firma genau macht, wer die Kunden/Lieferanten sind und wie Geldströme aussehen. Insbesondere für neue Gesellschaften ohne Historie ist das Pflicht. Ebenfalls hilfreich: Eine professionelle Webseite der Firma, denn einige Banken prüfen online die Existenz des Unternehmens.
- Gesellschafter- und Geschäftsführer-Dokumente: Von allen wirtschaftlich Berechtigten (>25% Eigentum) sowie Direktoren wird umfangreiche KYC gefordert – Passkopien, Adressnachweise, Bankauskünfte oder berufliche Referenzen, ggf. Source of Wealth Nachweise (Herkunft des investierten Vermögens). Bereiten Sie diese Unterlagen vorab vor, um den Prozess zu beschleunigen.
- Substanz-Nachweise: Einige Banken möchten sehen, dass die Firma in Malta wirklich tätig ist. Ein Mietvertrag, erste Rechnungen oder Verträge mit maltesischen Geschäftspartnern, Nachweis eines maltesischen Telefonanschlusses etc. können angefragt werden. Ziel ist für die Bank sicherzustellen, dass kein reines Offshore-Konstrukt ohne echten Geschäftszweck vorliegt.
- Compliance-Gespräch: Es ist üblich, dass die Bank ein Interview oder Telefonat mit dem Kontoinhaber bzw. Director führt. Darin werden Fragen zum Geschäft gestellt. Bereiten Sie sich vor, Ihr Business-Modell klar und einfach erklären zu können, und betonen Sie den legitimen Zweck.
Beachten Sie, dass die Kontoeröffnung in Malta Zeit braucht – oft 2 bis 6 Wochen von Einreichung aller Unterlagen bis zur finalen Freischaltung. In dieser Phase können immer wieder Rückfragen kommen. Bleiben Sie geduldig und kooperativ; die heutige Compliance-Prüfung ist gründlich, aber notwendig. Malta1.de berichtet, dass die Kontoeröffnung mittlerweile „der mit Abstand wichtigste und komplexeste Teil“ der Firmengründung ist. Jede Bank hat leicht andere Schwerpunkte, aber insgesamt ist ein vollständiger Dokumentensatz und transparente Kommunikation der beste Weg.
Alternative: Internationale Bankkonten und EMI: Sollte die Eröffnung bei einer maltesischen Filialbank schwierig sein (etwa weil man selbst noch nicht in Malta ansässig ist oder die Bank gewisse Branchen scheut), gibt es Alternativen:
- FinTechs / EMI (E-Money-Institutions): Anbieter wie Wise, Revolut Business, N26 Business oder spezialisierte Zahlungsdienstleister (z.B. in Litauen, Luxemburg) eröffnen oft schneller Konten für EU-Unternehmen. Diese Konten haben IBAN und ermöglichen SEPA-Zahlungen. Manchmal werden sie auch als Übergangslösung genutzt, bis ein maltesisches Bankkonto bereitsteht. Achten Sie jedoch auf die Lizenz des EMI und eventuelle Limitierungen (kein Kredit, Guthabenlimits etc.).
- Bankkonten in anderen EU-Ländern: Es steht Ihrer Malta-Firma frei, auch außerhalb Maltas ein Konto zu führen. Einige Unternehmer wählen z.B. Luxemburg, Schweiz oder Zypern, wo teilweise flexiblere Bankhäuser sind. Allerdings kann ein Auslandskonto Fragen aufwerfen, warum die Firma ihr Konto nicht in Malta hat – insofern ist es ratsam, zumindest ein Basiskonto in Malta einzurichten, wenn möglich, und zusätzliche Konten international nur ergänzend zu nutzen.
- Korrespondenzbank oder Multi-Currency Accounts: Falls Ihr Geschäft global ist, könnten Sie auch ein Multi-Währungs-Konto bei einer internationalen Bank (z.B. HSBC in London mit maltesischer IBAN via Zweigstelle) erwägen. Es gibt zudem Dienstleister, die Compliance-Pakete anbieten, um die Kontoeröffnung in Malta vorzubereiten – hier wird vorab ein Audit Ihrer Unterlagen gemacht, um diese bankenfertig zu haben.
Praxis-Tipp: Beginnen Sie die Kontoeröffnungs-Prozedur so früh wie möglich. Bereits parallel zur Firmengründung können Sie Bankkontakte knüpfen und die Formulare anfragen. Halten Sie Ihre Unterlagen griffbereit und aktuell (beglaubigte Kopien sollten nicht älter als 3 Monate sein). Nutzen Sie die Unterstützung Ihres maltesischen Gründungsberaters; oft kennen diese die Banken und können helfen, Ihre Anfrage intern zu platzieren. Und: Seien Sie ehrlich und offen gegenüber der Bank über Ihr Geschäftsmodell. In 2025 haben die Banken eher Sorge vor Unbekanntem – liefern Sie daher proaktiv Informationen, um Vertrauen zu schaffen.
Hinweis zum internationalen Informationsaustausch: Vergessen Sie nicht, dass seit Einführung des Common Reporting Standard (CRS) Kontoinformationen weltweit ausgetauscht werden. Zwar werden Konten von Gesellschaften nicht automatisch an das Heimatland der Gesellschafter gemeldet (CRS betrifft vorrangig Privatpersonen), jedoch können Behörden Ihres Wohnsitzlandes bei Verdacht oder im Rahmen von Prüfungen Auskünfte anfordern. Malta beteiligt sich an der EU-weiten Zusammenarbeit: Auf Anfrage des z.B. deutschen Finanzamts übermittelt Malta Kontodaten und Transaktionen von maltesischen Firmenkonten. Schwarzgeld zu verstecken ist also keine Option – die Transparenz ist hoch. Daher: Nutzen Sie das maltesische Konto legal und deklarieren Sie Erträge ordnungsgemäß in Ihrem Wohnsitzstaat, soweit erforderlich. Dann dient das Konto Ihnen als praktisches Geschäftskonto und nicht als Risiko.
5. Steuerliche Aspekte: Körperschaftsteuer, Rückerstattung, VAT und Informationsaustausch
Malta’s Steuersystem bietet einzigartige Vorteile, ist aber komplexer als es auf den ersten Blick scheint. Hier die wichtigsten steuerlichen Punkte für maltesische Firmen:
Körperschaftsteuer und Steuerrückerstattungen
Der nominelle Körperschaftsteuersatz in Malta beträgt 35 % auf alle im Inland steuerpflichtigen Gewinne. Damit liegt Malta an der Spitze der EU (zum Vergleich: Deutschland 30 %, Zypern 12,5 %, Irland 12,5 %). Doch entscheidend ist Maltas Tax Refund System: Unter bestimmten Bedingungen erhalten die Anteilseigner einen Großteil dieser Steuer wieder zurück. Durch dieses System sinkt die effektive Steuerlast auf bis zu 5 %, womit Malta tatsächlich einen der niedrigsten Unternehmenssteuersätze in der EU bietet.
Wie funktioniert das? Vereinfacht gesagt: Die maltesische Firma zahlt zunächst 35 % Körperschaftsteuer auf ihre Gewinne ans Finanzamt. Schüttet sie dann Gewinne als Dividende an ihre ausländischen Gesellschafter aus, können diese einen Erstattungsantrag stellen. Üblich ist die 6/7-Rückerstattung (six-sevenths), bei der 30 % von den gezahlten 35 % zurückerstattet werden – das ergibt 5 % effektive Steuerlast. Allerdings gibt es verschiedene Rückerstattungsraten abhängig von der Art des Einkommens:
- Handelsgewinne (aktive Einkünfte): 6/7-Erstattung → Effektiv 5 % Steuer (Beispiel: €100 Gewinn → €35 Körperschaftsteuer bezahlt, €30 werden an den Gesellschafter erstattet, €5 verbleibt als endgültige Steuer).
