Firmengründung in Vietnam
Firmengründung in Vietnam: Leitfaden für Unternehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
Sie möchten eine Firma in Vietnam gründen – effizient, rechtssicher und mit einem starken Partner an Ihrer Seite?
Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir begleiten deutschsprachige Unternehmer und vermögende Privatpersonen aus dem DACH-Raum bei der gesamten Firmengründung in Vietnam – von der strategischen Planung über die rechtliche Umsetzung bis hin zur Kontoeröffnung, Visa-Organisation und laufenden Verwaltung.
Doch unser Service endet nicht mit der Gründung:
Wir bieten Ihnen eine ganzheitliche Betreuung vor Ort.
Dazu gehören unter anderem:
- Unterstützung bei der Suche nach zuverlässigen vietnamesischen Geschäftspartnern,
- individuelle Steueroptimierung und Strukturberatung,
- Mitarbeitergewinnung für Ihre lokale Niederlassung,
- Zugang zu einem erprobten Netzwerk aus Behörden, Anwälten, Banken und Entscheidern,
- sowie gezieltes Interkulturelles Coaching, wenn Sie bisher keine Erfahrungen mit der vietnamesischen Geschäftskultur haben.
Unser Team ist dauerhaft in Vietnam präsent, spricht die Sprache, kennt die Mentalität – und öffnet Türen, die Ihnen sonst verschlossen bleiben würden.
Ob erste Markterkundung oder Expansion mit Substanz: Wir sind Ihr strategischer Partner in Vietnam.
Sie planen groß – wir setzen es sicher um.
Vietnam entwickelt sich rasant zu einem attraktiven Standort für Auslandsfirmen – insbesondere für Unternehmer und wohlhabende Privatpersonen aus dem deutschsprachigen Raum (DACH).
Dieser ultimative Leitfaden zur Firmengründung in Vietnam erläutert umfassend alle relevanten Aspekte, von den Standortvorteilen über Rechtsformen und Gründungsabläufe bis hin zu Steuerthemen und praktischen Tipps.
Vorteile Vietnams als Standort für Ihre Firma
Vietnam bietet zahlreiche Standortvorteile, die das Land für Investoren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz besonders interessant machen:
- Dynamisches Wirtschaftswachstum: Vietnams Wirtschaft wächst seit Jahren stark. Für 2025 wird ein BIP-Wachstum von rund 6,5–7 % erwartet, ähnlich hoch wie im Vorjahr. Damit liegt Vietnam deutlich über dem Durchschnitt vieler anderer Länder und gilt als einer der Wachstumsmotoren Südostasiens. Eine junge, wachsende Mittelschicht und steigende Binnennachfrage befeuern zusätzlich das Wachstum.
- Niedrige Kosten und junge Bevölkerung: Zu den klaren Standortvorteilen zählen die niedrigen Lohn- und Lebenshaltungskosten im Vergleich zu Europa. Unternehmen profitieren von kostengünstiger Produktion und wettbewerbsfähigen Betriebsausgaben. Gleichzeitig verfügt Vietnam über eine junge, gut ausgebildete und technikaffine Bevölkerung – ein enormes Arbeitskräftepotenzial für Investoren.
- Politische Stabilität und Investitionsförderung: Vietnam zeichnet sich durch relative politische Stabilität und Investorenfreundlichkeit aus. Die kommunistische Regierung hat seit der Đổi Mới-Reform eine wirtschaftsfreundliche Politik eingeschlagen. Ausländische Direktinvestitionen (FDI) werden aktiv gefördert – z.B. durch Steueranreize und rechtliche Absicherung für Investoren. Zahlreiche Großkonzerne (Samsung, LEGO, Apple u.a.) haben bereits umfangreich in Vietnam investiert, was Vertrauen in den Standort schafft.
- ASEAN-Zugang und Freihandelsabkommen: Als Mitglied der ASEAN-Freihandelszone haben in Vietnam ansässige Firmen freien Zugang zu einem Markt von über 660 Millionen Menschen. Vietnam ist Teil mehrerer Freihandelsabkommen, u.a. des EU-Vietnam Free Trade Agreement (EVFTA) seit 2020 sowie der RCEP-Partnerschaft. Dadurch genießen Unternehmen in Vietnam Zollvergünstigungen und Marktzugang zur EU, China, Südkorea und anderen Wirtschaftsräumen – ein großer Vorteil für exportorientierte Firmen.
- Steuervorteile im regionalen Vergleich: Mit einer standardmäßigen Körperschaftsteuer von 20 % liegt Vietnam unter dem Niveau vieler westlicher Länder (zum Vergleich: in Deutschland rund 30 % inkl. Gewerbesteuer). Zudem gewährt der Staat speziellen Projekten oder Branchen großzügige Steuererleichterungen. So sind in High-Tech-Zonen, wirtschaftlich entwicklungsbedürftigen Gebieten oder bestimmten Branchen (z.B. erneuerbare Energien) reduzierte Körperschaftsteuersätze von 10 %, 15 % oder 17 % und sogar zeitweilige Steuerbefreiungen möglich. In einigen Fällen werden Unternehmensgewinne für 2–4 Jahre vollständig steuerfrei gestellt, gefolgt von 50 % Ermäßigung für weitere Jahre. Diese Steueranreize steigern die Attraktivität Vietnams insbesondere für produzierende Unternehmen und Großinvestoren.
Praxis-Tipp: Die genannten Vorteile kommen besonders zum Tragen, wenn Sie mit einem langfristigen Horizont in Vietnam investieren. Unternehmer aus dem DACH-Raum schätzen an Vietnam die Kombination aus Wachstumspotenzial, günstiger Kostenstruktur und strategischer Lage in Asien.
Wichtig ist jedoch, vor der Expansion eine genaue Planung vorzunehmen – inklusive der Auswahl der passenden Rechtsform und Kenntnis der lokalen Vorschriften.
Rechtsformen für Ausländer in Vietnam: LLC, Joint Venture, Repräsentanz & Co.
Ausländische Investoren können in Vietnam zwischen verschiedenen Rechtsformen für ihre Geschäftstätigkeit wählen.
Die wichtigsten Gesellschaftsformen und Unternehmenspräsenz-Optionen für Ausländer sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Liability Company, LLC), das Joint Venture, das Repräsentanzbüro und in bestimmten Fällen eine Zweigstelle oder eine Aktiengesellschaft (Joint Stock Company, JSC).
Im Folgenden stellen wir die gängigen Formen vor, inklusive ihrer Vor- und Nachteile:
LLC (Limited Liability Company) – 100 % Foreign-Owned oder Joint Venture
Die Limited Liability Company (LLC) – vergleichbar mit der deutschen GmbH – ist die von ausländischen Investoren am häufigsten gewählte Rechtsform in Vietnam. Sie bietet Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen und große Flexibilität:
- Eigentümerstruktur: Eine LLC kann entweder von einem einzigen Gesellschafter (Single-Member LLC) oder von mehreren Gesellschaftern (bis zu 50; Multi-Member LLC) gegründet werden. Gesellschafter können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen (Unternehmen) sein.
- 100 % ausländisches Unternehmen vs. Joint Venture: Ausländer dürfen eine LLC alleine zu 100 % besitzen (sogenanntes Wholly Foreign-Owned Enterprise). Alternativ ist auch ein Joint Venture mit lokalen Partnern in Form einer LLC möglich, indem ein vietnamesischer Mitgesellschafter beteiligt wird. Rechtlich handelt es sich bei einem Joint Venture in Vietnam jedoch nicht um eine eigene Gesellschaftsform, sondern schlicht um eine LLC mit gemischter Eigentümerstruktur. Ein „Joint Venture Company“ wird umgangssprachlich so genannt, juristisch ist es aber ebenfalls eine LLC.
