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Gefahren

Mittelfristige Gefahren für Unternehmer und vermögende Privatpersonen in Deutschland

In den kommenden 2 bis 5 Jahren zeichnen sich in Deutschland zahlreiche Risiken am Horizont ab, die insbesondere Unternehmer sowie vermögende Privatpersonen betreffen.

Diese Gefahren resultieren aus wirtschaftlichen Entwicklungen, finanzpolitischen Weichenstellungen und rechtlichen Neuregelungen.

Sie reichen von makroökonomischen Trends wie Inflation über neue Regulierungsinitiativen der EU bis hin zu potenziellen Sonderabgaben und steuerlichen Änderungen.

Im Folgenden bieten wir einen umfassenden Überblick über die wichtigsten mittelfristigen Risiken.

Dieser Überblick dient als Einführung zu einer Serie vertiefender Analysen, in denen jedes Thema detailliert beleuchtet wird.

Inflation und Geldpolitik

Nach Jahren moderater Teuerung erlebte Deutschland zuletzt wieder deutlich anziehende Inflationsraten. Ein wesentlicher Auslöser waren Sondereffekte wie Lieferkettenprobleme, kräftig gestiegene Energiepreise und expansive Geldpolitik während der Pandemie.

Die Europäische Zentralbank reagierte mit Zinserhöhungen – dem stärksten Straffungszyklus seit Jahrzehnten – um die Inflation einzudämmen. Für Unternehmer bedeutet dies steigende Finanzierungskosten: Kredite und Investitionen werden teurer, was die Liquidität belasten kann.

Vermögende Privatpersonen sehen unterdessen, wie die Kaufkraft ihres Geldvermögens durch die Inflation schwindet. Gleichzeitig führen höhere Zinsen zu Kursverlusten bei Anleihen und zu Abkühlungstendenzen am Immobilienmarkt.

In den nächsten Jahren bleibt unsicher, ob die Teuerung wieder auf das EZB-Ziel von 2% sinkt. Ebenso ungewiss ist, ob die Notenbank nach dem Zinsschock zu einer lockeren Geldpolitik zurückkehrt oder im Kampf gegen eine hartnäckige Inflation weiter restriktiv bleiben muss.

Beides birgt Risiken: Anhaltend hohe Zinsen könnten Konjunktur und Vermögenswerte drücken; eine Rückkehr zu billigem Geld birgt die Gefahr neuer Preisblasen. Unternehmer und Anleger müssen sich also auf ein volatiles Umfeld einstellen, in dem strategisches Finanzmanagement und Inflationsschutz an Bedeutung gewinnen.

Neue Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA)

Auf EU-Ebene entsteht eine mächtige neue Institution: die Anti-Money Laundering Authority (AMLA).

Diese europäische Anti-Geldwäsche-Behörde wird ab Mitte 2025 ihre Arbeit aufnehmen und in Frankfurt angesiedelt sein. Mit rund 400 Mitarbeitern soll die AMLA für eine striktere und einheitliche Durchsetzung der Geldwäschevorschriften in allen Mitgliedstaaten sorgen.

Erstmals erhält eine EU-Behörde direkte Aufsichtsbefugnisse über Finanzakteure und kann selbst Sanktionen verhängen. Für Unternehmer und vermögende Privatpersonen bedeutet dies, dass Finanztransaktionen künftig noch genauer überwacht werden.

Banken, Fintechs und andere „Verpflichtete“ müssen verschärfte Prüfungen durchführen und verdächtige Aktivitäten melden. Besonders im Visier stehen komplexe Firmenstrukturen, grenzüberschreitende Geldflüsse und innovative Bereiche wie Kryptowährungen.

Gefahren für Unternehmer und vermögende Privatpersonen in Deutschland

Gefahren für Unternehmer und vermögende Privatpersonen in Deutschland

Wer beispielsweise Firmenbeteiligungen im Ausland hält oder größere Transaktionen tätigt, sollte sich auf intensivere Nachfragen einstellen.

Zwar zielt die AMLA primär auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung ab – was im Grundsatz im Interesse aller liegt –, doch bringen die einheitlichen Standards auch höhere Compliance-Kosten und strengere Dokumentationspflichten mit sich.

Insgesamt erhöht die neue Behörde also die Transparenz, verringert aber die Privatsphäre im Finanzbereich. Vermögende sollten daher ihre Strukturen und Abläufe rechtzeitig überprüfen, um den kommenden Anforderungen gerecht zu werden.

EU-Vermögensregister und Kontenregister

Neben der AMLA treibt die EU ein weiteres Projekt voran, das für viel Aufsehen sorgt: die Einführung eines EU-weiten Vermögensregisters. Dieses Register würde alle größeren Vermögenswerte von Bürgern zentral erfassen, um den Behörden auf Knopfdruck ein vollständiges Bild der finanziellen Verhältnisse zu liefern.

Die Pläne sehen vor, dass sämtliche Vermögensgegenstände über einer gewissen Wertschwelle – im Gespräch sind 200.000 Euro – gemeldet werden müssen. Dazu zählen etwa Immobilien, Bankkonten, Wertpapierdepots, Krypto-Assets, Unternehmensbeteiligungen, teure Fahrzeuge, Yachten und sogar Kunstwerke oder Edelmetalle.

Sollte dieses Vorhaben umgesetzt werden, hätten Finanzämter und Ermittlungsbehörden Zugriff auf eine digitale Gesamtschau des Privatvermögens. Datenschützer und viele Bürgerrechtler schlagen Alarm: Unter dem Vorwand der Geldwäschebekämpung drohe ein Kontroll- und Überwachungssystem, das die finanzielle Privatsphäre faktisch abschafft.

