Firmengründung in Georgien
Firmengründung in Georgien – Ihr umfassender Leitfaden
Als vor Ort ansässiges Beratungsunternehmen unterstützen wir Sie umfassend bei der Firmengründung in Georgien.
Ein Unternehmen in Georgien zu gründen bietet enorme Vorteile – und wir stehen Ihnen dabei als zuverlässiger Partner zur Seite.
Wir beraten Unternehmer und vermögende Privatpersonen bei der Firmengründung in Georgien und kümmern uns um alle Formalitäten – von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Eintragung.
Unser Team ist in ganz Georgien vor Ort präsent und begleitet Sie persönlich durch den gesamten Prozess.
Ohne Zwischenhändler – nur wir direkt für Sie:
Sie erhalten alle Leistungen aus einer Hand, was den Gründungsablauf effizient und reibungslos macht.
In dieser Einführung stellen wir unsere Dienstleistungen vor und zeigen, warum Georgien als Standort so attraktiv ist.
Anschließend folgt ein detaillierter Leitfaden mit aktuellen Informationen (Stand 2025) zur Unternehmensgründung in Georgien, damit Sie alle wichtigen Fakten schnell erfassen können.
Warum eine Firma in Georgien gründen?
Georgien hat sich in den letzten Jahren zu einem Geheimtipp für Unternehmer entwickelt.
Das Land am Kaukasus überzeugt durch wirtschaftliche Stabilität, niedrige Steuern und unternehmerfreundliche Gesetze.
Nachfolgend die wichtigsten Vorteile einer Firmengründung in Georgien:
- Steuerliche Vorteile: Die Körperschaftsteuer auf Unternehmensgewinne beträgt lediglich 15%, und auf ausgeschüttete Dividenden fallen 5% Quellensteuer an – zusammen also maximal 20% effektive Besteuerung, und nur im Ausschüttungsfall. Nicht ausgeschüttete Gewinne einer georgischen Kapitalgesellschaft bleiben steuerfrei, was Reinvestitionen begünstigt. Darüber hinaus gibt es spezielle Steuerregime: Kleinstunternehmen können eine Pauschalsteuer von 1% auf Jahresumsätze bis 500.000 GEL nutzen, und auch ausländische Gründer können diesen Kleinunternehmer-Status beantragen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Für bestimmte Branchen (z.B. IT-Unternehmen) existiert der Virtual Zone Status mit 0% Gewinnsteuer auf Auslandserträge, und in Freien Industriezonen genießt man sogar komplette Steuerbefreiung (0% auf Gewinne, Dividenden und Mehrwertsteuer) gegen eine jährliche Lizenzgebühr. Georgien hat zudem zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen (u.a. mit Deutschland), wodurch Auslandsinvestoren doppelte Steuerlast vermeiden können.
- Unkomplizierte und schnelle Gründung: Die Registrierung einer Firma erfolgt nach dem Ein-Fenster-Prinzip innerhalb eines einzigen Werktages. Alle notwendigen Schritte – von der Gewerbeanmeldung bis zur steuerlichen Registrierung – werden zentral über die Nationale Agentur für öffentliches Register abgewickelt. Die Bürokratie ist minimal: Es gibt keine Pflicht zur Einzahlung eines Stammkapitals – eine LLC (GmbH) kann mit 0 GEL Kapital gegründet werden. Auch eine vorherige Aufenthaltserlaubnis ist nicht nötig: Ausländer dürfen 100% Eigentümer und Direktoren georgischer Firmen sein, ohne lokale Aufenthaltstitel. Die Gründungsgebühren sind gering; für eine Standardregistrierung fallen nur moderate Amtskosten an (gegen Aufpreis ist auch eine Express-Registrierung möglich). EU-Bürger und viele andere Nationalitäten können visumfrei nach Georgien einreisen und sich bis zu ein Jahr im Land aufhalten – ideal, um vor Ort alles Nötige zu erledigen oder Geschäftsbeziehungen aufzubauen.