- Haftung und Stammkapital: Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Stammeinlagen beschränkt. In dieser Hinsicht entspricht die LLC der deutschen GmbH. Offiziell gibt es kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindeststammkapital mehr. Allerdings verlangen die Behörden einen plausiblen Mindestbetrag als Kapitalausstattung, der der geplanten Geschäftstätigkeit angemessen ist. In der Praxis bedeutet dies, dass ein zu gering angesetztes Kapital abgelehnt werden kann. In einigen regulierten Branchen gelten weiterhin feste Mindestsummen (z.B. Banken, Versicherungen, Immobilienentwicklung, Tourismus), die in Spezialgesetzen festgelegt sind. Für normale Dienstleistungen oder Produktion gibt es keine festen Schwellenwerte – hier wird fallweise entschieden, was als ausreichend erachtet wird.
- Vorteile: Die LLC ist flexibel einsetzbar und in fast allen Branchen zulässig. Sie gilt als Standardvehikel für ausländische Direktinvestitionen in Vietnam und ermöglicht volle Kontrolle bei 100% Auslandsbesitz. Der Aufwand der Gründung ist überschaubar und die laufenden Compliance-Pflichten (z.B. Gesellschafterversammlungen) sind moderat im Vergleich zu einer Aktiengesellschaft.
- Nachteile: In einigen Branchen gelten Beteiligungsbeschränkungen für Ausländer. So ist z.B. im Bereich Medien, Telekommunikation, Transport oder bei bestimmten Handels- und Dienstleistungssektoren entweder die Auslandsbeteiligung gedeckelt oder ein vietnamesischer JV-Partner zwingend vorgeschrieben. Man sollte also prüfen, ob die geplante Tätigkeit zu den Conditional Business Lines gehört, die laut Investitionsgesetz beschränkt sind. Außerdem benötigt jede LLC in Vietnam mindestens einen gesetzlichen Vertreter mit Wohnsitz in Vietnam (dazu mehr unter „Bürokratische Besonderheiten“).
Joint Venture mit lokalem Partner
Der Begriff Joint Venture bezeichnet in Vietnam meist eine Beteiligung eines lokalen Partners an einer LLC, da es – wie oben erwähnt – keine eigene JV-Rechtsform gibt. Ein Joint Venture kann jedoch strategisch sinnvoll oder vorgeschrieben sein, wenn:
- Rechtliche Vorgabe: Die Branche oder Tätigkeit eine lokale Beteiligung erfordert. Beispielsweise war im Einzelhandel lange eine lokale Beteiligung üblich, und in Bereichen wie Nachrichtenmedien oder Luftfahrt schreibt das Gesetz Beschränkungen für ausländische Anteile vor.
- Lokales Know-how: Ein vietnamesischer Partner kann mit Marktkenntnis, bestehenden Netzwerken und Erfahrung vor Ort zum Erfolg beitragen. Gerade Markteinsteiger nutzen oft JVs, um von Anfang an einen Anker im lokalen Geschäftsumfeld zu haben.
- Anforderungen und Vertrag: Ein JV-Unternehmen wird ebenfalls über IRC/ERC gegründet, aber der Joint-Venture-Vertrag (Shareholders Agreement) zwischen Ausländer und lokalem Partner regelt die Verteilung von Anteilen, Gewinnen und Kontrollrechten. Der ausländische Investor kann z.B. 49 % und der lokale Partner 51 % halten (oder jede andere Aufteilung je nach gesetzlichen Grenzen und Verhandlung). Wichtig ist eine klare vertragliche Gestaltung, um Minderheitenschutz bzw. Kontrollrechte sicherzustellen.
Vorteil: Gesetzlich vorgeschriebene JVs ermöglichen überhaupt erst den Marktzugang in sensiblen Bereichen. Ein seriöser lokaler Partner kann bürokratische Hürden glätten und praktische Unterstützung leisten. Nachteil: Geteilte Eigentümerschaft kann zu Interessenskonflikten führen. Außerdem muss Vertrauen zum Partner bestehen – Due Diligence und ein guter Vertrag sind unerlässlich.
Repräsentanzbüro (Representative Office)
Ein Repräsentanzbüro ist keine eigenständige juristische Person, sondern eine unselbstständige Niederlassung eines ausländischen Unternehmens in Vietnam. Diese Form dient vor allem der Markterkundung und Präsenz, jedoch ohne operative Geschäftstätigkeit. Wichtige Merkmale des Repräsentanzbüros:
- Erlaubte Aktivitäten: Das Gesetz erlaubt dem Rep-Office nur repräsentative Tätigkeiten, insbesondere Marktforschung, Aufbau von Geschäftskontakten und Werbe-/Promotionsaktivitäten für das Mutterunternehmen. Es fungiert als Verbindungsbüro zwischen der ausländischen Firma und vietnamesischen Partnern.
- Verbotene Aktivitäten: Ein Repräsentanzbüro darf keine eigenen Geschäfte abschließen, keine Verträge im Namen der Muttergesellschaft unterzeichnen und keine Einnahmen erzielen. Selbst die Überwachung der Umsetzung von Verträgen der Muttergesellschaft in Vietnam ist dem Rep-Office untersagt. Es darf also keinerlei gewerbliche Tätigkeit ausüben, sonst droht die Einordnung als steuerpflichtige Betriebsstätte mit entsprechenden Konsequenzen.
- Vorteile: Einfache Einrichtung und geringer Gründungsaufwand. Das Rep-Office ist ideal, um mit minimalen Pflichten (kein eigenständiger Jahresabschluss in Vietnam, keine Körperschaftsteuer, da kein Einkommen) Präsenz zu zeigen. Es kann offiziell ein Büro anmieten und sowohl lokale als auch ausländische Mitarbeiter beschäftigen, um z.B. Marketing oder Support zu leisten.
- Nachteile: Stark eingeschränkter Handlungsspielraum – für den aktiven Geschäftsaufbau ist ein Rep-Office ungeeignet. Man kann damit nicht operativ tätig werden oder Umsätze machen. Viele Investoren sehen daher ein Rep-Office nur als temporäre Lösung zur Markterkundung. Zudem fordert die Behörde zur Registrierung den Nachweis, dass das ausländische Mutterunternehmen seit mindestens 1 Jahr bestehen und tätig ist (Vorlage des Handelsregisterauszugs und eines testierten Jahresabschlusses der Mutterfirma). Die Repräsentanzlizenz wird i.d.R. für 5 Jahre erteilt und kann verlängert werden. Der Leiter des Rep-Office („Chief Representative“) kann Ausländer sein, muss aber in Vietnam wohnen.
Hinweis: Ein Repräsentanzbüro eignet sich nicht als dauerhafte Unternehmensform, wenn Umsatz generiert werden soll. Es ist eher ein Vorposten, um den Markt zu sondieren, Ansprechpartner vor Ort zu haben und zu demonstrieren, dass man in Vietnam präsent ist. Wer ernsthaft ins operative Geschäft einsteigen will, kommt an der Gründung einer LLC (ob allein oder als JV) kaum vorbei.