Kritiker befürchten zudem, dass ein solches Register später für ganz andere Zwecke genutzt werden könnte – beispielsweise um Vermögensabgaben oder neue Steuern auf Reiche vorzubereiten. Tatsächlich ist denkbar, dass die umfassenden Daten eines Vermögensregisters politischen Begehrlichkeiten wecken, etwa zur stärkeren Besteuerung hoher Vermögen.

Bereits heute existiert in Deutschland ein zentrales Kontenregister, in dem alle Bankkonten und Depots erfasst sind. Jede Bank muss die Stammdaten ihrer Kundenkonten an dieses Register melden, sodass Behörden bei Bedarf abfragen können, wo jemand Konten unterhält.

Diese nationale Kontenübersicht wurde in den letzten Jahren ausgebaut: Seit 2021 werden auch Schließfächer (Bankschließfächer) im Register verzeichnet, wodurch anonyme Schließfächer faktisch abgeschafft wurden. Zudem wurde der Kreis der befugten Abfrager ausgeweitet – neben Finanzämtern dürfen z.B. Zoll- und Sozialbehörden unter bestimmten Voraussetzungen darauf zugreifen. Ein europäisches Kontenregister würde diese Informationen länderübergreifend verknüpfen.

Im Rahmen des EU-Geldwäschepakets ist vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten ihre Kontenregister vernetzen und einen schnellen Informationsaustausch ermöglichen. Für vermögende Privatpersonen heißt das: Selbst Bankverbindungen im europäischen Ausland bleiben den deutschen Behörden nicht verborgen.

Die Zeiten, in denen Auslandsvermögen durch Bankgeheimnisse oder verstreute Meldesysteme im Dunkeln bleiben konnten, nähern sich ihrem Ende. Insgesamt steigt mit EU-Vermögens- und Kontenregistern die Transparenz über private Vermögen beträchtlich – zum Vorteil der Strafverfolgung, aber zum Nachteil der Vertraulichkeit.

Vermögensabgabe (einmalige Sonderabgabe auf Vermögen)

Immer wieder flammt in Krisenzeiten die Forderung nach einer Vermögensabgabe auf. Darunter versteht man eine einmalige Sonderabgabe auf größere Privatvermögen, die der Staat zur Bewältigung außergewöhnlicher Lasten erhebt.

Historisch gab es so etwas in Deutschland bereits: 1952 wurde im Rahmen des sogenannten Lastenausgleichs eine Abgabe von 50% auf Vermögen über bestimmten Freibeträgen eingeführt, um Kriegsgeschädigte zu entschädigen.

Heute wird vor allem angesichts hoher Staatsverschuldung und teurer Zukunftsprojekte (z.B. Klimawandel, Pandemie-Folgen) diskutiert, ob besonders Wohlhabende per Vermögensabgabe stärker herangezogen werden sollten. In der politischen Realität gibt es dafür derzeit jedoch keine Mehrheit.

Weder die aktuelle Bundesregierung noch absehbare Koalitionen tragen eine solch drastische Maßnahme mit. Dennoch bleibt das Szenario einer Vermögensabgabe im mittelfristigen Zeithorizont ein latentes Risiko – insbesondere falls sich die Finanzlage des Staates weiter verschlechtert.

Sollte etwa eine schwere wirtschaftliche Krise eintreten oder der Druck zur Haushaltskonsolidierung extrem steigen, könnten Rufe nach einem einmaligen „Solidaropfer“ der Reichen lauter werden.

Für Betroffene würde eine Vermögensabgabe erhebliche finanzielle Einschnitte bedeuten. Konkrete Modelle dafür liegen bereits in der Schublade: So schlug Bündnis 90/Die Grünen in einem Gesetzentwurf 2012 vor, auf sehr hohe Privatvermögen 15% Abgabe zu erheben, zahlbar in zehn Jahresraten.

Freibeträge von über 1 Million Euro pro Person (plus Kinderfreibeträge) sollten kleinere Vermögen schützen. Auch Betriebsvermögen sollte begünstigt werden, um Firmen nicht in Existenznot zu bringen. Gleichwohl würde eine solche Sonderabgabe die finanzielle Substanz vieler Familienunternehmer und privater Großanleger spürbar schmälern.

Unternehmer könnten gezwungen sein, Teile ihres Betriebs oder Vermögenswerte zu verkaufen, um die Abgabe aufzubringen. Zwar betonen Experten, dass eine Vermögensabgabe aktuell unwahrscheinlich ist – sie bleibt aber ein Mittel, das im Notfall juristisch zulässig wäre und daher im Werkzeugkasten des Gesetzgebers liegt.

Vermögende sollten diese Möglichkeit im Hinterkopf behalten und ggf. über Strategien zur Vermögensstrukturierung nachdenken (z.B. Stiftungen, Schenkungen), die sie vor einer plötzlich eingeführten Abgabe schützen.

Gebäudeenergiegesetz (GEG) und energetische Sanierungspflichten

Ein konkretes Risiko mit direkten finanziellen Auswirkungen stellt das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) dar, das Anfang 2024 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz verschärft die energetischen Anforderungen für Gebäude erheblich, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen.

Für Eigentümer – ob privat oder unternehmerisch – bedeutet das mittelfristig hohe Investitionen und Pflichten. Zentral ist die Auflage, dass jede neu eingebaute Heizungsanlage zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.

Alte Öl- und Gasheizungen dürfen zwar weiter betrieben werden, aber bei Austausch oder Ausfall greift die Erneuerbaren-Pflicht. Für Bestandsgebäude gelten gestaffelte Übergangsfristen, abhängig von der örtlichen Wärmeplanung. Spätestens ab 2026/2028 – je nach Region – müssen aber auch Altbauten beim Heizungstausch größtenteils auf klimafreundliche Systeme umsteigen.

Zusätzlich weitet das GEG bestehende Sanierungspflichten aus. Schon bisher mussten neue Eigentümer bestimmter Altbauten innerhalb von zwei Jahren z.B. Dachböden dämmen oder alte Heizkessel austauschen. Diese Pflichten wurden 2024 noch einmal verschärft und ausgedehnt.