- Passive Einkünfte (z.B. Lizenzgebühren, Zinsen, Portfoliodividenden): 5/7-Erstattung → Effektiv 10 % Steuer. Hier behält Malta etwas mehr ein, denn passive (oft mobilere) Einkünfte gelten als sensibler. €100 Zinsgewinn → €35 Steuer, €25 Erstattung, €10 final.
- Beteiligungserträge (Dividenden aus Tochtergesellschaften): Qualifizieren diese als participating holding, kann sogar eine vollständige Befreiung greifen. Entweder zahlt die Holding gar keine Steuer auf solche Gewinne (Beteiligungsbefreiung) oder es wird eine 100 % Erstattung gewährt. In beiden Fällen resultiert effektiv 0 % maltesische Steuer auf solche Dividendenerträge.
- Sonstige Refund-Raten: In Sonderfällen, z.B. wenn die maltesische Firma ausländische Steuergutschriften nutzt (Double Tax Relief), beträgt die Erstattung 2/3. Außerdem gibt es eine 5/7-Erstattung auch für bestimmte passive Zweitfälle. Im Alltag der meisten Unternehmer sind jedoch 6/7 und 5/7 die relevanten Größen.
Voraussetzungen: Damit die Rückerstattung gewährt wird, müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein. Wichtig ist, dass die Erstattung nur an ausländische Gesellschafter erfolgt, also Shareholder, die nicht in Malta steuerlich ansässig sind. Wäre der Anteilseigner in Malta wohnhaft, gäbe es keine Rückzahlung, denn dann würde dessen Dividende in Malta der Einkommensteuer unterliegen. Daher integriert man oft eine Holdingstruktur (siehe Abschnitt Holding), um sicherzustellen, dass der Dividendenausschütter an einen Nicht-Malta-Residenten zahlt. Zudem muss die maltesische Firma tatsächlich Steuer gezahlt haben – die Rückerstattung bemisst sich immer an tatsächlich entrichteter Steuer auf ausgeschüttete Gewinne. Kein Profit, keine Steuer, folglich keine Refund.
Ablauf: In der Praxis zahlt man zunächst die Körperschaftsteuer (z.B. quartalsweise Vorauszahlungen und Rest nach Jahresabschluss) und meldet Dividenden zur Auszahlung an. Dann stellt man einen Refund Claim beim Malta Commissioner for Revenue. Die Bürokratie dahinter ist gut eingespielt: Ist alles korrekt, erfolgt die Rückerstattung meist innerhalb weniger Wochen nach Dividendenausschüttung. D.h., die Gesellschafter erhalten z.B. 30 % des ursprünglichen Gewinns als Steuerrückzahlung auf ihr Konto überwiesen. Beachten Sie, dass diese Erstattung kein Automatismus ist – die maltesischen Behörden prüfen, ob wirtschaftliche Substanz vorliegt und alles ordnungsgemäß verbucht wurde. Angesichts internationaler Kritik achtet Malta 2025 noch genauer darauf, dass Tax-Refund-Modelle nicht missbraucht werden. So hat das OECD Global Forum Malta als „besonders prüfungsrelevant“ hervorgehoben, was Malta wiederum motiviert, die Regeln strikt einzuhalten. Aber für seriöse Unternehmer ist das kein Problem: Wer Substanz und Transparenz hat, erhält die Refund ohne Komplikationen.
Malta Holding und Beteiligungsbefreiung
Eine oft genutzte Struktur ist die maltesische Holdinggesellschaft. Diese kann entweder eine eigene maltesische Tochterfirma halten oder Beteiligungen weltweit. Steuerlich bietet Malta dafür zwei Mechanismen: die Beteiligungsbefreiung (Participation Exemption) und alternativ den Refund-Weg wie oben.
Beteiligungsbefreiung: Unter bestimmten Voraussetzungen sind Dividenden und Kapitalgewinne aus qualifizierten Beteiligungen zu 100 % von der maltesischen Körperschaftsteuer befreit. Eine qualifizierte Beteiligung (participating holding) liegt vereinfacht vor, wenn die maltesische Gesellschaft mindestens 5 % der Anteile an einer Beteiligung hält oder eine Beteiligung im Wert von mindestens €1,164 Mio. länger als 183 Tage hält, oder sie bestimmte Stimmrechts- und Gewinnbezugsrechte hat. Zudem muss entweder die Tochtergesellschaft im Heimatland zumindest 15 % Körperschaftsteuer unterliegen oder einer der weiteren Tests (z.B. nicht passives Einkommen überwiegend, oder Börsennotierung) erfüllt sein. Erfüllt die Beteiligung diese Kriterien, kann die maltesche Holding wählen, ob sie Dividenden daraus komplett steuerfrei stellt (Participation Exemption) oder ob sie die Dividende normal besteuert und dann die 6/7-Rückerstattung zieht. Praktisch wählt man die Befreiung, wenn möglich, um Papierkram zu sparen. Auch Gewinne aus dem Verkauf einer qualifizierten Beteiligung (also Veräußerungsgewinne beim Exit) sind steuerfrei in Malta.
Keine Quellensteuer: Malta erhebt keine Quellensteuer auf Dividenden, die von einer maltesischen Gesellschaft an im Ausland ansässige Anteilseigner ausgeschüttet werden. Das ist ein großer Pluspunkt: Sie können Gewinne aus Malta ohne Abzug an die Muttergesellschaft oder die Endgesellschafter weiterleiten. Ebenso gibt es keine maltesische Quellensteuer auf Zinsen und Lizenzgebühren an Ausländer (solange diese Einkünfte nicht auf in Malta genutztem Vermögen beruhen). Dadurch eignet sich Malta hervorragend als Zwischenholding innerhalb internationaler Strukturen. Dank über 70 Doppelbesteuerungsabkommen und EU-Richtlinien (z.B. Mutter-Tochter-Richtlinie) werden sogar einfließende Dividenden meist mit geringer oder 0 % Quellensteuer ins maltesische Holdingvehikel überwiesen – und von dort aus wieder ohne Steuer weitergereicht.
Beispiel Holdingstruktur: Ein konkretes Modell ist die Trading Ltd. + Holding: Die operative Malta Ltd. (Trading) führt das Tagesgeschäft und erwirtschaftet Gewinne. Alle Anteile an ihr hält eine Holding Ltd.. Wenn der Eigentümer nicht nach Malta zieht (also im Ausland bleibt), platziert man häufig beide Gesellschaften in Malta. Die Trading Ltd. zahlt 35 % Steuer auf ihre Gewinne, schüttet den Rest als Dividende an die Holding aus, und die Holding beantragt die 6/7-Erstattung. Die Holding erhält so den Großteil der Steuer zurück und kann die Mittel thesaurieren oder weiter investieren – ohne in Malta besteuert zu werden (denn Dividenden zwischen maltesischen Unternehmen sind meist steuerneutral, insbesondere bei 100% Beteiligung). Erst wenn die Holding letztlich Dividenden an den Endgesellschafter im Ausland zahlt, stellt sich die Frage der Besteuerung im Wohnsitzstaat. Vorteil: Solange die Gewinne in der maltesischen Holding bleiben oder z.B. für Auslandsexpansion genutzt werden, fallen außerhalb Maltas keine Steuern an. Man hat gewissermaßen Steuerstundung und -optimierung erreicht, solange alles reinvestiert oder im Holdingkreislauf verbleibt.
Ist der Eigentümer hingegen nach Malta umgezogen (Steuerresident Malta, Non Dom Status, siehe unten), empfiehlt sich häufig, die Holding außerhalb Maltas anzusiedeln – z.B. in Zypern oder Luxemburg –, damit die Rückerstattung an einen ausländischen Shareholder fließt und der maltesische Wohnsitz-Eigentümer nicht auf die Dividende in Malta persönlich Einkommensteuer zahlen muss. Dieses Konstrukt verdeutlicht, dass individuelle Steuerplanung entscheidend ist: je nach Wohnsitz des Eigentümers variiert die optimale Holding-Struktur.