Andere Optionen: Zweigstelle und Aktiengesellschaft
- Zweigstelle (Branch Office): Eine Zweigstelle ist – anders als das Rep-Office – berechtigt, Geschäftsaktivitäten durchzuführen, allerdings meist nur als Erweiterung einer bereits bestehenden vietnamesischen Firma. Für ausländische Unternehmen ist die direkte Gründung einer Zweigstelle in Vietnam nur in bestimmten Sektoren oder Sonderfällen zulässig (z.B. bei Banken oder Anwaltskanzleien mit spezieller Lizenz). In der Praxis gründen die meisten Auslandsinvestoren zunächst eine eigene vietnamesische Gesellschaft (LLC) und können von dieser dann Zweigstellen in anderen Provinzen eröffnen, um den Aktionsradius innerhalb Vietnams zu erweitern. Vorteil: Die Zweigstelle teilt die Rechtspersönlichkeit mit dem Hauptsitz, was bürokratische Abläufe vereinfachen kann. Nachteil: Nicht für jeden Ausländer zugänglich und jeweils Genehmigung der Branch-Lizenz erforderlich.
- Aktiengesellschaft (Joint Stock Company, JSC): Die Aktiengesellschaft ist in Vietnam eine Gesellschaftsform, die mindestens 3 Gründer/Gesellschafter erfordert. Sie eignet sich z.B., wenn man eine Börsennotierung anstrebt oder mehr als 50 Anteilseigner haben möchte (denn die LLC ist auf 50 beschränkt). Ausländische Investoren können ebenfalls JSCs gründen oder sich daran beteiligen. Allerdings gelten für börsennotierte JSCs eine generelle Auslandsbesitzgrenze von 49 % (Stand heute), sofern keine Sondererlaubnis vorliegt. Eine JSC hat höhere organisatorische Anforderungen (z.B. Pflicht zur Einrichtung eines Aufsichtsrats ab 11 Aktionären) und ist in der Gründung etwas aufwändiger. Für die meisten mittelständischen Vorhaben reicht die LLC aus; eine JSC kommt in Betracht bei größeren Vorhaben mit Kapitalmarktambitionen oder wenn gesetzlich vorgeschrieben.
Voraussetzungen und Ablauf der Gründung einer Firma in Vietnam
Die Firmengründung in Vietnam wurde in den letzten Jahren deutlich vereinfacht und folgt klar definierten Schritten. Dennoch erfordert sie einige Voraussetzungen und die Einhaltung bürokratischer Abläufe. Hier der Überblick über Voraussetzungen, Behörden und den Ablauf der Gründung:
Genehmigungspflichtige Branchen prüfen
Als Erstes sollte geprüft werden, ob die geplante Geschäftstätigkeit besonderen Beschränkungen unterliegt. Grundsätzlich sind alle Investitionen erlaubt, die nicht ausdrücklich verboten oder beschränkt sind. Vietnam verbietet z.B. Investitionen in Bereichen, die die nationale Sicherheit, Umwelt oder Gesundheit gefährden, oder z.B. Handel mit bestimmten Chemikalien oder importiertem Giftmüll. Darüber hinaus gibt es reglementierte Branchen (laut negativem Investitionskatalog im Law on Investment), etwa Medien, Telekommunikation, Banken, Versicherungen, Minen/Rohstoffabbau oder Immobilienhandel. In solchen Sektoren kann es sein, dass:
- Ein vietnamesischer Mehrheitsgesellschafter erforderlich ist (siehe Joint Venture).
- Zusätzliche Ministerialgenehmigungen nötig sind.
- Oder die Investition einer besonderen Prüfung/Erlaubnis bedarf, insbesondere bei großem Investitionsvolumen (ab 300 Mrd. VND ~ ca. 11 Mio. € kann eine gesonderte behördliche Genehmigung verlangt werden).
Beispiel: Ausländische Einzelhändler müssen für die Eröffnung mehrerer Filialen in Vietnam oft einen sogenannten Economic Needs Test (ENT) durchlaufen – d.h. jede neue Verkaufsstelle wird anhand Marktsättigung, Standort etc. geprüft. Ebenso benötigen viele Branchen spezielle Lizenzen (z.B. Vertriebs- bzw. Einzelhandelslizenz, siehe Abschnitt Rechtsformen). Tipp: Klären Sie im Vorfeld mit lokalen Beratern oder der Deutschen Auslandshandelskammer (AHK) in Vietnam, ob für Ihr Geschäftsmodell Beschränkungen gelten.
Schritte der Unternehmensgründung (IRC und ERC)
Der eigentliche Gründungsprozess für eine auslandsinvestierte Gesellschaft (z.B. LLC) erfolgt im Wesentlichen in zwei Stufen:
- Investment Registration Certificate (IRC) beantragen: Zunächst wird das Investitionsvorhaben als solches genehmigt. Hierfür stellt man Antrag auf das Investment Registration Certificate bei der zuständigen Behörde. In den meisten Fällen ist dies das Provincial Department of Planning and Investment (DPI) bzw. das Provinz-Volkskomitee am vorgesehenen Sitz der Firma. Dem Antrag beizulegen sind diverse Unterlagen, u.a. Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung (Company Charter), Ausweiskopien der Gesellschafter (Pass oder Handelsregisterauszug bei juristischen Personen) sowie ggf. Vollmachten und Nachweise der finanziellen Kapazität. Bearbeitungszeit: Sind alle Unterlagen vollständig, wird das IRC meist innerhalb von 5–15 Arbeitstagen erteilt. Das IRC ist die grundlegende Investitionsgenehmigung, die das Was und Wie viel des Projekts beschreibt (Branche, Investitionskapital, Standort etc.).
- Enterprise Registration Certificate (ERC) erhalten: Ist das IRC da, folgt der zweite Schritt – die eigentliche Registrierung des Unternehmens (vergleichbar mit Handelsregistereintrag). Hier beantragt man das Enterprise Registration Certificate beim selben DPI. Dieser Schritt legt die juristische Person an (Name der Firma, Rechtsform, Geschäftsadresse, gesetzlicher Vertreter etc.). Das ERC wird oft innerhalb von ~3 Arbeitstagen nach Antrag erteilt. Mit dem ERC erhält man gleichzeitig die Unternehmensnummer (Business Registration Number) und die Steuernummer. Die Gesellschaft gilt mit Erteilung des ERC als rechtskräftig gegründet.
Insgesamt kann man – je nach Behörde und Komplexität – von einer Gründungsdauer von etwa 4–8 Wochen ausgehen, bis beide Zertifikate (IRC + ERC) vorliegen. Vietnam hat sogenannte „One-Stop-Shop“-Behördencenter eingerichtet, die den Prozess bündeln und beschleunigen sollen. Dennoch variieren die Zeiten je nach Provinz leicht.
Lokaler Partner und Notarisation
Falls ein vietnamesischer Partner beteiligt ist (Joint Venture), müssen dessen Firmendokumente ebenfalls eingereicht werden. Ausländische Investoren (Personen oder Firmen) müssen häufig amtliche Dokumente (z.B. Gründungsurkunde des Mutterunternehmens, Bankauskunft oder Führungszeugnis) mit vietnamesischer Übersetzung und Legalisation vorlegen. Rechnen Sie also Zeit für die Beglaubigung und Übersetzung Ihrer Unterlagen ein. Vietnamesische Behörden verlangen notariell beglaubigte und durch die vietnamesische Botschaft konsularisch legalisierte Kopien von ausländischen Dokumenten.
Nach der Registrierung: Kapital Einzahlung und weitere Schritte
Nach Erhalt des ERC ist die Firma formal gegründet, jedoch gibt es Nachgründungs-Pflichten:
- Stammkapital einzahlen: Das im IRC/ERC genehmigte Investitions- bzw. Stammkapital muss innerhalb einer bestimmten Frist ins Unternehmen eingebracht werden. Üblich sind 90 Tage ab Erhalt des ERC als Frist, sofern im Investitionszertifikat nicht anders festgelegt. Bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen oder im Extremfall die Reduzierung des genehmigten Kapitals. (Details zur Kapitalüberweisung siehe nächster Abschnitt „Bankkontoeröffnung“.)