Unternehmer, die gewerbliche Immobilien besitzen, stehen ebenso vor Herausforderungen: Auch Nicht-Wohngebäude müssen mittelfristig energetisch aufgerüstet werden, etwa durch bessere Wärmedämmung oder moderne Klimatisierungstechnik.

All das verursacht erhebliche Kosten. Die Installation einer Wärmepumpe, die Dämmung eines Altbaus oder der Fensteraustausch können schnell in die Zehntausende Euro gehen – pro Objekt. Vermögende Privatpersonen mit mehreren Immobilien (z.B. vermietete Wohnhäuser) sehen sich somit potenziell mit einer wahren Investitionslawine konfrontiert, um ihren Bestand GEG-konform zu halten.

Zwar gibt es Förderprogramme und Übergangsfristen, doch diese mildern die finanzielle Last nur teilweise. Zudem drohen im Extremfall Nutzungsbeschränkungen: Gebäude, die den energetischen Mindeststandards überhaupt nicht mehr genügen, könnten perspektivisch an Wert verlieren oder schwerer zu vermieten sein.

Insgesamt ist das GEG damit ein doppeltes Risiko – finanziell durch Sanierungskosten und rechtlich durch verpflichtende Auflagen. Wer Immobilienvermögen besitzt, sollte frühzeitig Sanierungspläne erstellen und Rücklagen bilden, um die kommenden Anforderungen erfüllen zu können.

Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz (VVBG)

Im Zuge der Geldwäsche- und Finanzkriminalitätsbekämpfung hat auch die deutsche Bundesregierung neue gesetzliche Instrumente in Arbeit. Ein besonders zungenbrecherisches Beispiel ist das Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz (VVBG), für das im April 2024 ein Referentenentwurf vorgelegt wurde.

Ziel dieses Gesetzes ist es, den Strafverfolgungsbehörden ein effektiveres Werkzeug an die Hand zu geben, um verdächtige Vermögenswerte aufzuspüren und illegale Geldströme aufzudecken. Geplant ist die Schaffung eines spezialisierten „Ermittlungszentrums Vermögensverschleierung“ innerhalb eines neuen Bundesamts zur Bekämpfung von Finanzkriminalität.

Diese Einheit soll berechtigt sein, umfangreiche Finanzermittlungen durchzuführen, wenn der Verdacht besteht, dass Vermögensgegenstände aus kriminellen Quellen stammen.

Für Unternehmer und vermögende Privatpersonen signalisiert das VVBG zweierlei: Zum einen wird die Luft für diejenigen dünner, die versuchen, Vermögen am Staat vorbei ins Finanzsystem einzuschleusen oder zu verstecken – etwa unversteuerte Gelder oder aus dubiosen Quellen stammendes Kapital.

Zum anderen könnte aber auch die allgemeine Prüfungspraxis strenger werden. Selbst legal erworbene Vermögenswerte könnten verstärkt hinterfragt werden, wenn ihre Herkunft nicht lückenlos belegbar ist. So ist es denkbar, dass bei größeren Transaktionen oder auffälligen Vermögenszuwächsen vermehrt Nachfragen von Behörden kommen.

Das VVBG richtet sich zwar primär gegen organisierte Finanzkriminalität, Geldwäsche-Netzwerke und professionelle Verschleierungsmethoden.

Doch indirekt werden alle Vermögenden betroffen, denn die Schwelle, ab der Behörden Einblick in private Vermögensdetails nehmen, sinkt. Wer komplexe Vermögensstrukturen hat, etwa Auslandsgesellschaften oder Trusts, sollte besonders aufmerksam sein.

Hier könnte das neue Ermittlungszentrum ansetzen, um mögliche Verschleierungsstrukturen offenzulegen. Insgesamt erhöht das VVBG – in Kombination mit den EU-Maßnahmen – den Druck zur Transparenz: Wohlhabende Bürger sind gut beraten, ihre „weiße Weste“ in finanziellen Angelegenheiten stets nachweisen zu können.

Collective Action Clauses (CAC) in Staatsanleihen

Ein weniger im Alltagsbewusstsein verankertes, aber durchaus relevantes Risiko lauert in den Tiefen der Staatsfinanzen: die Collective Action Clauses (CAC) bei Staatsanleihen. Seit 2013 enthalten alle neu ausgegebenen Staatsanleihen der Euro-Länder solche Klauseln. Vereinfacht gesagt ermöglichen CAC-Klauseln einer qualifizierten Mehrheit der Anleihegläubiger, gemeinsam einer Änderung der Rückzahlungsbedingungen zuzustimmen – und diese Entscheidung gilt dann für alle Gläubiger verbindlich.

Praktisch bedeutet das: Sollte ein Staat in Zahlungsschwierigkeiten geraten, kann er einen Schuldenschnitt oder eine Streckung der Rückzahlungen mit seinen Anleihegläubigern vereinbaren, ohne dass einzelne Anleger dagegen klagen können. Die Schwelle liegt häufig bei rund 75% Zustimmung der Gläubiger. Wenn diese Mehrheit zustande kommt, sind auch die restlichen 25% zum Beispiel an einen Teilerlass gebunden.

Für Anleger galt traditionell eine deutsche Bundesanleihe oder allgemein Staatsanleihen solventer Länder als nahezu risikofreies Investment. Durch CACs ist jedoch selbst bei Bundesanleihen ein Extremfall juristisch abgesichert: Im Notfall könnte auch Deutschland einen Schuldenschnitt durchführen, sofern die Gläubigermehrheit dem zustimmt. Natürlich ist das ein sehr unwahrscheinliches Szenario – die Bonität Deutschlands ist hoch und ein Zahlungsausfall höchst unwahrscheinlich.