Mehrwertsteuer (VAT) in Malta
Malta ist EU-Mitglied und Teil des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems. Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Malta beträgt 18 %. Es gibt reduzierte Sätze (7 % z.B. für Hotelunterkünfte, 5 % für bestimmte Medikamente, Lebensmittel, Kunst etc., und 0 % für Exporte, innergemeinschaftliche Lieferungen, Finanzdienstleistungen usw.). Für Ihr Unternehmen bedeutet das:
- VAT-Registrierung: Wenn Sie in Malta umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielen (auch EU-weiter Versandhandel, elektronische Dienstleistungen an Endkunden, etc.), müssen Sie sich registrieren. Es gibt verschiedene Arten der Registrierung (Artikel 10 für voll steuerpflichtige, Artikel 11 für Kleinunternehmer unterhalb bestimmter Umsatzgrenzen, und Artikel 12 für bestimmte ausgenommene Bereiche). Ein Standard-Firmen-Setup wird meist als Artikel-10-Steuerpflichtiger geführt, was bedeutet, Sie berechnen 18 % auf in Malta steuerbare Umsätze und können Vorsteuer ziehen.
- EU-Mehrwertsteuer-ID: Nach Registrierung erhalten Sie eine EU VAT-ID (MT12345678), mit der Sie innergemeinschaftliche Geschäfte durchführen können. Insbesondere bei Warenhandel oder digitalen Dienstleistungen in der EU benötigen Sie diese. Malta hat wie andere EU-Länder die Teilnahme am OSS (One Stop Shop)-System für digitale Leistungen an EU-Verbraucher und am Import-One-Stop-Shop für Verkäufe mit Drittland-Waren.
- Compliance: Die Abgabe von VAT-Returns erfolgt in Malta i.d.R. quartalsweise. Sie müssen Umsätze, Vorsteuer und Zahllast melden. Die Sprache ist Englisch in den Formularen. Da Malta ein kleines Land ist, sind die Behörden durchaus hilfsbereit, aber auch strikt bei Verzögerungen: Verspätete VAT-Meldungen oder -Zahlungen ziehen Strafen und Zinsen nach sich, seien Sie also pünktlich.
- Befreiungen: Einige Unternehmen, die ausschließlich ausgenommene Umsätze haben (z.B. reiner Finanzhandel, gewisse Holdingaktivitäten, Vermietung von Immobilien etc.), müssen sich ggf. nicht registrieren, weil keine Umsatzsteuer anfällt. Allerdings fällt dann auch kein Vorsteuerabzug an. Im Zweifel sollte ein maltesischer Steuerberater einordnen, ob eine VAT-Pflicht besteht.
Insgesamt ist die Mehrwertsteuer in Malta kein außergewöhnliches Konstrukt – es gilt EU-Standard. Wichtig ist nur, dass man sich nach Gründung umgehend mit dem Thema befasst (siehe Schritt 7 oben). Gerade Unternehmen, die z.B. Waren aus Malta exportieren, finden hier Vorteile: Als EU-Land haben maltesische Firmen freien Warenverkehr und Exporte aus Malta sind 0% besteuert (Vorsteuer kann gezogen werden). Für E-Commerce in Europa kann dies in Kombination mit den niedrigen Ertragssteuern interessant sein.
Internationaler Informationsaustausch und Anti-Missbrauch
Malta ist voll in alle internationalen Steuertransparenz-Initiativen eingebunden. Das bedeutet:
- CRS (Common Reporting Standard): Banken in Malta melden die Kontodaten ihrer ausländischen Kunden (Privatpersonen) jährlich an die maltesischen Behörden, die sie an die jeweiligen Wohnsitzländer weitergeben. Obwohl Firmenkonten nicht automatisch gemeldet werden, werden wirtschaftlich Berechtigte bereits oft indirekt erfasst (z.B. wenn der Beneficial Owner als kontrollierende Person gilt, kann auch ein Firmenkonto im CRS auftauchen). Seien Sie sich bewusst, dass Ihre Malta-Struktur für deutsche Finanzbehörden kein Geheimnis ist. Es ist legal, aber transparent. In deutschen Steuererklärungen müssen z.B. Beteiligungen im Ausland angegeben werden.
- DAC6: Malta hat die EU-Meldepflicht für bestimmte Steuergestaltungsmodelle (DAC6) umgesetzt. Wenn Sie eine „potenziell aggressive“ grenzüberschreitende Steuergestaltung nutzen (was bei einer Standard Malta Ltd. selten der Fall ist, außer es geht um spezielle Konstrukte), müsste Ihr Berater dies unter Umständen den Behörden melden. Meist unkritisch für den Normalfall, aber zeigt: Die Behörden tauschen auch strukturelle Informationen aus.
- Anti-Missbrauchs-Regeln: Als EU-Staat hat Malta die Anti Tax Avoidance Directives (ATAD 1-3) implementiert. ATAD 3 – auch als “Shell Company Rule” bekannt – verpflichtet die Mitgliedstaaten ab voraussichtlich 2024/25 zu strengerer Prüfung von Briefkastengesellschaften ohne Substanz. Gesellschaften, die gewisse Kriterien (passives Einkommen, wenig eigene Ressourcen, Auslandseigentümer) erfüllen, müssen zusätzliche Berichte abgeben und riskieren den Verlust von DBA-Vorteilen, falls sie als “Shell” eingestuft werden. Dies ist genau im Kontext unserer Substanz-Diskussion wichtig: Malta 2025 erwartet von Firmen, dass sie echte Economic Substance vorweisen (siehe Abschnitt 3), sonst könnten Vorteile entfallen. Unternehmer sollten diese Entwicklung im Blick haben – es ist Teil des internationalen Trends, Steuerflucht zu unterbinden und nur noch genuine Business-Strukturen zu akzeptieren.
- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Malta unterhält mit über 70 Staaten DBA, darunter mit Deutschland, Österreich, Schweiz. Das DBA Malta-Deutschland verhindert Doppelbesteuerung, aber es enthält auch Tie-Breaker-Regeln (Ort der Geschäftsleitung, siehe oben) und Anti-Abuse-Klauseln. Ein Missbrauch der DBA-Vorteile (treaty shopping) wird nicht toleriert. Doch wer seine Malta-Firma ordnungsgemäß betreibt, kann natürlich die Vorteile nutzen, z.B. geringe Quellensteuern laut DBA auf gewisse Zahlungen nach Malta.
Zusammengefasst: Malta bietet enorme Steuervorteile – 5 % effektive Körperschaftsteuer, 0 % auf Beteiligungsgewinne, keine Dividendenquellensteuer – aber nur für diejenigen, die sich an die Regeln halten. Steuerhinterziehung oder Schein-Konstrukte werden 2025 konsequent aufgedeckt und geahndet. Wer jedoch ein solides Geschäftsmodell hat, kann legal und mit gutem Gewissen die maltesischen Steuervorschriften für sich nutzen. Es ist Ihr gutes Recht, alle legalen Mittel zur Steueroptimierung auszuschöpfen – solange Substanz und Transparenz gegeben sind, unterstützt Malta dies ausdrücklich.
6. Asset Protection: Strukturen zum Vermögensschutz
Für vermögenssicherungsorientierte Unternehmer ist die Frage wichtig: Wie kann eine Malta-Struktur helfen, Privatvermögen zu schützen und Risiken zu streuen? Malta bietet hier verschiedene Instrumente:
Haftungsbeschränkung durch die Gesellschaft
Bereits die Gründung einer Limited bewirkt Asset Protection im Sinne der Haftungstrennung. Ihr persönliches Vermögen bleibt im Grundsatz getrennt vom Firmenvermögen – Gläubiger der Gesellschaft können nicht auf Ihr Privatvermögen zugreifen (außer bei Betrug oder persönlichen Bürgschaften). Dadurch eignet sich die Malta Ltd., um gewisse riskantere Geschäfte vom Privatbereich zu trennen. Beispiel: Sie handeln mit Produkten oder Kryptogeschäften; durch die Ltd. sind Verluste oder Forderungen auf die Firmenkasse beschränkt. Auch im internationalen Kontext: Eine Malta-Firma kann als Holding fungieren, die Vermögenswerte (Beteiligungen, Immobilien, Lizenzen) hält und diese vom operativen Geschäft trennt. Sollte z.B. die operative Firma insolvent gehen, bleiben die Vermögenswerte in der Holding unberührt.