- Firmensiegel und Steuerregistrierung: In Vietnam erhält jedes Unternehmen einen Firmenstempel (Company Seal). Dieser wird nach Gründung angefertigt und bei der Polizeibehörde oder dem DPI registriert. Außerdem muss man sich beim Finanzamt melden – praktisch ist die Steuernummer aber bereits mit dem ERC vergeben. Innerhalb von 10 Tagen nach Gründung ist eine steuerliche Erstanmeldung (inkl. Wahl der Geschäftsdomizil, Kontoangaben etc.) nötig. Oft übernimmt dies ein lokaler Buchhalter.
- Lizenzauflagen und Meldungen: Je nach Geschäftstätigkeit sind eventuell weitere Betriebslizenzen erforderlich (z.B. eine Betriebsgenehmigung für Handelsaktivitäten oder Sonderlizenzen für z.B. Bildungseinrichtungen, Arbeitsvermittlung usw.). Ebenso muss binnen 30 Tagen ein Geschäftsbankkonto (für VND und ggf. Fremdwährung) eröffnet sein – siehe nächstes Kapitel.
- Mitarbeiter und Sozialversicherung: Wenn Personal eingestellt wird, ist eine Registrierung bei den Sozialversicherungsbehörden erforderlich. Für ausländische Mitarbeiter (Expats) muss binnen 90 Tagen nach Arbeitsaufnahme eine Arbeitsgenehmigung (Work Permit) vorliegen, falls keine Befreiung greift (siehe Abschnitt Visa/Arbeitsgenehmigung).
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Gründungsbürokratie in Vietnam ist überschaubar, sofern man die Abläufe kennt und die Dokumente vollständig einreicht. Dank zentralisierter Stellen (One-Stop-Shops) und klarer Fristen ist eine Firmengründung heute deutlich schneller als noch vor einigen Jahren – in ca. 2 Monaten kann man startklar sein. Wichtig ist, von Anfang an lokal kompetente Hilfe (Anwälte oder Gründungsberater) einzuschalten, um Fehler und Verzögerungen zu vermeiden.
Steuersystem in Vietnam: Unternehmenssteuern und Doppelbesteuerung
Ein entscheidender Aspekt bei einer Auslandsfirma sind die Steuern. Vietnam bietet zwar ein investitionsfreundliches Steuersystem mit moderaten Sätzen, aber auch einigen Besonderheiten. Hier ein Überblick über die wichtigsten Steuerarten für Unternehmen sowie Hinweise auf Doppelbesteuerungsabkommen:
Körperschaftsteuer (Corporate Income Tax, CIT)
Die Körperschaftsteuer auf Unternehmensgewinne beträgt in Vietnam pauschal 20 % vom zu versteuernden Gewinn. Dieser Satz gilt für nahezu alle Branchen und Unternehmensformen (mit Ausnahme der Erdöl- und Erdgasförderung sowie bestimmte Ressourcenprojekte, die höheren Sondersteuersätzen bis 50 % unterliegen). Im internationalen Vergleich sind 20 % sehr konkurrenzfähig – deutlich niedriger als in den meisten europäischen Ländern.
Zusätzlich, wie bereits erwähnt, gewährt Vietnam umfangreiche Steuervergünstigungen für förderungswürdige Investitionen. Diese können beinhalten:
- Reduzierte CIT-Sätze: 10 %, 15 % oder 17 % für einen bestimmten Förderzeitraum (häufig 5–15 Jahre, je nach Projektart und Region).
- Steuerferien: Vollständige CIT-Befreiung für die ersten 2–4 Jahre ab Gewinnentstehung und anschließende 50%ige Steuerermäßigung für weitere Jahre. Solche Tax Holidays werden z.B. in High-Tech-Parks, bei Großinvestitionen in strukturschwachen Gebieten oder in Bereichen wie Forschung & Entwicklung gewährt.
- Unbefristete Vergünstigungen: In seltenen Fällen (etwa strategische Großprojekte) können ermäßigte Steuersätze sogar unbegrenzt gelten, solange bestimmte Kriterien erfüllt bleiben.
Für ein normales Handels- oder Dienstleistungsunternehmen in städtischen Gebieten gilt allerdings der Normalsatz 20 %. Gewinne werden jährlich versteuert, wobei vierteljährliche Vorauszahlungen zu leisten sind. Verluste können bis zu 5 Jahre vorgetragen werden, aber nicht rückgetragen.
Quellensteuer und Gewinntransfer
Vietnam erhebt bei grenzüberschreitenden Zahlungen an ausländische Empfänger in einigen Fällen Quellensteuern. Wichtig für ausländische Muttergesellschaften: Dividenden ausgeschüttet von einer vietnamesischen Kapitalgesellschaft unterliegen keiner Quellensteuer in Vietnam. Das heißt, Gewinne können nach Besteuerung (20 % CIT) grundsätzlich steuerfrei an den Auslandsgesellschafter überwiesen werden – ein großer Vorteil, der viele Investoren anspricht.
Anders verhält es sich bei Zinszahlungen (etwa auf Gesellschafterdarlehen) und Lizenzgebühren/Royalties: Hier behält Vietnam in der Regel 10 % Quellensteuer ein. Ebenso unterliegen bestimmte Servicegebühren an Ausländer der sogenannten Foreign Contractor Withholding Tax, einer Kombination aus Ertrags- und Mehrwertsteuer, die typischerweise 5–10 % der Vertragssumme beträgt (je nach Art der Dienstleistung).
Es ist daher ratsam, konzerninterne Finanzierungen und Lizenzvereinbarungen steuerlich zu planen, um keine unnötig hohen Quellensteuerabzüge zu provozieren. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) können die Sätze ggf. reduzieren.
Mehrwertsteuer (Value Added Tax, VAT)
Die Mehrwertsteuer in Vietnam beträgt im Regelfall 10 % auf Lieferungen und Dienstleistungen. Es gibt jedoch – ähnlich wie in Europa – ermäßigte Sätze und Ausnahmen:
- 0 % Umsatzsteuer für Exporte sowie eine Reihe internationaler Dienstleistungen. Unternehmen, die exportieren, können so Input-VAT erstattet bekommen, was die Wettbewerbsfähigkeit fördert.
- 5 % ermäßigter Satz für bestimmte sozial wichtige Güter/Dienstleistungen (z.B. einige Medizinprodukte, Bildungsleistungen, landwirtschaftliche Produkte).
- Befreiungen: Zahlreiche Umsätze sind von der MwSt befreit, z.B. Finanzdienstleistungen, Bildung, Gesundheitsleistungen, bestimmte Importe von nicht lokal herstellbaren Maschinen etc..
Die Abführung der Mehrwertsteuer erfolgt monatlich oder quartalsweise, abhängig von der Unternehmensgröße. Kleine Firmen dürfen vierteljährlich melden, Kleinstunternehmen halbjährlich, während größere Unternehmen monatlich die Voranmeldungen machen müssen. Der Vorsteuerabzug ist möglich, sodass effektiv nur die Wertschöpfung besteuert wird. Für Investitionsgüter kann man eine MwSt-Erstattung beantragen, wenn in einem Zeitraum mehr als 200 Mio. VND Vorsteuerüberschuss anfällt (etwa 8.000 €).