- Einfacher Geschäftsbetrieb und Bankwesen: Nach der Firmengründung lässt sich sofort ein Bankkonto eröffnen, was in Georgien kostenlos möglich ist. Georgiens Banken (z.B. TBC Bank, Bank of Georgia, etc.) sind modern und gut kapitalisiert. Der Bankensektor gilt als sehr stabil, und seit 2024 ist Georgien dem internationalen Informationsaustausch (CRS) beigetreten – was die Compliance erleichtert. Geschäftsabläufe können in mehreren Währungen (GEL, USD, EUR) abgewickelt werden. Zudem belegt Georgien regelmäßig Spitzenplätze in Rankings zur Ease of Doing Business: Die administrativen Hürden sind gering, Verträge sind rechtssicher und es existieren kaum Beschränkungen für ausländische Investoren. Das alles schafft ein investitionsfreundliches Umfeld, in dem Sie Ihr Unternehmen effizient führen können.
- Strategische Lage und Wachstumspotenzial: Georgien liegt geographisch zwischen Europa und Asien und verfügt über Freihandelsabkommen mit der EU (DCFTA), China und anderen Ländern. Dies eröffnet Zugang zu großen Märkten. Gleichzeitig sind Lohnkosten und Lebenshaltungskosten in Georgien niedriger als in Westeuropa, was den Betrieb eines Unternehmens kostengünstig macht. Die Regierung fördert aktiv ausländische Investitionen, es gibt keine sektorübergreifenden Einschränkungen für ausländische Firmen, außer in wenigen regulierten Branchen (z.B. Rüstungsindustrie, Energie – dort Sonderlizenzen erforderlich). Insgesamt bietet Georgien also die Vorteile eines aufstrebenden Marktes mit geringem Verwaltungsaufwand, vorteilhaften Steuern und vollem Auslandsinvestor-Schutz (Gesetz garantiert Bestandsschutz gegen nachträgliche gesetzliche Änderungen).
Rechtsformen und Voraussetzungen in Georgien
Bevor Sie mit der Gründung starten, lohnt ein Blick auf die gängigen Rechtsformen in Georgien und die grundlegenden Voraussetzungen:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC / “GmbH”): Die LLC (Limited Liability Company) ist die beliebteste Unternehmensform für ausländische Investoren. Sie erfordert mindestens einen Gesellschafter und einen Direktor (Personen können identisch sein). Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz der Beteiligten spielen keine Rolle; auch alleinige ausländische Eigentümer sind erlaubt. Eine georgische LLC hat keine Mindestkapitalvorschrift – das Stammkapital kann theoretisch 0 GEL betragen. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Diese Form eignet sich für die meisten Geschäftsvorhaben, da sie flexibel und schnell gegründet ist.
- Aktiengesellschaft (JSC / “AG”): Für größere Vorhaben kann eine Aktiengesellschaft gegründet werden. Hier wird das Kapital in Aktien zerlegt; das georgische Gesetz sieht einen Mindestnennwert von 10.000 USD für das genehmigte Kapital vor. Eine JSC eignet sich für Unternehmen, die ggf. viele Anteilseigner haben oder an die Börse gehen möchten. Die Gründung und Verwaltung ist etwas aufwändiger als bei der LLC.
- Personengesellschaften (OHG, KG) und Einzelunternehmen: Georgien kennt auch Personengesellschaften wie die Offene Handelsgesellschaft (vergleichbar OHG) und Kommanditgesellschaft (KG). Diese spielen für Ausländer jedoch selten eine Rolle, da die Gesellschafter unbeschränkt haften. Einzelunternehmer (Individual Entrepreneur, IE) sind im Grunde gewerbetreibende Einzelpersonen – eine einfache Registrierung, bei der die Person selbst das Geschäft führt und unbeschränkt haftet. Der IE-Status kann für Freelancer oder Kleingewerbe interessant sein und ist notwendig, um z.B. die erwähnte 1%-Kleinunternehmersteuer zu nutzen. Ausländer können sich problemlos als Einzelunternehmer registrieren lassen. Beachten Sie: Auch für Einzelunternehmer ist eine geschäftliche Adresse in Georgien erforderlich.