Trusts und Stiftungen in Malta
Malta hat ein sehr modernes Trust- und Stiftungsrecht. Diese Vehikel sind bewährte Mittel zur Vermögenssicherung:
- Malta Trust: Ein Trust ist eine Treuhandvereinbarung, bei der Vermögenswerte vom Settlor (Treugeber) auf einen Trustee übertragen werden, der sie für Begünstigte verwaltet. Rechtlich gesehen gehört das Vermögen dem Trustee (auf Sondervermögenskonten), aber der Trustee ist verpflichtet, es gemäß dem Trust Deed für die Beneficiaries zu halten. Trusts sind keine juristischen Personen, was in manchen Fällen eine zusätzliche Schutzebene schafft – das Vermögen ist aus der Hand des ursprünglichen Eigentümers gegeben, aber auch nicht im Eigentum des Trustees (Sondervermögen). Malta erlaubt sowohl lokale Trusts als auch die Migration von Trusts anderer Jurisdiktionen nach Malta. Ein Malta-Trust kann z.B. genutzt werden, um Familienvermögen (Wertpapiere, Firmenanteile, Immobilien) zu sichern. Im Ernstfall (Klage gegen Sie persönlich) ist dieses Vermögen nicht mehr in Ihrem direkten Eigentum, was Pfändungen erschwert.
- Malta Stiftung (Foundation): Die maltesische Privatstiftung ist eine eigene Rechtsperson, ähnlich einer kapitalbasierten “Familienstiftung”. Sie wird durch den Stiftungsakt vom Stifter errichtet und mit Vermögen ausgestattet. Die Stiftung verfolgt einen bestimmten Zweck (z.B. langfristiger Erhalt des Familienvermögens, Versorgung bestimmter Begünstigter, gemeinnützige Zwecke oder Kombinationen davon). Besonders für Asset Protection interessant: Einmal in die Stiftung übertragen, gehören die Vermögenswerte der Stiftung und nicht mehr dem Stifter. Malta erlaubt sowohl privatnützige Stiftungen (für Familie/Nachfolge) als auch gemeinnützige. Die Stiftung kann sogar Geschäftsaktivitäten ausüben oder Anteile an Firmen halten. Sie ist sehr flexibel gestaltbar, ähnlich wie in Liechtenstein oder Panama.
Vorteile von Trusts/Stiftungen für Vermögensschutz:
- Schutz vor Gläubigern: Weder Trustvermögen noch Stiftungsvermögen sind ohne weiteres von privaten Gläubigern des ursprünglichen Eigentümers angreifbar. Eine Pfändung müsste erst die Übertragung anfechten, was nur unter engen Voraussetzungen (z.B. Gläubigerbenachteiligungsabsicht und kurze Zeiträume) möglich ist. Gerade eine rechtzeitig eingerichtete Stiftung bietet robusten Schutz vor späteren Haftungsansprüchen oder auch im Fall einer Scheidung (Stichwort Zugewinnausgleich). Vermögenswerte, die frühzeitig auf eine unabhängige Rechtsperson übertragen wurden, entziehen sich dem direkten Zugriff.
- Schutz vor Pflichtteilsansprüchen: In vielen Ländern (so auch Deutschland, Österreich) haben nahe Angehörige im Erbfall Pflichtteilsrechte. Ein Teil des Vermögens muss dann zwingend an sie gehen, selbst gegen den Willen des Erblassers. Durch Überführung des Vermögens in einen Trust oder eine Stiftung vor dem Tod kann dieses Vermögen aus der direkten Vererbung herausgenommen werden. Der Pflichtteil bemisst sich dann nur noch am verbleibenden Privatvermögen. Natürlich sind hierbei jeweils die Anfechtungsfristen zu beachten (in DE z.B. 10 Jahre vor Tod übertragen, um pflichtteilsfest zu sein). Malta als Standort hat den Vorteil, dass es diese Institute anbietet und international anerkannt ist, ohne Spekulationsstatus.
- Kontinuität und Anonymität: Ein Trust oder Stiftung kann generationenübergreifend Vermögen halten. Anders als bei einer Firma, die Ausschüttungen machen oder verkauft werden könnte, ist bei einer Stiftung die dauerhafte Bindung an den Zweck gegeben. Zudem kann mit einem professionellen Trustee oder Stiftungsrat gearbeitet werden, was Diskretion ermöglicht. Z.B. kann eine maltesische Stiftung als Shareholder einer Malta Ltd. auftreten – im maltesischen Firmenregister erscheint dann nur die Stiftung als Gesellschafter, nicht die dahinter stehenden Personen (die aber natürlich im Stiftungsregister bzw. bei der MFSA hinterlegt werden müssen – allerdings ist das Stiftungsregister für Private nicht einsehbar).
- Steuerliche Behandlung: Maltesische Trusts und Stiftungen können steuerlich so behandelt werden, als wären sie durchsichtig (transparent) oder nicht-transparent, je nach Konstellation. Es würde zu weit führen, das im Detail darzustellen, aber z.B. können Stiftungen unter gewissen Bedingungen wie Non-Resident Companies besteuert werden, so dass ihre Einkünfte ähnlich dem 5%-System unterliegen, oder sie nutzen Befreiungen. Zudem sind Zuwendungen an Begünstigte teilweise steuerneutral. Hier ist individuelle Beratung nötig – aber der Punkt ist: Malta hat keine Schenkung- oder Erbschaftsteuer, und Stiftungen/Trusts selbst zahlen in vielen Fällen kaum Steuern, sofern richtig strukturiert.
Beispielstruktur für Asset Protection: Ein deutscher Unternehmer könnte eine maltesische Stiftung gründen, sein liquides Vermögen oder auch Anteile einer Familien-GmbH dorthin übertragen. Die Stiftung hält nun z.B. 100 % einer Malta Limited, welche wiederum internationale Investments tätigt. Der Unternehmer kann selbst oder via Beirat Einfluss nehmen, ist aber rechtlich nicht mehr Eigentümer. Kommt es nun zu privaten Haftungsproblemen (Unfall, Bürgschaftsforderungen etc.), ist das gestiftete Vermögen außerhalb der Schusslinie. Solche Gestaltungen sollten allerdings rechtzeitig und legal erfolgen – im Nachhinein, wenn der Sturm schon aufzieht, hilft es kaum noch.
Zusätzlich zu Trusts/Stiftungen bieten auch Versicherungsmodelle und ausländische Holdings (z.B. eine Liechtensteiner Stiftung als Mutter einer Malta Ltd.) weitere Schutzschichten. Der Grundgedanke bleibt: Trennung von Vermögen und Person. Malta gibt hier vielfältige Möglichkeiten an die Hand, die man je nach Situation kombinieren kann. Wichtig: Achten Sie auf saubere Verträge und erfahrene Trustee/Verwalter – Asset Protection ist nur so stark wie die Integrität der Struktur.
7. Holdingstrukturen: Malta als Holding-Standort nutzen
Wie bereits im Steuer-Abschnitt angerissen, ist Malta ein hervorragender Ort, um eine Holdinggesellschaft zu etablieren. Für Unternehmer mit internationalen Aktivitäten kann eine maltesische Holding Steueroptimierung, Vereinfachung von Gewinnströmen und Asset Protection zugleich bieten. Hier ein Blick auf die Möglichkeiten der Holdingstruktur:
Malta als EU-Holding-Domizil: Eine Holdinggesellschaft sammelt Beteiligungen an Tochterfirmen oder Investments. Malta erfüllt alle Kriterien eines guten Holding-Regimes:
- Umfangreiches DBA-Netzwerk: Mit über 70 Doppelbesteuerungsabkommen vermeidet Malta Doppelsteuern und reduziert Quellensteuern auf Dividenden aus vielen Ländern signifikant (teilweise auf 5 %, häufig auf 0 % innerhalb der EU aufgrund der Mutter-Tochter-Richtlinie).