Hinweis: Aufgrund konjunktureller Maßnahmen wurde der Standardsatz vorübergehend von 10 % auf 8 % gesenkt, um den Konsum anzukurbeln (Stand 2025). Solche Änderungen sind temporär, das Grundsystem bleibt aber 10/5/0 %.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Vietnam hat mit vielen Ländern – darunter Deutschland, Österreich und der Schweiz – Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Das DBA zwischen Deutschland und Vietnam besteht seit 1995 und stellt sicher, dass Einkünfte nicht doppelt besteuert werden.
Konkret können deutsche Investoren in Vietnam gezahlte Steuern in Deutschland anrechnen lassen oder von einer Freistellung profitieren, je nach Einkunftsart. Ähnliches gilt für Österreich und die Schweiz (auch hier existieren DBA mit Vietnam).
Praxisbeispiel: Eine deutsche Holding erhält Dividenden aus ihrer vietnamesischen Tochter. In Vietnam sind keine Quellensteuern angefallen, und die 20 % vietnamesische Körperschaftsteuer auf den Gewinn werden gemäß DBA in Deutschland berücksichtigt (Freistellungsmethode für Betriebsstättengewinne bzw. Anrechnung, je nach Abkommensregelung). Dadurch wird Doppelbesteuerung vermieden und Vietnam wird zu einer interessanten Holding-Option, da Gewinne weitgehend brutto ausgeschüttet werden können.
Allerdings gilt zu beachten: In Vietnam selbst gibt es – anders als etwa in Singapur oder Hongkong – keine generelle Steuerbefreiung für Auslandseinkünfte. Das heißt, sollte eine vietnamesische Firma Auslandseinkommen erzielen (z.B. Dividenden aus ausländischen Töchtern), unterliegen diese grundsätzlich der vietnamesischen Besteuerung.
Für privat in Vietnam ansässige Ausländer gilt ebenfalls Welteinkommensprinzip (mit Progressionsvorbehalt bis 35 % Einkommensteuer, allerdings DBA-Schutz).
Zusammengefasst ist Vietnams Steuersystem investorenfreundlich mit niedrigem Körperschaftsteuersatz und verschiedenen Incentives. Durch DBAs wird die steuerliche Attraktivität noch erhöht, da Steuervorteile in Vietnam effektiv genutzt werden können, ohne dass im Heimatland eine Doppelbelastung entsteht.
Dennoch sollte man länderspezifische Steuerregelungen (z.B. deutsche Hinzurechnungsbesteuerung bei niedrig besteuerten Auslandsgesellschaften) im Blick behalten und steuerlichen Rat einholen.
Bankkontoeröffnung in Vietnam: Geschäfts- und Kapitalkonto
Die Eröffnung eines Bankkontos ist ein zentraler Schritt, um die Firma operativ handlungsfähig zu machen.
In Vietnam müssen auslandsinvestierte Unternehmen in der Regel zwei Arten von Konten eröffnen:
- Einzahlungskonto für Investitionskapital (Direct Investment Capital Account, DICA): Dieses Konto dient ausschließlich dazu, das aus dem Ausland kommende Stammkapital (Charter Capital) der Firma zu empfangen und etwaige Gewinnausschüttungen oder Kapitalrückführungen abzuwickeln. Alle Einlagen der ausländischen Investoren müssen über das DICA in Vietnam eingebracht werden. Ebenso müssen Gewinne, Dividenden oder Kapitalrückzahlungen an die Gesellschafter vom operativen Konto zurück auf das DICA übertragen und von dort ins Ausland überwiesen werden. Das DICA fungiert somit als Kontrollkonto für Kapitalflüsse und unterliegt speziellen Devisenbestimmungen der vietnamesischen Staatsbank. Meist wird das DICA in einer Fremdwährung wie USD oder EUR geführt (es kann aber auch in VND sein).
- Operatives Geschäftskonto: Daneben eröffnet die Firma ein gewöhnliches Geschäftskonto (Current Account) für den täglichen Zahlungsverkehr. Auf dieses Konto wird nach erfolgter Kapitaleinzahlung das Geld vom DICA transferiert, um es im operativen Geschäft einzusetzen. Von hier aus werden Lieferanten bezahlt, Gehälter überwiesen, laufende Kosten beglichen usw. Das Geschäftskonto kann in VND geführt werden; viele Banken erlauben zudem zusätzliche Fremdwährungskonten für den laufenden Betrieb (falls man z.B. Einnahmen in USD hat).
Anforderungen für die Kontoeröffnung: Die meisten großen Banken in Vietnam – sowohl lokale Banken (Vietcombank, Techcombank, BIDV, etc.) als auch internationale Institute (HSBC, Standard Chartered, Deutsche Bank) – bieten spezielle Services für FDI-Unternehmen an. Folgende Unterlagen werden typischerweise verlangt:
- Investment Registration Certificate (IRC) und Enterprise Registration Certificate (ERC) – als Nachweis, dass das Unternehmen offiziell gegründet und auslandsinvestiert ist.
- Gesellschaftssatzung (Charter) und der offizielle Firmensiegel. Einige Banken möchten Einsicht in die Gründungsdokumente, um Zeichnungsberechtigte zu überprüfen.
- Personaldokumente der Zeichnungsberechtigten: Liste der Authorized Signatories mit Kopien von Reisepässen oder Personalausweisen. Meist muss der gesetzliche Vertreter oder ein Bevollmächtigter persönlich bei der Kontoeröffnung anwesend sein und seine Unterschrift leisten.
- Board Resolution / Vollmacht: Falls nicht der Director selbst das Konto eröffnet, sondern ein Beauftragter, verlangen Banken oft eine Gesellschafter- oder Board-Resolution bzw. eine schriftliche Vollmacht, die diese Person ermächtigt.
Ablauf: Zunächst wählt man eine Bank. Hier lohnt es sich, Institute zu vergleichen nach Erfahrung im Umgang mit Auslandskunden, Online-Banking auf Englisch, Gebührenstrukturen etc.. Empfehlenswert sind Banken, die sich mit DICA-Accounts auskennen und eventuell mehrsprachigen Service bieten. Hat man die Dokumente zusammen, füllt man die Kontoantragsformulare der Bank aus und reicht alles ein. Die Bank prüft dann den Antrag. Dauer: In der Regel wird ein Firmenkonto innerhalb von 5–7 Werktagen eröffnet, nachdem alle Unterlagen vorliegen. Einige internationale Banken ermöglichen eine Vorabprüfung schon während der Gründung, sodass das Konto sofort nach ERC-Erhalt aktiviert werden kann.
Besonderheiten: Vietnam hat strikte Devisenvorschriften. Kapitaltransfers (Einzahlung und Rückführung) müssen über das DICA laufen – direkte Einzahlungen ins Betriebskonto aus dem Ausland sind nicht erlaubt. Ebenso ist es wichtig, jeden Eingang korrekt zu titulieren (z.B. „Charter capital contribution“), damit keine Fragen vom Bank-Compliance-Team entstehen. Gewinne dürfen nur nach Versteuerung und offiziellem Beschluss über das DICA ans Ausland überwiesen werden.
Zudem kann es vorkommen, dass Banken einen Mindestbetrag für die Kontoeröffnung fordern oder bestimmte Gebühren erheben. Erkundigen Sie sich nach den Konditionen (Jahresgebühr, Überweisungsgebühren, Gebühren für Fremdwährungsumtausch etc.). Einige lokale Banken punkten mit niedrigen Gebühren, während internationale Banken oft besseren Auslandsservice bieten.