- Weitere Formen: Weniger gebräuchlich sind die Solidargesellschaft (ähnlich einer Partnerschaftsgesellschaft, mehrere Personen haften gemeinsam) sowie Genossenschaften für landwirtschaftliche Zwecke. Zudem können ausländische Firmen eine Zweigniederlassung in Georgien registrieren, was keine eigenständige juristische Person ist, aber der Registrierung bei der NAPR bedarf.
Grundlegende Voraussetzungen: Für jede Firmengründung wird eine juristische Adresse in Georgien benötigt. Das kann ein Büro oder auch der Sitz bei einem Registered Agent sein – wir stellen unseren Kunden bei Bedarf einen Firmensitz bereit.
Falls keine natürliche Person vor Ort ist, benötigen ausländische Gründer eine Vollmacht für ihren Vertreter, die notariell beglaubigt und mit Apostille versehen werden muss. Erforderliche Dokumente sind typischerweise: Reisepass-Kopien aller Gesellschafter und Direktoren, ein Gesellschaftsvertrag bzw. Gründungsprotokoll (kann Standard-Statut der Behörde verwendet werden, was den Prozess erleichtert), sowie die Zustimmung des georgischen Grundstückseigentümers zur Nutzung der Adresse.
Wir unterstützen Sie selbstverständlich bei der Erstellung und Übersetzung aller Unterlagen in die georgische Sprache und klären die Formalitäten mit dem Notar und Register.
Ablauf der Firmengründung – Schritt für Schritt
Die Gründung einer Firma in Georgien lässt sich in wenigen Schritten realisieren. Hier ein Schritt-für-Schritt Ablauf, den wir mit Ihnen gemeinsam durchlaufen:
- Planung und Beratung: Zunächst klären wir in einem Beratungsgespräch Ihre Ziele und die optimale Struktur für Ihr Vorhaben. Soll es eine LLC sein oder evtl. ein Einzelunternehmen? Benötigen Sie besondere Steuerzertifikate (z.B. Virtual Zone Status für IT-Unternehmen oder Kleinunternehmer-Status)? Wir erläutern die notwendigen Dokumente und empfehlen eine steuerliche Erstberatung, um Ihr Geschäftsmodell optimal in Georgien aufzustellen. In dieser Phase wählen Sie auch einen Firmennamen (wir prüfen dessen Verfügbarkeit im Register) und bestimmen Gesellschafter sowie Geschäftsführer.
- Dokumentenvorbereitung: Anschließend sammeln und erstellen wir alle erforderlichen Unterlagen. Dazu gehören beglaubigte Kopien der Reisepässe aller Beteiligten und das Gründungsdokument (Beschluss der Gesellschafter über die Neugründung) in georgischer Sprache. Nutzen Sie unser Full-Service-Angebot, stellen wir zweisprachige Dokumente (Georgisch/Englisch) bereit und organisieren bei Bedarf die notarielle Beglaubigung und Apostille im Heimatland der Gründer. Wichtig ist zudem die gesetzliche Anschrift: Falls Sie keine eigene Adresse in Georgien haben, kümmern wir uns um eine geeignete Geschäftsadresse und holen die Zustimmung des Eigentümers ein. All dies erfolgt vor Ihrer Anreise oder vollständig remote – auf Wunsch kann die gesamte Vorbereitung aus der Ferne erledigt werden.