Doch der Blick auf andere Länder der Eurozone zeigt, dass mittelfristig gewisse Risiken nicht ignoriert werden können. Länder wie Italien haben eine hohe Verschuldung und gleichzeitig durch die gestiegenen Zinsen höhere Refinanzierungskosten. Sollte es in den kommenden 5 Jahren zu einer neuen Euro-Schuldenkrise kommen, könnten CAC-Klauseln zum Einsatz kommen, um eine geordnete Umschuldung durchzusetzen.

Vermögende Privatpersonen halten oftmals einen Teil ihres Kapitals in Anleihen oder Anleihefonds – etwa als sicherheitsorientierten Portfolioanteil. Unternehmer sind indirekt betroffen, weil Versicherungen und Banken (die wiederum wichtige Partner für Unternehmen sind) stark in Staatsanleihen investiert sind.

Ein Schuldenschnitt in einem größeren EU-Land würde Schockwellen durch das Finanzsystem senden. Es lohnt sich daher, das Thema CAC zumindest im Hinterkopf zu behalten: Staatsanleihen sind nicht mehr absolut sakrosankt. Die Einführung dieser Klauseln schützt zwar den Staat (und letztlich die Steuerzahler) vor endlosen Klagen im Krisenfall, verlagert aber einen Teil des Risikos auf die Investoren.

Im Portfolio-Management sollte dieses „Tail-Risk“ berücksichtigt werden, zum Beispiel durch Diversifikation und durch das Bewusstsein, dass auch bei staatlichen Schuldpapieren ein Restrukturierungsrisiko existiert.

Gefahr eines Finanzcrashs

Die globale Finanzwelt hat in den letzten Jahrzehnten einige schwere Krisen erlebt – von der Dotcom-Blase über die Finanzkrise 2008 bis zur Eurokrise 2012. Die Frage ist nicht ob, sondern wann der nächste große Crash kommt. Aus heutiger Sicht gibt es mehrere Indikatoren, die auf wachsende Instabilitäten hindeuten.

Zum einen haben die Staaten und teils auch die Privatsektoren weltweit enorme Schulden angehäuft. Die weltweite Gesamtverschuldung (Staaten + Privat) erreichte 2024 rund 318 Billionen US-Dollar, etwa 328% der globalen Wirtschaftsleistung – ein Rekordwert.

Vor allem die Industrienationen stehen mit durchschnittlich 115% Staatsverschuldung zum BIP tief in der Kreide (mehr als 40 Prozentpunkte höher als zu Beginn des Jahrhunderts). Zum anderen sind die Zinsen in kurzer Zeit stark gestiegen, was die Tragfähigkeit dieser Schulden herausfordert. Viele Regierungen müssen immer größere Teile ihres Budgets für Zinszahlungen verwenden, wodurch weniger Spielraum für Investitionen bleibt. Unternehmen, die sich in der Niedrigzinsphase hoch verschuldet haben („Zombie-Unternehmen“), kämpfen nun mit teureren Refinanzierungen.

Diese Gemengelage birgt das Risiko, dass schon ein mittlerer Auslöser – z.B. der Zahlungsausfall eines größeren Schuldners oder ein Einbruch am Immobilienmarkt – Kettenreaktionen auslösen kann. Denkbar ist etwa ein Szenario, in dem mehrere Schwellenländer ihre Schulden restrukturieren müssen oder eine große Bank in Schwierigkeiten gerät.

Zwar sind die Banken heute besser kapitalisiert als 2008, doch neue Gefahrenherde wie der unregulierte Schattenbanken-Sektor oder riskante Finanzderivate bestehen weiter.

Für Unternehmer würde ein erneuter Finanzcrash voraussichtlich eine Kreditklemme bedeuten: Banken könnten in der Krise ihre Kreditvergabe drastisch einschränken, sodass selbst gesunde Firmen kaum noch an Finanzierung kommen.

Auch die Nachfrage könnte einbrechen, wenn Konsumenten und Abnehmer verunsichert sind. Vermögende Privatpersonen wären direkt durch Vermögensverluste betroffen – Aktienkurse könnten massiv fallen, Immobilienpreise unter Druck geraten, und selbst nominal „sichere“ Anlagen wie Unternehmensanleihen wären von Zahlungsausfällen bedroht.

Kurz: Ein Finanzcrash kann in kürzester Zeit erhebliche Vermögen vernichten und die wirtschaftliche Existenzgrundlage von Unternehmern erschüttern. Während Timing und Auslöser ungewiss bleiben, sollte man sich der Möglichkeit bewusst sein und nicht alle Eier in ein Körbchen legen.

Diversifikation, Liquiditätsreserven und Krisenpläne im Unternehmen (z.B. Stresstests, flexible Kostenstrukturen) sind Maßnahmen, um die Widerstandsfähigkeit gegen einen potenziellen Crash zu erhöhen.

Verschärfte Finanzmarktregulierung

Als Reaktion auf vergangene Krisen sowie neue Entwicklungen verschärfen Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden stetig die Finanzmarktregulierung. In den nächsten Jahren treten weitere Regelwerke in Kraft, die sowohl Finanzdienstleister als auch Anleger betreffen.

Beispielsweise werden ab 2025 endgültig die letzten Bestandteile des Basel-III-Reformpakets für Banken wirksam, was höhere Eigenkapitalanforderungen und strengere Kreditrisiko-Bewertungen bedeutet. Für Unternehmen kann dies bedeuten, dass Banken noch vorsichtiger bei der Kreditvergabe werden und eventuell höhere Sicherheiten verlangen. Auch für vermögende Privatpersonen, die z.B. über ihre Holding Bankgeschäfte tätigen oder Kredite für Immobilieninvestments aufnehmen, könnten Finanzierungskonditionen straffer werden.

Auch im Wertpapier- und Anlagensektor ziehen die Regeln an. Die EU hat mit MiFID II bereits den Anlegerschutz erhöht; mögliche weitere Schritte (MiFID III) könnten etwa Provisionen für Finanzberater weiter begrenzen oder die Produktinformationen noch detaillierter vorschreiben.