Tipp: Eröffnen Sie zeitnah nach der Gründung die Konten. Für die Einzahlung des Stammkapitals (innerhalb 90 Tagen) benötigen Sie unbedingt das DICA. Halten Sie den Zeitrahmen ein, um Strafen zu vermeiden. Nach erfolgter Kapitaleinzahlung lassen Sie sich von der Bank eine Einzahlungsbestätigung ausstellen – diese kann bei Behördennachfragen nützlich sein, um die fristgerechte Kapitalaufbringung nachzuweisen.
Visum und Aufenthaltsregelungen für Geschäftsführer und Investoren
Die Entsendung von Geschäftsführern oder die persönliche Präsenz als Investor in Vietnam erfordert eine Planung der Visa- und Aufenthaltsgenehmigungen. Vietnam unterscheidet hier zwischen Investorenvisa (Kategorie DT), Geschäftsvisa und Arbeitsgenehmigungen für ausländische Arbeitnehmer. Im Folgenden die wichtigsten Punkte:
Investorenvisa (DT1–DT4) und Aufenthaltstitel
Für ausländische Investoren gibt es spezielle Visakategorien (DT-Visa), die an die Höhe des investierten Kapitals gekoppelt sind:
- DT1-Visum: Für Investitionen über 100 Mrd. VND (ca. > 3,9 Mio. USD / 3,5 Mio. €) oder Investitionen in von der Regierung priorisierte Sektoren/Gebiete. Gültigkeit: bis zu 5 Jahre. Berechtigt zum Erhalt einer Temporary Residence Card (TRC) mit bis zu 10 Jahren Gültigkeit.
- DT2-Visum: Für Investitionssumme zwischen 50 und 100 Mrd. VND (~ 1,97–3,94 Mio. USD) oder Investitionen in geförderte Bereiche. Gültig bis zu 5 Jahre, TRC bis 5 Jahre.
- DT3-Visum: Für Investitionen zwischen 3 und 50 Mrd. VND (ca. 120.000 € bis 1,97 Mio. USD). Gültigkeit: bis zu 3 Jahre, TRC bis 3 Jahre. Diese Kategorie deckt die meisten mittelständischen Investoren ab.
- DT4-Visum: Für kleine Investitionen unter 3 Mrd. VND (< ~120.000 €). Gültigkeit: bis zu 1 Jahr. Wichtig: DT4-Investoren haben keinen Anspruch auf eine TRC (Temporary Residence Card). Das heißt, sie müssen ihr Visum jährlich verlängern und können keinen langfristigen Aufenthaltstitel bekommen.
Ein Investorvisum (DT) berechtigt in der Regel zum Arbeiten im eigenen Unternehmen und kann vom Unternehmen gesponsert werden. Hat man ein solches Visum, kann man nach Einreise eine temporäre Aufenthaltserlaubnis (TRC) beantragen, die – wie oben ersichtlich – mehrere Jahre gültig sein kann und Mehrfacheinreise ohne zusätzliche Visaanträge ermöglicht.
Vorteil: Ab einer gewissen Investitionssumme erhält man als Investor sehr großzügige Aufenthaltsrechte (bis zu 10 Jahre bei DT1) und benötigt keine zusätzliche Arbeitserlaubnis. Zudem können Ehegatten und Kinder ein abgeleitetes Visum/TRC (Kategorie TT) erhalten.
Arbeitsvisum und Arbeitserlaubnis für Geschäftsführer/Manager
Wenn der ausländische Geschäftsführer oder ein Mitarbeiter nicht ausreichend Kapital investiert, um unter die obigen Investorvisakategorien zu fallen (oder z.B. als angestellter Manager fungiert, ohne Anteilseigner zu sein), greift die Regelung für ausländische Arbeitnehmer:
- Geschäftsvisum (DN/LD): Für Geschäftsreisen oder kurzfristige Tätigkeiten gibt es Business Visa (Typ DN) für bis zu 3 oder 6 Monate, teils mehrfach einreisefähig. Für eine längerfristige Beschäftigung benötigt man i.d.R. ein LD-Visum (Arbeitsvisum), welches 2 Jahre gültig sein kann. LD1 ist der Code für Personen, die von der Arbeitserlaubnispflicht befreit sind; LD2 für alle mit regulärer Arbeitserlaubnis.
- Work Permit (Arbeitsgenehmigung): Parallel zum Visum braucht ein Ausländer, der in Vietnam arbeitet, eine Arbeitserlaubnis. Diese wird von der Provinz-Abteilung des Arbeitsministeriums ausgestellt und erfordert u.a. den Nachweis von beruflicher Qualifikation (Hochschulabschluss oder mehrjährige Leitungserfahrung), Gesundheitszeugnis, Führungszeugnis, sowie die Begründung, warum ein ausländischer Experte benötigt wird. Eine Work Permit ist max. 2 Jahre gültig und kann verlängert werden. Der Prozess dauert einige Wochen und sollte vor Aufnahme der Arbeit abgeschlossen sein. Ohne Work Permit zu arbeiten, ist illegal und kann zu hohen Geldstrafen und Ausweisung führen.
Ausnahme – Befreiung von der Arbeitserlaubnis: Bestimmte Personengruppen sind von der Work-Permit-Pflicht befreit. Dazu zählen u.a.:
- Ausländer, die Mitglied des Verwaltungsrats oder Gesellschafter einer LLC mit einem Kapitalanteil von mindestens 3 Mrd. VND sind (ca. 127.000 USD). D.h. wer z.B. 30 % an einer Firma hält und diese Anteile ≥3 Mrd. VND wert sind, braucht keine Work Permit, muss aber eine Work Permit Exemption Certificate beantragen.
- Alleinige Eigentümer einer Single-Member-LLC mit Kapital ≥ 3 Mrd. VND.
- Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft mit mindestens 3 Mrd. VND Kapitalanteil.
- Weiterhin Befreiungen für Kurzzeiteinsätze unter 30 Tagen (bis zu 3x pro Jahr), bestimmtes Fachpersonal, Lehrkräfte, NGO-Projektleiter etc..
Für befreite Personen wird eine offizielle Bescheinigung über die Befreiung ausgestellt, die wie eine Arbeitserlaubnis 2 Jahre gilt. Wichtig: Auch befreite Investoren müssen mit dem richtigen Visum (in dem Fall meist DT oder LD1) einreisen, damit sie dann eine TRC erhalten können.
Aufenthaltskarten und Verfahren
Nach Erhalt eines geeigneten Visums und ggf. Work Permits kann man eine Temporäre Aufenthaltskarte (Temporary Residence Card, TRC) beantragen. Eine TRC ersetzt das Visum für die Gültigkeitsdauer und ermöglicht es, beliebig ein- und auszureisen, ohne immer neue Visa zu brauchen. TRCs werden ausgestellt für:
- Investoren (entsprechend DT1–DT3 bis zu 10/5/3 Jahre, DT4-Investoren erhalten keine TRC).
- Ausländer mit gültiger Work Permit (>1 Jahr) sowie in leitender Position (General Director, Board Member, Chief Representative) – hier in der Regel 2 Jahre gültig, entsprechend dem LD-Visum, verlängerbar.
- Familienangehörige (TRC nach Typ TT) analog der Aufenthaltsdauer des Hauptvisuminhabers.
Nach 3 Jahren ununterbrochenem legalen Aufenthalt könnte man unter bestimmten Bedingungen eine Daueraufenthaltskarte (Permanent Residence Card) beantragen, doch das ist selten relevant (Voraussetzung u.a. vietnamesischer Ehepartner oder besondere Verdienste).