- Registrierung bei der Behörde: Ist der Papierkram komplett, erfolgt die eigentliche Firmengründung vor Ort. In Georgien geschieht dies zentral in der Public Service Hall (Behörde für öffentliche Dienste) oder einem ihrer regionalen Ämter. Unser Team begleitet Sie persönlich dorthin. Wenn Sie nicht selbst anreisen möchten, können wir Sie per Vollmacht vertreten – die Gründung ohne Anwesenheit des Auftraggebers ist problemlos möglich. Bei Einreichung der Dokumente wird eine geringe Registrierungsgebühr entrichtet (für Standardbearbeitung; Express gegen Aufpreis verfügbar). Die Beamten prüfen die Unterlagen und tragen Ihre Firma ins Register ein. Bereits am nächsten Werktag erhalten Sie in der Regel die Handelsregisternummer und Steuernummer Ihrer neuen Gesellschaft – der gesamte Vorgang dauert gewöhnlich nur einen Tag. Sie erhalten offizielle Gründungsdokumente und Zertifikate, die Ihre Firma rechtsgültig bestätigen.
- Bankkonto-Eröffnung: Unmittelbar nach der Registrierung unterstützen wir Sie bei der Eröffnung eines Geschäftskontos. Georgische Banken bieten Konten in GEL, USD, EUR und anderen Währungen an. Die Kontoeröffnung ist oft innerhalb weniger Tage abgeschlossen und erfordert meist die persönliche Anwesenheit eines Zeichnungsberechtigten – wir begleiten Sie zu den Bankterminen. Falls Sie remote gründen, koordinieren wir eine Kontoeröffnung per Vollmacht oder vorbereitete Bankpakete (einige Banken ermöglichen Fernkontoeröffnung, dies prüfen wir im Einzelfall). Ein Bankkonto ist Pflicht, um z.B. das Stammkapital (falls vorgesehen) einzuzahlen und den Zahlungsverkehr abzuwickeln. Dank unserem Netzwerk zu führenden Banken stellen wir sicher, dass Ihr Konto reibungslos eingerichtet wird.
- Nachgründungs-Services: Ist die Firma gegründet, lassen wir Sie nicht allein. Wir unterstützen Sie bei Behördengängen wie der Registrierung als Steuerpflichtiger (normalerweise schon mit Gründung erledigt) und ggf. Beantragung spezieller Status (z.B. Kleinunternehmer-Zertifikat für 1% Steuer, falls zutreffend, oder Virtual Zone Zertifikat für IT-Firmen). Ebenso helfen wir bei Bedarf mit Buchhaltungsdienstleistungen und der steuerlichen Compliance, damit Ihre neue Firma alle georgischen Anforderungen erfüllt. Auf Wunsch übernehmen wir fortlaufende Administrationsaufgaben, stellen Ihnen einen lokalen Geschäftsführer oder Treuhänder und bieten Rechtsbeistand, falls notwendig. Kurz: Sie können sich voll auf Ihr Business konzentrieren – wir erledigen den Rest.
Moderner Blick auf die Skyline von Tiflis, Georgien, bei einbrechender Nacht. Georgien verbindet historisches Ambiente mit modernen Geschäftsgelegenheiten – dank effizienter Prozesse kann eine Firmengründung hier innerhalb von 1-2 Tagen abgeschlossen werden.
Steuern und finanzielle Rahmenbedingungen
Ein entscheidender Grund, warum Georgien so attraktiv für Unternehmer ist, sind die überschaubaren Steuern und transparenten Regeln:
- Körperschaftsteuer (Gewinnsteuer): Standardmäßig fallen 15% Körperschaftsteuer auf in Georgien erzielte Unternehmensgewinne an. Allerdings wendet Georgien ein modifiziertes Estland-Modell an: Gewinne, die im Unternehmen einbehalten und reinvestiert werden, bleiben unversteuert. Erst wenn Gewinne als Dividenden an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, werden die 15% fällig. Effektiv können Sie so die Steuerlast zeitlich aufschieben, solange Sie die Gewinne im Unternehmen belassen.
- Dividenden- und Quellensteuer: Auf Gewinnausschüttungen an natürliche Personen wird zusätzlich eine Dividendensteuer von 5% erhoben. Insgesamt ergibt sich also bei vollständiger Ausschüttung eine Steuerlast von 20% (15% + 5%) – deutlich geringer als in vielen westeuropäischen Ländern. Werden Dividenden an ausländische Muttergesellschaften oder Personen gezahlt, greifen ggf. Doppelbesteuerungsabkommen, die die Quellensteuer reduzieren können. Andere Quellensteuern betreffen bestimmte Zahlungen ins Ausland (z.B. 10% auf Beratungshonorare an Nicht-Residenten), sind aber durch kluge Strukturen oft vermeidbar.