- Steuerfreie Beteiligungseinkünfte: Wie erwähnt, Dividenden und Veräußerungsgewinne aus qualifizierten Beteiligungen können steuerfrei vereinnahmt werden. Das heißt, Gewinne aus operativen Töchtern können brutto zur maltesischen Holding fließen.
- Keine maltesische Steuer auf Weiterleitungen: Schüttet die maltesische Holding ihrerseits Dividenden an einen ausländischen Eigentümer (z.B. den individuellen Unternehmer oder eine weitere Auslandsgesellschaft) aus, zieht Malta keine Quellensteuer ab. Auch Kapitalgewinne aus dem Verkauf der Holding-Anteile durch einen Nicht-Residenten wären in Malta nicht besteuert.
- Stabile Gesetzeslage: Malta’s Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sind EU-konform und relativ vorhersehbar. Änderungen werden i.d.R. lange vorher kommuniziert. Eine maltesische Holding bietet daher Planungssicherheit (kein plötzlicher Wechsel von Territorialbesteuerung wie z.B. in Estland oder Ähnliches).
Holding als Teil einer Struktur: Es gibt unterschiedliche Weisen, Malta-Holdings einzusetzen:
- Top-Holding: Ganz oben in Ihrer Unternehmensgruppe angesiedelt. Vorteil: Die maltesische Top-Holding kann weltweite Gewinne zusammenführen und unterliegt geringem steuerlichem Druck. Nachteil: Wenn der ultimative Eigentümer im Hochsteuerland sitzt, bringt die Top-Holding allein noch keine vollständige Steuerersparnis, außer man kombiniert es mit Wegzug oder Stiftungen.
- Zwischenholding (Regional Holding): Beispiel: Sie haben operative Firmen in mehreren Ländern. Eine Malta Ltd. könnte als Europa-Holding fungieren, die alle EU-Beteiligungen hält. Gewinne aus den Töchtern kommen zur Malta-Holding steuerfrei (durch EU-Richtlinie und Beteiligungsbefreiung) und können dann z.B. weiter an eine Mutter in einem Drittstaat fließen, wiederum ohne Malta-Steuer. Hier dient Malta der Steuerneutralität im Konzern: Sie schleust Profite durch Malta ohne „Leckverluste“.
- IP-Holding: Malta kann auch attraktiv sein, um immaterielle Werte (Intellectual Property, Lizenzen) zu halten. Es gibt zwar keine speziellen IP-Boxen (wie in manchen Ländern), aber durch geschickte Nutzung des Refund-Systems kann man Lizenzgebühren faktisch mit 5 % versteuern und mittels Holdings international verteilen. Ein Patent oder eine Marke, gehalten von einer maltesischen Holding, kann an operative Gesellschaften lizenziert werden – die Lizenzgebühren kommen dann in Malta an, wo nach Refund nur 5 % hängen bleiben. Das kann besser sein als in Hochsteuerländern 30 % sofort abzuführen.
Praxisbeispiel – Internationale Expansion: Ein E-Commerce Unternehmer in Deutschland will in Asien Fuß fassen. Er gründet eine Malta Holding Ltd., darunter eine Tochter in Singapur und eine Tochter in Deutschland (für den lokalen Markt dort). Die Malta Holding fungiert als strategische Klammer. Gewinne aus Singapur (wo z.B. 17 % Körperschaftsteuer anfällt) werden als Dividende an Malta geschickt – i.d.R. quellensteuerfrei via DBA. In Malta greift dann die Beteiligungsbefreiung, kein weiterer Steuerabzug. Aus Malta kann er entscheiden, entweder Dividenden an sich auszuschütten (dann in DE persönlicher Steuersatz minus anrechenbare Steuern) oder die Gewinne in neue Projekte zu investieren. Vielleicht kauft die Malta Holding noch eine Immobilie im EU-Raum als Investment – Mieterträge würden in Malta mit 35 % versteuert, aber wieder mit Refund auf 5 %, falls ausgeschüttet. So dient die Holding als internationaler Gewinnpool mit minimalem Steuerabfluss.
Holding + Asset Protection: In Kombination mit Abschnitt 6: Eine Holding isoliert Risiken. Die operative Tochter kann bankrottgehen, ohne dass die Holding davon direkt insolvent wird – sie verliert höchstens ihr Beteiligungskapital. Außerdem kann man sensible Assets in der Holding belassen. Wenn z.B. die Malta Holding einer deutschen GmbH gehört, kann man überlegen, wertvolle immaterielle Güter (Software-Code, Markenrechte) aus der deutschen GmbH herauszulösen und in die maltesische Holding zu übertragen. Die deutsche GmbH zahlt dann Lizenzgebühren (Betriebsausgabe) an die Malta Holding. Das reduziert die steuerlichen Gewinne in Deutschland und verlagert sie nach Malta, wo wiederum der niedrige Steuersatz greift. Gleichzeitig, falls die GmbH in DE verklagt wird, sind die Marken bereits bei der Holding – außerhalb des direkten Zugriffs.
Wichtig: Holdingstrukturen sollten immer mit professioneller Beratung gestaltet werden. Es gilt Transfer Pricing Regeln zu beachten (Leistungen zwischen Tochter und Holding müssen angemessen vergütet werden), und man will keine Substanzlose Holding sein. Aber da gelten die gleichen Substanzkriterien: auch eine Holding braucht ein gewisses Maß an Präsenz (Board Meetings in Malta, evtl. ein Direktor vor Ort). Zum Glück sind die Anforderungen an eine reine Holding oft etwas leichter zu erfüllen als an aktive Trading Companies, doch ATAD 3 wird auch Holding-Briefkästen adressieren. Daher: auch die Holding möglichst mit Leben füllen (z.B. Vermögensverwaltung, strategische Entscheidungen in Malta treffen).
In Summe eröffnet eine Malta-Holding viele Möglichkeiten für internationale Unternehmer: Steueroptimierung legal ausschöpfen, komplexe Gewinnausschüttungen vereinfachen, und Vermögenswerte klug strukturieren.
8. Nutzung für internationale Expansion und digitale Geschäftsmodelle
Malta ist nicht nur steuerlich interessant, sondern bietet auch praktische Vorteile für bestimmte Business-Modelle, insbesondere im digitalen Bereich und für die internationale Expansion von Unternehmen:
- Englische Sprache & Rechtssystem: Amtssprache ist Englisch, sämtliche Behördenkommunikation und Gesetze sind auf Englisch verfügbar. Das maltesische Recht basiert zu großen Teilen auf dem anglo-amerikanischen Common Law (ergänzt um lokale Besonderheiten), was internationalen Gründern oft vertrauter ist als manch kontinentales System. Verträge können problemlos in Englisch verfasst werden, Gerichtsverfahren werden auf Englisch geführt. Für digitale Unternehmer, die global arbeiten, ist das ein enormer Vorteil, da keine Sprachbarriere im Geschäftsalltag besteht.
- EU-Mitgliedschaft und Euro-Währung: Als EU-Staat genießt Malta den vollen Zugang zum EU-Binnenmarkt. Eine maltesische Firma kann ohne zusätzliche Formalitäten in allen EU-Ländern Dienstleistungen erbringen oder Handel treiben. Dies erleichtert Expansion in Europa erheblich. Sie können z.B. mit einer Malta-Ltd. in Deutschland oder Frankreich aktiv werden, Niederlassungen gründen oder einfach online verkaufen – die Rechtsform wird EU-weit anerkannt. Zudem nutzt Malta den Euro, was Währungsrisiken eliminiert und Zahlungsverkehr in der Eurozone vereinfacht. Für digitale Geschäftsmodelle, die oft in der ganzen EU Kundschaft haben, ist die EU-Ansässigkeit ein Plus (man umgeht z.B. komplizierte Drittland-Bestimmungen im E-Commerce).