Praxis-Tipp: Für deutsche, österreichische und schweizer Staatsbürger gilt seit 2023 eine visa-freie Einreise bis 45 Tage zu touristischen oder Besuchszwecken. Für geschäftliche Zwecke und längere Aufenthalte ist jedoch ein Visum erforderlich.
Planen Sie die Beschaffung des richtigen Visums frühzeitig. In vielen Fällen ist der einfachste Weg für Investoren folgender: zunächst mit Visum einreisen (z.B. E-Visum oder 3-Monats-Business-Visum), vor Ort die Firmengründung abschließen, dann als Investor die Visumskategorie wechseln und eine TRC holen. Viele Immigration-Angelegenheiten lassen sich inzwischen direkt in Vietnam klären, ohne dass man aus- und wieder einreisen muss.
Bürokratische Besonderheiten, häufige Fehler und praktische Hinweise
Trotz aller Chancen bringt Vietnam auch einige bürokratische Eigenheiten mit sich. Ausländische Gründer sollten typische Fehler vermeiden.
Hier sind praktische Hinweise aus der Erfahrung:
- Dokumente in Landessprache: Alle offiziellen Anträge und Unterlagen müssen in vietnamesischer Sprache eingereicht werden. Verträge und Firmenunterlagen sollten ins Vietnamesische übersetzt und notariell beglaubigt sein. Ein häufiger Fehler ist, die Bedeutung des Vietnamesischen zu unterschätzen – ohne lokale Übersetzungen läuft nichts. Stellen Sie daher sicher, dass Sie qualifizierte Übersetzer oder zweisprachige Berater an Ihrer Seite haben.
- Gesetzlicher Vertreter vor Ort: Vietnamesisches Recht verlangt, dass mindestens ein gesetzlicher Vertreter der Firma seinen Wohnsitz in Vietnam hat. Verlässt dieser das Land für länger als 30 Tage am Stück, muss er einen Stellvertreter bevollmächtigen. Viele ausländische Geschäftsführer wissen das nicht und bestellen z.B. einen im Ausland ansässigen Manager formell zum Director, was gegen die Vorschrift verstößt. Achten Sie darauf, entweder selbst regelmäßig vor Ort zu sein oder einen vertrauenswürdigen lokalen Co-Geschäftsführer zu ernennen. Verstöße können zu Sanktionen führen und operativen Problemen, wenn z.B. Zustellungen nicht erfolgen können.
- Frist zur Kapitaleinzahlung einhalten: Wie erwähnt, muss das zugesagte Stammkapital innerhalb der vorgegebenen Frist (i.d.R. 90 Tage) eingezahlt werden. Ein häufiger Fehler ist, diese Frist zu versäumen – sei es aus Unkenntnis oder weil sich die Kontoeröffnung verzögert. Planen Sie genügend Zeit für die Überweisung ein (Überweisungen aus Europa nach Vietnam dauern oft ein paar Tage) und erledigen Sie diesen Schritt prioritär. Eine versäumte Kapitalbereitstellung kann zu Bußgeldern oder im Worst Case zum Entzug der Investitionslizenz führen.
- Geschäftslizenz & Scope beachten: Sobald Ihre Firma steht, achten Sie genau auf den registrierten Geschäftsbereich (Business Scope). Tätigkeiten, die nicht im IRC/ERC genehmigt wurden, dürfen nicht ohne Weiteres ausgeübt werden. Beispiel: Wenn Ihre LLC offiziell als „Beratungsunternehmen“ registriert ist, können Sie nicht einfach Import/Export-Geschäfte machen, ohne den Scope zu erweitern. Ebenso darf ein Unternehmen ohne Einzelhandelslizenz keine Verkäufe direkt an Endkunden tätigen. Viele ausländische Unternehmer übersehen diese Details und laufen Gefahr, gegen Vorschriften zu verstoßen. Halten Sie Rücksprache mit Ihrem Anwalt, bevor Sie neue Geschäftsfelder aufnehmen – oft lässt sich der Business Scope ergänzen, erfordert aber einen Zusatzantrag.
- Rep-Office nicht zweckentfremden: Wer ein Repräsentanzbüro eröffnet, sollte dessen Grenzen respektieren (keine Rechnungsstellung, keine Umsätze). Manch einer versucht, über das Rep-Office doch faktisch Geschäfte abzuwickeln – etwa indem Verträge „inoffiziell“ angebahnt und fakturiert werden. Dies ist riskant: Behörden können ein Rep-Office, das de facto Geschäfte macht, als reguläres Unternehmen einstufen und rückwirkend besteuern. Nutzen Sie ein Rep-Office wirklich nur für Marktrecherche und Kontaktpflege. Sobald echtes Business ansteht, gründen Sie lieber rechtzeitig eine LLC.
- Korrespondenz und Stempel: In Vietnam wird viel Wert auf formale Richtigkeit gelegt. Jede offizielle Einreichung erfordert den roten Firmenstempel. Unterschriften ohne Stempel oder Dokumente ohne korrekte Beglaubigung werden oft nicht akzeptiert. Ebenso sollten wichtige Schreiben immer auf dem offiziellen Firmenbriefpapier in zweisprachiger Ausfertigung erfolgen. Dieser formelle Umgang kann für deutsche Unternehmer gewöhnungsbedürftig sein – er ist aber Teil der Verwaltungskultur.
- Buchhaltung und Steuern pünktlich erledigen: Auch wenn die Firma klein ist – Vietnam kennt strenge Fristen für Steuererklärungen (Monats-/Quartalsmeldungen für MwSt, Quartalsweise CIT-Vorauszahlungen, Jahresabschluss spätestens 90 Tage nach Geschäftsjahresende, monatliche Lohnsteuer-/Sozialversicherungsanmeldungen etc.). Verspätungen ziehen schnell Strafgebühren nach sich. Sorgen Sie also frühzeitig für einen **guten Buchhalter*in** oder nutzen Sie externe Accounting-Services. Die laufende Compliance ist auf Vietnamesisch zu erledigen und erfordert lokale Expertise.
- Kulturelle Unterschiede und Networking: Die Geschäftskultur in Vietnam basiert stark auf Beziehungen („guanxi“ ähnlich wie in China). Ein häufig gemachter Fehler ist, bürokratische Hürden rein formalistisch anzugehen. In Wahrheit erleichtert es vieles, wenn man Netzwerke vor Ort aufbaut – sei es zu Behördenkontakten, Wirtschaftsverbänden oder anderen Unternehmern. Nehmen Sie Angebote wie Stammtische (z.B. vom German Business Association in Vietnam) wahr, um sich zu vernetzen. Es hilft enorm, einen verlässlichen lokalen Partner oder Berater zu haben, der kulturelle Feinheiten erklären und in heiklen Situationen vermitteln kann.
Kurzum: Sorgfältige Vorbereitung und lokale Unterstützung sind die Schlüssel, um Vietnams Bürokratie erfolgreich zu navigieren. Viele Stolperfallen lassen sich umgehen, wenn man die genannten Hinweise beherzigt. Dann überwiegen klar die Chancen des Standorts.
Vor- und Nachteile einer Firmengründung in Vietnam im internationalen Vergleich
Abschließend lohnt ein Blick auf die Pros und Contras, wenn man Vietnam mit anderen potenziellen Standorten für eine Auslandsfirma vergleicht (etwa Singapur, Hongkong oder klassische Offshore-Destinationen). Die Entscheidung hängt von den Zielen des Unternehmers ab – Vietnam punktet mit realwirtschaftlichen Vorteilen, hat aber auch Herausforderungen:
Vorteile einer Vietnam-Firma:
- Attraktive Steuersätze: 20 % Körperschaftsteuer sind im internationalen Vergleich niedrig. Während in Deutschland ~30 % anfallen, in Österreich ~25 %, liegt Vietnam darunter. Singapur etwa hat 17 %, Hongkong 16,5 % – also nur geringfügig niedriger als Vietnam. Zudem bietet Vietnam Steuererleichterungen, die effektive Steuersätze teils noch weiter senken können.