- Einkommensteuer: Beschäftigen Sie Mitarbeiter in Georgien, so unterliegen deren Gehälter einer pauschalen Einkommensteuer von 20% (Flat Tax). Sozialversicherungsabgaben trägt der Arbeitnehmer größtenteils selbst über diese Steuer, da Georgien keine klassische Sozialversicherungsstruktur wie in Deutschland hat. Für Selbständige (Einzelunternehmer) gilt ebenfalls der 20%-Satz auf Gewinne, sofern kein Sonderstatus vorliegt.
- Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer): Die MwSt. beträgt 18% auf inländische Lieferungen und Leistungen. Allerdings sind Exporte und bestimmte Dienstleistungen ins Ausland 0% (steuerfrei). Kleine Unternehmen mit Jahresumsatz unter 100.000 GEL können sich von der MwSt-Pflicht befreien lassen. Im Kontext der Virtual Zone oder Freien Industriezonen entfällt die MwSt komplett auf bestimmte Transaktionen.
- 1%-Besteuerung für Kleinunternehmer: Wie bereits erwähnt, bietet Georgien eine besondere Regelung für kleine Unternehmen und Freiberufler. Wer den Kleinunternehmer-Status erhält, zahlt nur 1% Steuer auf den Umsatz (anstelle von 15% Gewinnsteuer) bis zu einem Jahresumsatz von 500.000 GEL. Dies ist für viele Dienstleister oder digitale Nomaden äußerst attraktiv. Wichtig: Bestimmte Tätigkeiten sind davon ausgenommen – vor allem klassische beratende Berufe sind nicht zugelassen. Man muss also darauf achten, die Geschäftstätigkeit entsprechend zu deklarieren. Die Registrierung als Kleinunternehmer erfordert einen Antrag beim Finanzamt (oft formlos in der Servicestelle, geprüft wird nachträglich). Wir helfen unseren Kunden selbstverständlich bei der Einschätzung, ob diese Option passt, und bei der Beantragung.
- Sonderzonen und -status: In Freien Industrie- und Handelszonen (z.B. in Poti oder Kutaissi) genießen Unternehmen vollständige Steuerfreiheit auf ihre Aktivitäten vor Ort – keine Gewinn-, Dividend- oder Mehrwertsteuer. Dafür ist meist eine jährliche Gebühr an den Zonenbetreiber zu entrichten. Diese Zonen lohnen sich für Produktions- oder Handelsbetriebe, die von Georgien aus international operieren wollen. Ebenfalls interessant für IT-Firmen ist der Virtual Zone Entity-Status: Damit zahlt eine in Georgien ansässige IT-Firma 0% Körperschaftsteuer auf ausländische Dienstleistungserlöse und ist von der MwSt. befreit. Lediglich wenn lokale Umsätze anfallen, werden diese normal besteuert. Seit 2020 gibt es außerdem den Status des Internationalen Unternehmens (für bestimmte IT- und Schifffahrtsbereiche), der reduzierte Steuersätze (5% Körperschaftsteuer, 5% Einkommensteuer auf Löhne) bietet. Unser Team berät Sie zu all diesen Möglichkeiten, damit Sie das optimale Steuersetup für Ihr Unternehmen erhalten.
- Weitere Abgaben: In Georgien gibt es keine Vermögenssteuer auf Unternehmensvermögen (nur Gemeinden können geringe Grundsteuern erheben). Auch Kapitalverkehrskontrollen sind praktisch nicht vorhanden – Gewinne können frei ins Ausland transferiert werden. Dies alles macht Georgien zu einem äußerst attraktiven Finanzstandort für internationale Geschäftsleute.