- Spezielle Branchen – iGaming, Fintech, Crypto: Malta hat sich in gewissen Digitalbranchen einen Namen gemacht. Die iGaming-Industrie (Online-Glücksspiel) hat in Malta ein Zentrum mit spezifischer Regulierung und vielen ansässigen Firmen. Auch Blockchain und Kryptowährungs-Unternehmen siedeln sich gerne in Malta an, seit das Land 2018 als eines der ersten klare Gesetze für Virtual Financial Assets erlassen hat. Wenn Ihr digitales Geschäftsmodell in eine dieser Nischen fällt, finden Sie in Malta nicht nur rechtliche Rahmenbedingungen, sondern auch ein Ökosystem aus Dienstleistern, Talenten und Networking-Möglichkeiten. Dasselbe gilt für FinTech und Online-Services: Malta fördert innovative Finanzdienstleistungen, digitale Banken, Zahlungsdienstleister und bietet derartige Firmenförderungen und Sandbox-Umgebungen (über die Malta Financial Services Authority).
- Remote Business & Digitale Nomaden: Für digitale Nomaden oder Unternehmer, die ortsunabhängig arbeiten, ist Malta attraktiv als Home Base. Mit Programmen wie dem Malta Global Residence Program oder Nomad Residence Permit zieht Malta internationale Remote-Worker an. Als Unternehmer können Sie Ihren Wohnsitz z.B. nach Malta verlegen, Non-Dom-Status erlangen und von dort Ihr Online-Business steuern. Die Infrastruktur (Internet, Co-Working Spaces, Flughafennähe) ist gut, das Lebensumfeld angenehm mediterran. Gleichzeitig bleiben Sie in der EU, was viele regulatorische Vorteile bringt. Beispiel: Ein Online-Marketer aus Deutschland verlegt Wohnsitz und Firma nach Malta. Er genießt das Klima, zahlt nur Steuern auf in Malta generiertes oder dorthin übermitteltes Einkommen (Remittance-Basis für Non-Doms), sein Unternehmen profitiert vom 5%-Steuersatz – und er kann dennoch schnell in 2-3 Stunden nach Deutschland fliegen, wenn nötig.
- Internationale Außendarstellung: Eine Malta-Firma kann für Ihr Business auch marketingtechnisch hilfreich sein. Malta steht trotz aller Steuerdiskussion nicht auf schwarzen Listen, gilt als seriöser EU-Standort. Kunden oder Partner innerhalb der EU sehen eine EU-Firma (psychologisch oft vertrauenswürdiger als irgendeine Offshore-LLC). Gleichzeitig signalisiert eine Malta-Adresse Internationalität. Besonders für Online-Dienstleister, Berater, Softwareanbieter kann es passend sein, sich bewusst außerhalb des deutschsprachigen Raums zu positionieren, um globaler aufzutreten.
- Skalierung und Investoren: Sollten Sie vorhaben, Investoren ins Boot zu holen (z.B. Venture Capital für ein Start-up), kann Malta gemischte Reaktionen hervorrufen. Einerseits bieten englisches Recht und EU-Rahmen auch Investoren Rechtssicherheit (es ist einfacher, Anteile an einer Malta Ltd. zu bewerten als an einer Offshore-Insel-Firma unbekannten Rechts). Andererseits haben manche konservative Investoren Vorbehalte gegen allzu exotische Sitze. Hier kommt es auf den Einzelfall an – immerhin: Malta ist EU, das beruhigt viele. Zudem hat Malta Möglichkeiten, SEs (Europäische Gesellschaft) zu gründen oder später zu einer Societas Europaea zu wechseln, falls das für größere Expansion sinnvoll sein sollte.
- Logistik und Handel: Wer physische Produkte international vertreibt, findet in Malta einen EU-Logistikstützpunkt (Häfen, Freihafen-Zonen, gut angebunden per Schiff und Luft). Allerdings ist Malta geografisch etwas abgelegen für Zentraleuropageschäfte; daher nutzen es eher Handelsfirmen als Drehscheibe Richtung Mittelmeer/Afrika. Für digitale Güter spielt das weniger eine Rolle.
Zusammengefasst: Für Online-Geschäftsmodelle – sei es E-Commerce, SaaS (Software as a Service), Affiliate-Marketing, Content-Creation – ist Malta in 2025 weiterhin sehr attraktiv. Man kann weltweit tätig sein, von Malta aus fakturieren (Rechnungen mit EU-UStID), und hat stabile rechtliche Verhältnisse.
Die niedrige Steuerlast erlaubt es, mehr von den Gewinnen ins Wachstum zu stecken oder Rücklagen zu bilden. Wichtig ist, dass man die Substanz-Anforderungen (wie besprochen) auch in digitalen Bereichen ernst nimmt – nur eine Website haben reicht nicht, es sollte klar sein, dass Ihre Steuerungs- und Managementfunktionen in Malta liegen (z.B. Entscheidungsmeetings dort, vielleicht ein kleiner Teil des Teams vor Ort).
Dann kann Malta zum Sprungbrett werden: Sie haben innerhalb Europas alle Türen offen und profitieren gleichzeitig von einer businessfreundlichen Umgebung.
9. Häufige Fallstricke und praktische Tipps
Trotz aller Vorteile gibt es einige Fallstricke, die bei einer Firmengründung auf Malta häufig auftreten. Hier sind die Top-Fehler und wie Sie sie vermeiden, sowie generelle Tipps aus der Praxis:
Fallstrick 1: Gründung ohne Wohnsitzwechsel – falsche Steuerannahmen
Viele denken, eine Malta-Firma bedeute automatisch nur 5 % Steuer und sonst nichts. Der häufigste Fehler ist jedoch, die Wohnsitzbesteuerung zu ignorieren. Wenn Sie eine Malta Limited besitzen, aber selbst in Deutschland (oder einem anderen Hochsteuerland) wohnen und von dort die Geschäfte lenken, werden die Gewinne letztlich doch in Deutschland besteuert. Entweder über das Prinzip der Geschäftsleitung (die Firma wird als in DE ansässig angesehen) oder über das Außensteuergesetz (CFC-Regeln), falls die Firma passives Einkommen hat. Tipp: Entscheiden Sie sich früh, welchen Weg Sie gehen: Entweder Umzug nach Malta (dann sind Sie auch persönlich niedrig besteuert, Non-Dom-Status möglich) oder saubere Substanz in Malta aufbauen und idealerweise im Heimatland keine Managementfunktionen mehr ausüben. Oft ist es ratsam, zumindest zeitweise in Malta präsent zu sein, um gegenüber dem Finanzamt die Verlagerung glaubhaft zu machen. Im Zweifelsfall holen Sie steuerliche Gutachten ein – dieser Aufwand lohnt sich angesichts der Summen, um die es gehen kann.
Fallstrick 2: Substanz auf dem Papier, aber nicht in Realität
Ein Briefkasten mit Schild und ein „Strohdirektor“, der keine echte Entscheidungsbefugnis hat, genügen heute nicht mehr. Manche Gründer lassen sich verleiten von Angeboten à la „Firma in Malta ohne Anreise, alles inklusive, 5% Steuer, keine weiteren Anforderungen“. Hinterher stehen sie da mit einer Registrierung, aber keiner Ahnung, dass sie noch viel tun müssten. Das führt etwa dazu, dass Steuerrückerstattungen verweigert werden, weil das Finanzamt merkt, dass keinerlei echte Aktivität in Malta stattfand. Oder im schlimmsten Fall drohen rechtliche Probleme in der Heimat. Tipp: Planen Sie zeitliche und finanzielle Ressourcen für Substanz ein (Büro, Director etc.). Eine seriöse Kalkulation für ein belastbares Malta-Setup liegt bei jährlichen Fixkosten (Büro, Gehalt, Buchhaltung, Prüfungen) von etwa €40.000–€70.000. Klingt viel? Bedenken Sie, dass diese Summe bei entsprechenden Gewinnen schnell wieder hereinkommt durch die Steuerersparnis. Wer diesen Einsatz scheut, sollte die Finger von der Konstruktion lassen oder über Alternativen nachdenken.