Für die Vermögensverwaltung und Family Offices steigt der bürokratische Aufwand, allen Compliance-Vorgaben gerecht zu werden. Zugleich hat die EU mit neuen Verordnungen – etwa MiCA (Markets in Crypto-Assets) – begonnen, vormals unregulierte Bereiche wie Kryptowährungen unter Aufsicht zu stellen.

Das bringt rechtliche Klarheit, aber auch Pflichten. Wer als Unternehmer in Krypto-Projekte investiert oder als Privatanleger in digitale Vermögenswerte geht, muss sich nun an Lizenzierungs- und Meldepflichten halten.

Ein weiteres Feld ist die Transparenz von Unternehmensbeteiligungen: Das bereits eingeführte Transparenzregister, in das wirtschaftlich Berechtigte von Firmen eingetragen werden müssen, wurde stetig ausgebaut. Künftig ist eine engere Verzahnung dieser Daten auf EU-Ebene geplant. Damit wird es schwieriger, Beteiligungen anonym über Strohmänner zu halten.

In Summe führen diese Entwicklungen zu einem immer dichteren Netz an Regulierung. Aus Sicht der Finanzstabilität ist das positiv – Risiken sollen früh erkannt und eingedämmt werden. Aus Sicht der Betroffenen jedoch bedeutet es: erhöhte Compliance-Kosten, geringere Freiheitsgrade bei Investitionsentscheidungen und teilweise auch geringere Renditechancen.

So könnten z.B. strengere Derivate-Regeln dazu führen, dass bestimmte Absicherungsgeschäfte teurer oder umständlicher werden. Oder strengere Offenlegungspflichten könnten manche Investmentstrategien (etwa in kleineren Nischenmärkten) weniger attraktiv machen, weil man Konkurrenz und Behörden tieferen Einblick geben muss.

Unternehmer und Vermögende tun gut daran, sich fortlaufend über neue regulatorische Vorhaben zu informieren, um Überraschungen zu vermeiden. In vielen Fällen lässt sich durch vorausschauende Planung (z.B. frühzeitige Anpassung von Verträgen, Umstrukturierung von Investments) der Einfluss verschärfter Regulierung abmildern.

Kapitalverkehrskontrollen und Einschränkung des Geldtransfers

Die Freiheit des Kapitalverkehrs – also die Möglichkeit, Geld und Wertpapiere ungehindert ins Ausland zu transferieren – ist ein Grundpfeiler der EU und der globalisierten Wirtschaft. Doch in extremen Krisensituationen haben einige Länder zeitweise Kapitalverkehrskontrollen eingeführt.

Man erinnere sich an Griechenland 2015: Dort wurden zeitweilig Bankabhebungen und Auslandsüberweisungen limitiert, um einen Zusammenbruch des Bankensystems zu verhindern. Für Deutschland oder die EU als Ganzes sind solche Maßnahmen zwar derzeit kein Thema, doch in einem denkbaren schwerwiegenden Krisenszenario könnten auch hier temporäre Kontrollen eingeführt werden.

Was würde das bedeuten? Im Falle akuter Finanzpanik – etwa eines Bankenansturms („Bank Run“) – könnte die Regierung beispielsweise verfügen, dass pro Woche nur noch begrenzte Summen von Konten abgehoben oder ins Ausland überwiesen werden dürfen.

Auch die Konvertierung von Euro in Fremdwährungen könnte reguliert oder verteuert werden. Für Unternehmer könnte dies fatal sein, wenn sie internationale Zahlungen leisten müssen, z.B. für Importe oder für Tochtergesellschaften im Ausland. Vermögende Privatpersonen wiederum könnten daran gehindert werden, in einer Krisenlage ihr Kapital in Sicherheit zu bringen, z.B. durch Umschichten in ausländische Anlagen oder durch physische Mitnahme von Bargeld/Gold ins Ausland.

Kapitalverkehrskontrollen dienen dazu, eine akute Abwanderung von Kapital („capital flight“) zu stoppen, die die Lage einer Volkswirtschaft verschlimmern würde. Sie stellen aber einen massiven Eingriff in die Eigentumsfreiheit dar und würden das Vertrauen in den Standort langfristig erschüttern.

Daher sind sie wirklich nur als letztes Mittel zu erwarten. Dennoch: Die Erfahrungen in anderen Ländern zeigen, dass wohlhabende Bürger in ruhigen Zeiten Vorkehrungen treffen, um im Ernstfall handlungsfähig zu bleiben.

Dazu gehört z.B. eine gewisse Diversifikation von Vermögenswerten außerhalb des eigenen Landes oder der unmittelbaren Zugriffssphäre des heimischen Staates. Wer z.B. bereits legal Vermögen im Ausland angelegt hat (Immobilien, Bankkonten in stabilen Jurisdiktionen), steht im Fall inländischer Kontrollen etwas besser da.

Wichtig ist auch, Kreditlinien und Liquiditätsreserven zu haben, falls das inländische Konto vorübergehend eingefroren oder limitiert wird. Insgesamt ist das Risiko von Kapitalverkehrsbeschränkungen gering, aber nicht null – es hängt eng am vorherigen Risiko eines Finanzcrashs oder einer Währungskrise. Unternehmer und Vermögende sollten dieses Szenario zumindest bei der langfristigen strategischen Planung berücksichtigen.

Digitale Überwachung und Verlust der Privatsphäre

Die fortschreitende Digitalisierung unseres Lebens eröffnet dem Staat ungeahnte Überwachungsmöglichkeiten. Für sicherheitsbewusste Bürger und Unternehmer zeichnen sich am Horizont digitale Überwachungsmaßnahmen ab, die mittelfristig Realität werden könnten. Ein prominentes Beispiel ist die von der EU-Kommission vorgeschlagene sogenannte Chatkontrolle.