Unsere Dienstleistungen – Ihr Vorteil vor Ort
Die Gründung in einem fremden Land klingt komplex, aber mit unserer Hilfe wird sie einfach und sorgenfrei. Wir sind ein spezialisiertes Beratungsunternehmen mit Sitz in Georgien und bieten Full-Service bei Firmengründungen.
Was Sie von uns erwarten können:
- Individuelle Beratung: Wir nehmen uns Zeit, Ihr Vorhaben zu verstehen, und beraten Sie ehrlich zu Chancen, aber auch Pflichten in Georgien. Ob Unternehmensform, Steuergestaltung oder Standortwahl – Sie profitieren von unserem lokalen Fachwissen.
- Komplette Abwicklung aller Schritte: Von der Vorbereitung der Dokumente über Übersetzungen und Beglaubigungen bis zur Registrierung bei den Behörden – wir übernehmen alle Aufgaben für Sie. Sie müssen sich um nichts kümmern – auf Wunsch können Sie die gesamte Firmengründung aus dem Ausland steuern, während wir in Georgien alles erledigen.
- Netzwerk und lokale Präsenz: Dank unseres starken Netzwerks zu Behörden, Notaren, Banken und Anwälten in Georgien können wir Vorgänge beschleunigen und eventuelle Herausforderungen direkt lösen. Unser Team spricht Deutsch, Englisch und Georgisch – Kommunikation mit lokalen Stellen ist daher reibungslos. In ganz Georgien – egal ob Tiflis, Batumi, Kutaissi oder ein anderer Standort – sind wir für Sie aktiv und begleiten Sie auch persönlich zu Terminen, wenn Sie vor Ort sind.
- Nach der Gründung: Unsere Unterstützung hört nicht mit der Eintragung Ihrer Firma auf. Wir bieten fortlaufende Buchhaltung und Steuerberatung, helfen bei Mitarbeiteranstellungen, Immobilienanmietung oder sogar bei der Beschaffung einer Aufenthaltserlaubnis, falls gewünscht. Für vermögende Privatpersonen können wir zudem bei Bedarf Anlagemöglichkeiten, Immobilienkauf oder Stiftungsgründungen in Georgien vermitteln. Sie erhalten einen persönlichen Ansprechpartner, der all Ihre Anliegen koordiniert.
- Transparente Kosten und Exklusivität: Bei uns gibt es keine versteckten Kosten. Sie erhalten im Voraus einen klaren Kostenvoranschlag für die Gründungspaket und eventuelle Zusatzleistungen. Wir arbeiten ohne Zwischenhändler oder Vermittler – “nein – nur wir” –, somit wissen Sie immer, wer Ihre Angelegenheiten bearbeitet (nämlich unser eigenes Team). Unsere Dienstleistungen sind exklusiv und auf Qualität ausgelegt: Wir betreuen eine begrenzte Zahl an Kunden, um jedem maximalen Erfolg zu ermöglichen.
Häufige Fragen (FAQ)
- Übernehmen Sie wirklich alle Formalitäten? – Ja. Von der Beantragung aller Dokumente über Behördengänge bis hin zur Kontoeröffnung kümmern wir uns um alles. Sie können den kompletten Prozess an uns delegieren und müssen lediglich die erforderlichen Vollmachten und Unterlagen bereitstellen.
- Bieten Sie Ihre Unterstützung in ganz Georgien an? – Absolut. Unser Service erstreckt sich auf das gesamte Land Georgien. Egal, wo Sie Ihr Unternehmen ansiedeln möchten – sei es in der Hauptstadt Tiflis, am Schwarzen Meer in Batumi oder in anderen Regionen – wir sind vor Ort für Sie da.
- Arbeiten Sie mit lokalen Partnerfirmen zusammen oder erledigen Sie alles selbst? – Wir erledigen alles mit unserem eigenen Team. Im Gegensatz zu manch anderen Anbietern schalten wir keine externen Vermittler ein. Sie kommunizieren direkt mit uns als Ihrem Berater vor Ort. Dadurch können wir höchste Qualität und Vertraulichkeit gewährleisten.
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