Fallstrick 3: Banking & Compliance unterschätzt
Es wurde oben erläutert – die Kontoeröffnung ist schwieriger geworden. Ein Trugschluss wäre, nach Gründung einfach irgendein Fintech-Konto zu nutzen und gut. Nicht alle E-Money-Konten werden von den maltesischen Behörden als ausreichend angesehen, v.a. wenn es um Nachweis der lokalen Geschäftstätigkeit geht. Auch neigen manche Gründer dazu, Compliance-Anfragen der Bank auf die leichte Schulter zu nehmen. Wird dann das Konto eingefroren, weil Unterlagen fehlen, steht das Geschäft still. Tipp: “Compliance is key” – liefern Sie lieber zu viel Info als zu wenig. Halten Sie Ihre Firma white-listed durch strikte Einhaltung aller Pflichten (Steuererklärungen pünktlich, UBO-Register aktuell halten, Sozialabgaben zahlen). Arbeiten Sie proaktiv mit Banken zusammen. So vermeiden Sie Konto-Sperren und genießen ein reibungsloses Banking.
Fallstrick 4: Buchhaltung und Sprache
Malta verlangt jeden Jahresabschluss in lokaler Form und in englischer Sprache. Wer versucht, seine Buchhaltung von zu Hause aus in Deutsch zu führen und am Jahresende „irgendwie“ umzuwandeln, erlebt Stress. Zudem herrscht ** IFRS bzw. GAPSME (maltesische GAAP für KMU)** Pflicht. Tipp: Nutzen Sie von Anfang an einen maltesischen Buchhalter oder einen deutschen Steuerberater mit Malta-Erfahrung. Lassen Sie die Buchhaltung monatlich oder quartalsweise ordnen. Es gibt auch Anbieter, die Cloud-Buchhaltungssoftware passend zu Malta einsetzen, wo Sie selbst Belege hochladen können. So behalten Sie den Überblick und vermeiden Last-minute-Probleme beim Jahresabschluss. Und: die offizielle Company language kann Englisch sein – sorgen Sie dafür, dass zumindest jemand im Team fit ist, um englische Behördenschreiben und Buchhaltungsdokumente zu verstehen.
Fallstrick 5: VAT und Betriebsstättenthemen in anderen Ländern
Wenn Ihre Malta-Firma in anderen Ländern tätig wird (z.B. Lager in Deutschland, Personal in Spanien), kann sie dort steuerliche Betriebsstätten begründen oder umsatzsteuerliche Registrierungspflichten auslösen. Einige Gründer übersehen das, weil sie nur auf Malta fokussiert sind. Beispiel: Eine Malta Ltd. betreibt einen Onlineshop und lagert Waren in einem deutschen Amazon-Lager – damit hat sie in Deutschland eine umsatzsteuerliche Registrierungspflicht (und unter Umständen sogar Ertragsteuerpflicht auf Gewinne aus dem deutschen Lager). Tipp: Analysieren Sie Ihr Geschäftsmodell auf solche Anknüpfungspunkte. Holen Sie nötigenfalls lokale Registrierungen (USt, Gewerbe, was auch immer) ein. Nur weil die Firma maltesisch ist, ist sie nicht von Pflichten in anderen Ländern befreit, wenn sie dort faktisch operiert.
Fallstrick 6: Unsaubere Vertragsbeziehungen (Transfer Pricing)
In internationalen Strukturen sind oft Verträge zwischen verbundenen Unternehmen nötig – z.B. wenn Sie privat der Malta Ltd. ein Darlehen geben, oder Ihre maltesische Firma Dienstleistungen an Ihre deutsche Firma fakturiert. Fehler hierbei (kein Vertrag, falsche Preise, fehlende Dokumentation) können zu Steuerschätzungen oder Aberkennungen führen. Tipp: Lassen Sie sich Transfer-Pricing-Grundsätze erklären. Legen Sie schriftliche Verträge für interne Geschäftsbeziehungen an (beraten Sie sich über fremdübliche Zinsen, Lizenzgebühren etc.). Malta selbst hat moderate TP-Anforderungen, aber das Heimatland schaut da oft genauer hin.
Fallstrick 7: Ignorieren persönlicher Steueraspekte (Non-Dom etc.)
Einige Unternehmer ziehen nach Malta, gründen die Firma – und vergessen die Gestaltung ihres Privatvermögens. Beispiel: Sie werden Malta-Resident, genießen zwar 0 % Steuer auf Auslandseinkünfte, sofern nicht nach Malta remittiert, aber überweisen sich dann doch alle möglichen Gelder nach Malta auf Ihr Privatkonto und lösen damit doch maltesische Steuer aus. Oder Sie bleiben in Deutschland gemeldet und wundern sich über die Wegzugsbesteuerung auf Ihre GmbH-Anteile, die beim Umzug anfällt. Tipp: Eine Malta-Struktur sollte immer im Kontext Ihrer persönlichen Steuerstrategie gesehen werden. Wenn Auswanderung, dann richtig (Abmeldung in DE, Nachversteuerung planen oder vermeiden durch Stiftungslösungen). Wenn Nicht-Auswanderung, dann in DE Beratung zum Umgang mit einer Auslandsgesellschaft (Stichwort §8 AStG Hinzurechnungsbesteuerung prüfen, falls passive Einkünfte). Ziehen Sie ggf. einen Vermögensschutz-Experten hinzu, um Ihr Privatvermögen – Immobilien, Depots – bestmöglich aufzustellen (z.B. nicht in eigenem Namen, sondern via Holding/Stiftung etc.).
Praktische Tipps im Überblick:
- Netzwerk nutzen: In Malta hilft Vitamin B. Treten Sie Business-Netzwerken bei (Malta Chamber of Commerce, iGaming Meetups, Expats-Gruppen). So kriegen Sie schnell Empfehlungen für gute Anwälte, Steuerberater, kennen die Do’s and Don’ts aus erster Hand.
- Dokumentation und Belege sammeln: Führen Sie ein Substanz-Dossier: Alles, was Ihre maltesische Aktivität belegt, in einem Ordner sammeln – Mietverträge, Flugtickets nach Malta, Meeting-Protokolle, Photos vom Büro, Rechnungen in Malta… Falls irgendwann ein Prüfer kommt, haben Sie einen fertigen Nachweisordner.
- Rechtsberatung: Lassen Sie gesellschaftsrechtliche Dokumente (Memorandum & Articles) von einem Profi erstellen. Maltesisches Gesellschaftsrecht hat Feinheiten – Standard-Muster sind okay, aber Anpassungen (z.B. Stimmrechtsverteilung, Nachfolgeklauseln) sollten bei Bedarf individuell gestaltet werden. Gute Beratung am Anfang verhindert Streit unter Gesellschaftern später.
- Keep it Simple: Versuchen Sie, die Struktur so übersichtlich wie möglich zu halten. Jede zusätzliche Zwischengesellschaft, jeder nominee shareholder etc. erhöht den administrativen Aufwand. Die Behörden mögen klare Strukturen. Also nur so viele Ebenen wie nötig, nicht „over-engineeren“.
- Notorische Änderungen beobachten: Malta hat in den letzten Jahren steuerlich konstant sein Refund-System beibehalten. Aber es gibt externe Faktoren (EU-Mindeststeuer, internationale Abkommen). Behalten Sie News im Auge oder bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Berater, um sich rechtzeitig auf Änderungen einstellen zu können.