Dabei handelt es sich um eine geplante Verordnung, die Anbieter von Messenger-Diensten und E-Mail verpflichten würde, sämtliche Nachrichten ihrer Nutzer automatisch auf bestimmte illegale Inhalte zu scannen. Kritiker – darunter der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte und der Chaos Computer Club – nennen dies unverhohlen eine Form der Massenüberwachung.

Zwar ist die Chatkontrolle Ende 2024 noch umstritten und konnte mangels Einigung im EU-Rat vorerst nicht beschlossen werden. Doch das Vorhaben verdeutlicht den Trend: Unter dem Deckmantel verschiedener Ziele (Kriminalitätsbekämpfung, Terrorabwehr, Kinderschutz) werden technische Überwachungslösungen diskutiert, die tief in die Privatsphäre eingreifen.

Für Unternehmer kann dies heikel sein, da vertrauliche Unternehmenskommunikation theoretisch ebenfalls in solche Scans geraten könnte. Auch die Sorge vor Wirtschaftsspionage wächst, wenn staatliche Stellen Zugang zu umfassenden Kommunikationsdaten haben – selbst wenn die Maßnahme gut gemeint ist, besteht Missbrauchsgefahr.

Vermögende Privatleute wiederum müssen sich darauf einstellen, dass Bewegungsprofile, Kommunikationsinhalte und persönliche Online-Aktivitäten immer transparenter für Behörden werden. Schon heute zeichnen Überwachungskameras in vielen Städten lückenlos öffentliche Räume auf, und Gesichtserkennungssysteme könnten bald alltäglich eingesetzt werden (in einigen Ländern ist das bereits Realität).

Auch jenseits der Kommunikation gibt es digitale Überwachung: Man denke an die Speicherung von Reisedaten (PNR-Daten), an umfangreiche Meldepflichten für Vermögenswerte (siehe EU-Vermögensregister) oder an den Zwang zur Herausgabe von Passwörtern in Ermittlungsverfahren. In der Summe entsteht ein Bild des „gläsernen Bürgers“, in dem alle Lebensbereiche digital erfasst und auswertbar sind.

Für viele Vermögende ist Diskretion jedoch ein schützenswertes Gut – sei es aus Sicherheitsgründen (um nicht zur Zielscheibe von Kriminellen zu werden) oder aus Prinzip. Mittelfristig besteht das Risiko, dass dieses Schutzgut weiter erodiert. Jede neue Überwachungsbefugnis mag einzeln gerechtfertigt scheinen, in der Gesamtschau aber nimmt die Anonymität und Vertraulichkeit rapide ab.

Unternehmer und wohlhabende Privatpersonen sollten daher ein Auge auf die rechtspolitischen Debatten werfen und sich gegebenenfalls engagieren, um einen Ausgleich zwischen Sicherheit und Freiheit zu fordern. Zugleich empfiehlt es sich, die eigene IT-Sicherheit zu erhöhen: verschlüsselte Kommunikation, sichere Cloud-Lösungen und Sensibilisierung der Mitarbeiter in Bezug auf Datenschutz.

Damit kann man zumindest unternehmerisch der völligen Ausforschbarkeit etwas entgegensetzen. Dennoch bleibt digitale Überwachung ein Risiko, das man kaum vollständig umgehen kann, solange man am digitalen Leben teilnimmt.

Digitaler Euro und staatliche Kontrolle des Zahlungsverkehrs

Die Europäische Zentralbank arbeitet mit Hochdruck an der Einführung eines digitalen Euro. Diese neuen Form des Zentralbankgeldes – oft als CBDC (Central Bank Digital Currency) bezeichnet – soll voraussichtlich ab der zweiten Hälfte der 2020er Jahre für Bürger und Unternehmen verfügbar sein. Aktuell läuft eine zweijährige Vorbereitungsphase, die Ende 2025 abgeschlossen sein soll. Ein digitaler Euro wäre im Grunde elektronisches Bargeld: direkt von der EZB emittiert, auf digitalen Wallets der Bürger gehalten, und überall im Euroraum als Zahlungsmittel einsetzbar.

Für Unternehmer bietet dies durchaus Chancen: Zahlungen könnten in Echtzeit und ohne Intermediäre abgewickelt werden, Transaktionskosten im Zahlungsverkehr könnten sinken, neue Geschäftsmodelle auf Basis „programmierbaren Geldes“ könnten entstehen (etwa automatisierte Vertragsabwicklungen, wenn Zahlungen an Bedingungen geknüpft werden). Auch für Konsumenten wäre ein digitaler Euro bequem – man benötigt theoretisch keine Bank mehr, um Geld digital zu halten, sondern hat ein Konto direkt bei der Zentralbank.

Doch die potenziellen Risiken und Nebenwirkungen sind beträchtlich. Ein Hauptkritikpunkt betrifft die Datensicherheit und Privatsphäre: Wenn alle Zahlungen über digitale Zentralbankkonten laufen, entsteht ein vollständiges Transaktionsprofil jedes Bürgers. Zwar verspricht die EZB, auch beim digitalen Euro Privatsphäre zu gewährleisten – im Gespräch sind etwa anonyme Zahlungen bis zu einem gewissen Betrag. Aber letztlich wären größere Transaktionen für die Behörden einsehbar. Die Hemmschwelle für staatliche Stellen, in den Zahlungsverkehr einzugreifen, sinkt somit.

Zudem könnte ein digitaler Euro negative Zinsen oder Nutzungsbeschränkungen technisch einfacher durchsetzbar machen. Theoretisch könnte die Zentralbank z.B. beschließen, dass auf Guthaben ab einer bestimmten Höhe Strafzinsen erhoben werden (um die Umlaufgeschwindigkeit des Geldes zu erhöhen).