- Keine Gewinnbesteuerung im Heimatland (bei DBA): Durch Doppelbesteuerungsabkommen können Gewinne aus Vietnam oft weitgehend steuerfrei ins Heimatland transferiert werden. Vietnam ist kein typisches Steuerparadies, aber erlaubt doch legale Steuersparmodelle, etwa indem man eine Holding-Struktur nutzt und Gewinne in Vietnam reinvestiert oder als Dividenden ausschüttet (0 % Quellensteuer).
- Niedrige Betriebskosten: Im Vergleich zu klassischen „offshore“-Standorten wie Singapur oder Hongkong ist Arbeitskraft in Vietnam erheblich günstiger. Mieten für Büros oder Fabriken sind ebenfalls niedriger. Das reduziert die laufenden Kosten massiv – ein großer Wettbewerbsvorteil, besonders in arbeitsintensiven Branchen.
- Wachstums- und Investitionspotenzial: Anders als bei einem reinen Briefkastenstaat profitiert man in Vietnam von einem boomenden Binnenmarkt und kann am Wirtschaftswachstum teilhaben. Die Nachfrage vor Ort steigt, es gibt Chancen in vielen Sektoren (Industrie, Infrastruktur, Energie, IT, Konsumgüter etc.). Vietnam eignet sich also nicht nur zur Steueroptimierung, sondern als echter Geschäftsstandort mit Absatzmarkt.
- ASEAN-Hub mit strategischer Lage: Über Vietnam erhalten Firmen Zugang zu Asiens Wachstumsmärkten. Durch regionale Freihandelszonen können vietnamesische Firmen z.B. zollfrei nach Südostasien oder mit reduziertem Zoll in die EU/USA exportieren. Das Land liegt geografisch günstig an wichtigen Seerouten, nahe China, und hat Freihäfen und Sonderwirtschaftszonen, die internationale Logistik erleichtern.
Nachteile und Herausforderungen:
- Bürokratie und Gründungsaufwand: Im Ease of Doing Business Index rangierte Vietnam hinter vielen westlichen Ländern – die Gründung dauert mit ~1–2 Monaten recht lange (Singapur 1 Woche). Es sind mehrere Genehmigungen nötig (IRC, ERC, Unterlizenzen). Die Verwaltung erfordert mehr Papierkram und Geduld als in hochentwickelten Finanzzentren.
- Rechtssystem und Korruption: Das vietnamesische Rechtssystem ist im Wandel, aber es fehlt an der vorhersehbaren Stabilität etwa eines Singapurs. Korruption und intransparente Verfahren kommen vor – im Korruptionswahrnehmungsindex liegt Vietnam auf Rang 107, Singapur auf 6. Entscheidungen dauern manchmal länger und erfordern „Beziehungsmanagement“. Investoren müssen bereit sein, sich auf die lokale Art der Geschäftsanbahnung einzulassen, was Zeit kosten kann.
- Fremdsprachen und Kultur: Englisch ist in Vietnam zwar auf dem Vormarsch, aber noch nicht überall selbstverständlich. Amtssprachen sind Vietnamesisch – Kommunikation mit Behörden erfordert Übersetzer. Im Geschäftsalltag muss man kulturelle Unterschiede berücksichtigen. In Hongkong oder Singapur ist der Geschäftsalltag westlicher geprägt (englischsprachig, common law System), während Vietnam eigenen kulturellen Regeln folgt.
- Eingeschränkte Branchen und Kapitalverkehr: Anders als völlig offene Marktplätze hat Vietnam in gewissen Sektoren Auslandsbeschränkungen (siehe Joint Venture Erfordernisse). Außerdem ist der Kapitalverkehr reguliert – d.h. man muss z.B. Dividendenausschüttungen anmelden, es gibt Devisenvorschriften, VND ist nicht frei konvertibel außerhalb Vietnams. Das Handling ist machbar, aber komplexer als z.B. mit frei transferierbarer Hongkong-Dollar-Währung.
- Kein reines Offshore-Modell: Wer nur eine Auslandsfirma zur Steueroptimierung sucht, aber kein reales Geschäft in Asien plant, für den ist Vietnam evtl. nicht erste Wahl. Klassische Offshore-Destinationen (BVI, Cayman, Dubai etc.) oder eben Hongkong/Singapur bieten in einigen Fällen einfachere Strukturen, wenn es rein um Holding und Steuerfreiheit für Auslandseinkünfte geht. Vietnam besteuert weltweite Einkommen (im Falle eines steuerlichen Wohnsitzes) und verlangt Substanz vor Ort. Dafür genießt man aber auch höheren wirtschaftlichen Substanzwert und Reputation, als es ein Briefkasten könnte.
Fazit: Vietnam eignet sich besonders für Unternehmer, die sowohl Steuervorteile als auch Marktchancen nutzen wollen. Im internationalen Vergleich punktet Vietnam mit niedrigen Steuern, Kosten und großem Potenzial, verlangt aber Kompromisse bei Bürokratie, Sprache und Planungsaufwand. Wer bereit ist, diese Hürden zu meistern, kann Vietnam erfolgreich als Auslandsfirma-Standort etablieren und langfristig profitieren.
Professionelle Unterstützung bei der Firmengründung (optional)
Die Gründung und Verwaltung einer Firma in Vietnam ist komplex – doch Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen.
Es gibt spezialisierte Beratungsdienstleistungen, die Ihnen von A bis Z zur Seite stehen.
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- Rechtssichere Begleitung: Juristische Experten kümmern sich um die Einhaltung aller lokalen Gesetze, bereiten Verträge vor und vertreten Ihre Interessen gegenüber Behörden – so vermeiden Sie Rechtsfallen.
- Mehrsprachigen Service: Idealerweise kommunizieren die Berater auf Deutsch, Englisch und Vietnamesisch. Dadurch werden Missverständnisse vermieden und Sie erhalten alle Informationen verständlich aufbereitet.
- Diskretion und Vertraulichkeit: Gerade vermögende Privatpersonen legen Wert auf diskrete Abwicklung. Seriöse Beratungsfirmen garantieren absolute Vertraulichkeit Ihrer Daten und Pläne.
- One-Stop-Lösung: Von der ersten Standortberatung über die Gründung (Beantragung von IRC/ERC), Kontoeröffnung, Visa-Beantragung bis hin zu laufenden Compliance-Aufgaben (Buchhaltung, Reporting, Steuererklärungen) – all das kann aus einer Hand koordiniert werden. Das spart Zeit und Nerven.
- Netzwerk vor Ort: Etablierte Beratungsunternehmen verfügen über Netzwerke zu Behörden, Banken und Partnern in Vietnam. Sie öffnen Türen, die einem Einzelkämpfer verschlossen bleiben könnten, und beschleunigen Vorgänge.
Wenn Sie eine Firmengründung in Vietnam erwägen, ist es also sinnvoll, frühzeitig uns als erfahrenen Partner an Ihrer Seite zu haben.
So stellen Sie sicher, dass Ihr Projekt reibungslos, effizient und compliant umgesetzt wird. Letztlich können Sie sich dann auf das Wesentliche konzentrieren – den geschäftlichen Erfolg in Vietnam – während unsere Experten sich um Formalitäten und Detailfragen kümmern.
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