10. Aktuelle rechtliche und wirtschaftliche Entwicklungen (Stand 2025)
Die Rahmenbedingungen in Malta entwickeln sich ständig weiter. Hier sind aktuelle Entwicklungen bis 2025, die für (angehende) Unternehmer relevant sind:
- FATF Greylisting und Reputationsverbesserung: Malta geriet 2021 wegen Mängeln in der Geldwäscheprävention auf die sogenannte FATF Grey List (Liste der Finanzplätze mit strategischen Defiziten). Das war ein Alarmsignal für die Regierung und Wirtschaft. In der Folge hat Malta zahlreiche Reformen umgesetzt (stärkere Aufsicht über Banken, striktere Kontrollen bei der Vergabe von Staatsbürgerschaften, etc.). Bereits 2022 wurde Malta wieder von der Grey List genommen, was das Vertrauen in den Finanzplatz erhöht hat. 2025 gilt Malta als compliant mit den meisten internationalen Standards, dennoch bleiben Behörden wachsam. Für Sie bedeutet das: Due Diligence-Prozesse sind gründlicher, aber wer sauber arbeitet, wird nicht beeinträchtigt. Die Reputation Maltas im Anlagebereich hat sich stabilisiert, was Ihren Geschäften zugutekommt.
- Global Minimum Tax (Pillar 2): Die G20/OECD-Initiative einer globalen Mindeststeuer von 15 % für große Unternehmen (Umsatz > €750 Mio.) tritt in der EU ab 2024 in Kraft. Malta muss diese Pillar-2-Regeln umsetzen. Für KMU ist das direkt nicht relevant, aber es zeigt die Stoßrichtung: das 5%-Modell gerät für Multinationals unter Druck. Sollten Sie es also mit sehr großen Konzernen zu tun haben (als Partner oder beim Exit), bedenken Sie, dass ab einer gewissen Größe top-up taxes fällig werden könnten. Malta hat signalisiert, dass es sein Refund-System für kleinere Firmen beibehalten will, aber beobachtet, wie die Konkurrenz (Zypern, Irland) reagiert.
- ATAD 3 – Shell Companies Richtlinie: Schon erwähnt, die EU plant verschärft gegen Briefkastenfirmen vorzugehen. ATAD3 (voraussichtlich ab 2024) wird Unternehmen, die bestimmte Minimal-Substanz-Kriterien nicht erfüllen, dazu verpflichten, dies zu melden. Sie erhalten dann möglicherweise keine DBA-Vorteile mehr und ihre Mutterländer können Einkünfte besteuern, als ob keine Malta-Firma dazwischen wäre. Malta unterstützt zwar legitime Firmen, wird aber EU-Recht umsetzen. Als Gründer heißt das: Bis 2025 sollte man eine mindestens ausreichende Substanz (Mitarbeiter oder 50k Gehaltsaufwand, eigene Büro-Räume, lokal aktive Direktoren, local expenses etc. – genaue Schwellen definiert die Richtlinie) vorweisen können, um nicht als “at risk”-Firma zu gelten. Diese Entwicklung unterstreicht nochmal: Halbgare Konstrukte haben keine Zukunft.
- Wirtschaftswachstum und Inflation: Maltas Wirtschaft hat sich nach der Pandemie kräftig erholt. Für 2025 wird ein Wachstum von um die 4 % prognostiziert, getrieben durch Binnennachfrage und Export von Dienstleistungen. Der Tourismus boomt wieder, der Bausektor ist rege (teilweise zu rege, es gibt lokale Debatten über Nachhaltigkeit). Für Unternehmer heißt das: Chancen im lokalen Markt. Wer z.B. im Immobilien- oder Touristiksektor investieren will, findet lebhafte Nachfrage vor. Allerdings spürt Malta auch Fachkräftemangel in einigen Branchen, was Löhne steigen lässt. Die Inflation lag 2023/24 moderat um 2-3 %, etwas höher als der EU-Schnitt, aber handhabbar. Man sollte Lohn- und Mietkosten bei der Kalkulation im Blick behalten, da diese steigen.
- Digitalisierung und Verwaltung: Malta treibt die digitale Verwaltung voran. 2025 kann man viele Behördengänge online erledigen (MBR bietet Online-Filings, Steuern können über Portale eingereicht werden). Die Regierung hat einen Fahrplan für die digitale Dekade veröffentlicht, der Investitionen in digitale Infrastruktur vorsieht. Für Ihr Unternehmen bedeutet das: Tendenziell weniger Papierkram und effizientere Interaktion mit Behörden in Zukunft. Schon jetzt ist z.B. die Steuererklärung der Firma elektronisch abzugeben. Halten Sie sich über Portale und Prozesse auf dem Laufenden – was gestern per Post erledigt wurde, geht morgen vielleicht per Mausklick.
- Arbeits- und Aufenthaltsrecht: Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, erleichtert Malta die Regeln für ausländische Arbeitskräfte. Das Expat-Employee Programm bietet qualifizierten Fachkräften günstige Flat-Tax Tarife (15 %) für eine gewisse Zeit. Für Gründer relevant: Sie können leichter internationale Talente nach Malta holen, wenn nötig. Zudem gibt es weiterhin attraktive Residenzprogramme (z.B. für Ruheständler oder reiche Investoren das MRVP und das hochqualifizierten Personen-Programm). Dies hält einen Zustrom an finanzkräftigen Personen aufrecht – gut für das Dienstleistungsbusiness vor Ort.
- Regulatorische Trends in spezifischen Branchen: In Finanzdienstleistungen hat der Regulator MFSA die Zügel angezogen, um vergangene Skandale (Pilatus Bank etc.) nicht zu wiederholen. Compliance-Kultur wird groß geschrieben. Das kostet zwar etwas mehr Aufwand, aber erhöht langfristig die Standortqualität. In iGaming gab es EU-weit mehr Kooperation, was kleinere Anbieter unter Druck setzt – Malta bleibt aber Hub, solange das Modell (EU-Lizenz) sich trägt. Kryptoregulierung: Durch die EU-Verordnung MiCA, die 2024 in Kraft tritt, werden die maltesischen VFA-Regeln teilweise abgelöst. Krypto-Firmen in Malta müssen sich nach dem neuen EU-Recht lizenzieren, was aber ähnlich streng ist. Malta hat hier immerhin Pioniererfahrung, sodass die Transition glatt laufen dürfte.
Entwicklungen: Malta 2025 ist stabil und unternehmerfreundlich, verlangt aber Ernsthaftigkeit von denjenigen, die die Vorteile nutzen wollen. Der allgemeine Trend in Europa ist, Steueroptimierung innerhalb legaler Pfade zwar zuzulassen, aber Missbrauch hart zu sanktionieren. Malta hat sich dem angepasst: Wenn Sie bereit sind, Malta wirklich zu Ihrem Unternehmenssitz zu machen, werden Sie mit offenen Armen empfangen – inklusive aller steuerlichen und rechtlichen Vorteile. Wenn Sie jedoch glaubten, Malta sei ein “bequemes Schlupfloch”, müssen Sie umdenken: Es ist kein Ort für Schattenkonstrukte, sondern ein Ort für Neustart, Strukturierung und Expansion innerhalb transparenter Regeln.
Die Gründung einer Firma in Malta bietet deutschen und europäischen Unternehmern enorme Chancen – von massiver Steuerersparnis über internationalen Marktzugang bis hin zu solidem Vermögensschutz. Gleichzeitig erfordert es ein durchdachtes Vorgehen und die Bereitschaft, sich auf neue Gegebenheiten einzulassen. Dieser Ratgeber hat Ihnen die wesentlichen Aspekte, Schritte und Tipps an die Hand gegeben, um erfolgreich in Malta zu starten. Nutzen Sie ihn als Ausgangspunkt für weitere Planung. Wägen Sie Vor- und Nachteile ehrlich ab, konsultieren Sie bei Bedarf Experten und gehen Sie dann Ihren Weg – gut informiert und vorbereitet. Dann steht einer erfolgreichen Unternehmensgründung in Malta nichts mehr im Wege. Viel Erfolg!
Mit der richtigen Vorbereitung wird Malta zu einem starken Fundament für Ihren unternehmerischen Erfolg und Vermögensschutz in Europa. Bon voyage auf Ihrem Weg nach Malta!