Oder man könnte Guthaben mit einem „Verfallsdatum“ versehen, damit die Leute es ausgeben und nicht horten – so etwas ist mit Bargeld unmöglich, mit digitalem Zentralbankgeld aber programmierbar. Auch denkbar: Im Krisenfall ließe sich per Mausklick der Zahlungsverkehr begrenzen (siehe Kapitalverkehrskontrollen) oder gezielt einfrieren. Für vermögende Personen ist die Aussicht, dass ihr gesamtes Geldvermögen in elektronischer Form beim Staat liegt, mit einem Gefühl des Ausgeliefertseins verbunden.

Ein weiteres Risiko: Verdrängung der Geschäftsbanken. Wenn viele Bürger Gelder zur Zentralbank umschichten, fehlen den privaten Banken Einlagen, was deren Kreditvergabefähigkeit beeinträchtigen kann. Die EZB denkt zwar über Limits nach (z.B. pro Person maximal 3000 € digitaler Euro, um Massenabzüge von Banken zu verhindern), aber je nach Ausgestaltung könnte es doch zu Verschiebungen kommen. Für Unternehmer relevant: ein instabiles Bankensystem oder restriktivere Kreditvergabe infolge des digitalen Euro wären unerwünschte Nebeneffekte.

Insgesamt wird der digitale Euro kommen, aber er wird kontrovers bleiben. Unternehmer und Vermögende sollten die weiteren Schritte der EZB genau verfolgen und sich auf Veränderungen im Zahlungsverkehr einstellen. Es mag sinnvoll sein, früh Erfahrungen mit dem digitalen Euro (in Pilotprojekten oder Testphasen) zu sammeln, um dessen Funktionsweise zu verstehen.

Gleichzeitig sollte man über Alternativen nachdenken, um nicht komplett von zentral gesteuerten Systemen abhängig zu sein – seien es physische Vermögenswerte, dezentrale Kryptowährungen oder Auslandsbanken.

Lastenausgleich: Wiederauflage eines historischen Modells?

Der Begriff Lastenausgleich geisterte in den letzten Jahren vermehrt durch Medien und Internetforen. Historisch steht er für das Lastenausgleichsgesetz von 1952, mit dem Westdeutschland einen solidarischen Ausgleich zwischen Kriegsgewinnern und Kriegsverlierern schuf. Wer nach dem Zweiten Weltkrieg noch über Vermögen verfügte (insbesondere an Immobilien), musste eine Abgabe leisten, aus der Vertriebene und Geschädigte entschädigt wurden. Dieser Lastenausgleich wurde über Jahrzehnte in Raten bezahlt und ist längst abgeschlossen.

Warum gewinnt das Thema nun wieder an Aufmerksamkeit? Hintergrund sind die sich häufenden Krisen und die Frage, wer deren Kosten trägt. Einige Stimmen – meist am politischen Rand oder in alternativen Medien – spekulieren, der Staat könne einen neuen Lastenausgleich planen, um zum Beispiel die Kosten der Corona-Pandemie oder künftiger Klimaschäden zu schultern. Oft wird dies in alarmistischer Weise dargestellt, als stünde eine Enteignung aller Immobilienbesitzer unmittelbar bevor.

Die Bundesregierung hat dergleichen bisher stets dementiert, und aktuell gibt es keine konkreten Vorhaben in diese Richtung. Jedoch haben einzelne Politiker der linken Parteien durchaus laut über Einmalabgaben auf große Vermögen nachgedacht (was im Prinzip einer Form des Lastenausgleichs gleichkäme). Die hohe Popularität der Idee einer Vermögensteuer oder -abgabe in Umfragen zeigt, dass ein Teil der Bevölkerung solche Schritte unterstützt.

Für Unternehmer und Vermögende ergibt sich daraus ein diffuses, aber ernstzunehmendes Risiko: die Unsicherheit. Auch wenn kein Gesetzesvorschlag vorliegt, sorgt die Debatte an sich für Unruhe in der Vermögensplanung. Wer heute ein großes Immobilienportfolio aufbaut, muss zumindest einkalkulieren, dass politische Mehrheiten sich ändern könnten.

Ein künftiger Regierungswechsel könnte, unter dem Eindruck gesellschaftlicher Spannungen, einen Lastenausgleichsmechanismus vorschlagen – sei es eine einmalige Vermögensabgabe (wie oben diskutiert) oder andere Formen der Vermögensumverteilung. Eine Variante, die in diesem Zusammenhang manchmal auftaucht, ist z.B. eine Zwangsanleihe für Reiche: Vermögende müssen dem Staat einen bestimmten Betrag leihen (zu geringem Zins), um die Schuldenlast zu reduzieren. Das wäre formal keine Abgabe, käme aber wirtschaftlich ähnlich.

Aktuell ist ein neuer Lastenausgleich zwar eher ein Gespenst als Realität. Dennoch beeinflusst die Diskussion bereits Entscheidungen: Manche Vermögende überlegen verstärkt, ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlegen oder Werte international zu streuen, aus Furcht vor einer zukünftigen Sonderabgabe in Deutschland.

Der Lastenausgleich von 1952 zeigt jedenfalls, dass unter außergewöhnlichen Umständen drastische Maßnahmen politisch durchsetzbar sind. Im Sinne eines ganzheitlichen Risikomanagements sollte man dieses Szenario zumindest kennen und beobachtend verfolgen.

Wegzugsbesteuerung: Hürde bei Verlagerung des Wohnsitzes

Wer mit dem Gedanken spielt, Deutschland den Rücken zu kehren, um möglicherweise steuerlichen oder regulatorischen Risiken zu entgehen, stößt auf die Wegzugsbesteuerung. Diese steuerliche Regelung greift, wenn eine in Deutschland lebende Person mit erheblichen Kapitalbeteiligungen ins Ausland verzieht. Konkret betrifft es vor allem Gesellschafter von Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG), die mindestens 1% der Anteile halten. Zieht ein solcher Anteilseigner ins Ausland, unterstellt das Finanzamt, er habe seine Anteile fiktiv veräußert – und besteuert die bis dahin entstandenen stillen Reserven (Wertzuwachs) sofort.

In der Praxis kann das eine hohe Steuerlast auslösen, obwohl gar kein Verkauf stattfand und somit keine Liquidität vorhanden ist. Diese Wegzugsbesteuerung wurde zuletzt 2022 nochmals verschärft. Früher gab es bei Wegzug innerhalb der EU unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, die Steuer zinslos zu stunden oder ganz zu vermeiden, solange man die Anteile nicht tatsächlich verkaufte.

Inzwischen sind die Hürden höher: Zwar kann man bei EU-Wegzug eine Stundung beantragen, doch diese ist i.d.R. auf 7 Jahre begrenzt und oft mit Sicherheitsleistungen und Verzinsung verbunden. Bei Wegzug in ein Nicht-EU-Land ist die Steuer grundsätzlich sofort fällig, wobei eine Ratenzahlung über fünf Jahre möglich ist – allerdings ebenfalls verzinst und mit Auflagen.

Für Unternehmer, die internationale Expansionspläne haben oder ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegen wollen, ist dies ein erhebliches Hemmnis. Beispielsweise ein Start-up-Gründer mit 50% Firmenanteilen, der nach der erfolgreichen Aufbauphase ins sonnige Ausland ziehen möchte, müsste zunächst die latente Gewinnsteuer auf seine Firmenanteile begleichen – das kann schnell siebenstellig werden, je nach Firmenwert. Vermögende Privatpersonen, die große Aktienpakete an einzelnen Unternehmen halten, unterliegen ebenfalls dieser Regelung.

Mittelfristig könnte die Wegzugsbesteuerung noch an Bedeutung gewinnen. Je mehr andere Risiken (wie Vermögensabgaben oder höhere Steuern) befürchtet werden, desto mehr Vermögende ziehen einen Wegzug in Erwägung. Der Gesetzgeber hat ein Interesse, diesen „Exodus“ einzudämmen – und die Wegzugsbesteuerung ist das Instrument der Wahl.

Es ist denkbar, dass die Kriterien künftig noch ausgedehnt werden, z.B. niedrigere Beteiligungsschwellen oder Einbeziehung weiterer Vermögensformen. Schon jetzt sollte jeder, der einen Wegzug plant, sehr langfristig und sorgfältig vorgehen. Durch geschickte Gestaltungen (etwa die rechtzeitige Übertragung von Anteilen auf Familienmitglieder innerhalb Deutschlands, Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen oder Zwischenschaltung von vermögensverwaltenden Gesellschaften) lassen sich die Effekte manchmal abmildern – jedoch nur im Rahmen der engen gesetzlichen Vorgaben.

Insgesamt ist die Wegzugsbesteuerung ein warnendes Signal: Selbst die geografische Flucht aus dem deutschen Steuer- und Abgaberaum ist nicht ohne Weiteres möglich, ohne einen hohen Preis zu zahlen. Wer über eine Auswanderung aus Vermögensschutzgründen nachdenkt, sollte diese Thematik frühzeitig mit Steuerberatern durchleuchten, um keine kostspieligen Überraschungen zu erleben.

Erbschaftssteuer: Steigende Belastung bei Vermögensübergaben

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist ein Dauerthema für wohlhabende Familien und Unternehmer. Deutschland erhebt bereits seit langem Steuern auf den Übergang von Vermögen zur nächsten Generation, doch die Ausgestaltung unterliegt politischem Wandel und gerichtlichen Überprüfungen. Mittelfristig könnten sich hier einige Entwicklungen ergeben, die die Belastung erhöhen.

Zum einen wurden Anfang 2023 die Bewertungsverfahren für Immobilien im Steuerrecht angepasst. Hintergrund war ein Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, realistischere Werte anzusetzen. Dadurch schnellen die vom Finanzamt ermittelten Grundstückswerte in vielen Fällen in die Höhe – um 20 bis 30% höhere Ansatzwerte sind keine Seltenheit.

Für Erben und Beschenkte bedeutet das automatisch eine höhere Steuer, sofern die Freibeträge überschritten werden. Gerade Immobilien gelten oft als „illiquides“ Vermögen: Man erbt vielleicht das Elternhaus, hat aber nicht genug flüssige Mittel, um die Steuer darauf zu zahlen. Wenn nun der Wertansatz steigt, kann die Steuerlast schnell die finanziellen Möglichkeiten der Erben übersteigen. Diese Entwicklung ist bereits Realität und wird in den nächsten Jahren voll durchschlagen, da nun alle Erbfälle mit den neuen Werten bewertet werden.

Zum anderen steht politisch die generelle Ausrichtung der Erbschaftsteuer zur Debatte. Während konservative Kräfte tendenziell für Entlastungen plädieren (etwa durch höhere Freibeträge, um den Mittelstand zu schonen), gibt es von links Forderungen, die sehr reichen Erbschaften stärker heranzuziehen. Denkbar wären neue Tarifstufen mit höheren Steuersätzen für extrem große Vermögen oder das Streichen bestimmter Privilegien.

Ein besonders heikles Thema ist die Begünstigung von Betriebsvermögen: Aktuell können Firmenerben – unter strengen Auflagen – einen Großteil der Erbschaftsteuer erlassen bekommen, damit Unternehmen nicht durch Steuerzahlungen in Schwierigkeiten geraten.

Dieses Privileg steht immer wieder in der Kritik, da es als Hintertür für die steuerfreie Übertragung riesiger Familienvermögen gesehen wird (Stichwort: „Milliardenerben“). Sollte es hier Gesetzesänderungen geben, könnten Nachfolger von Familienunternehmen künftig eine höhere Steuerlast schultern müssen oder gezwungen sein, Teile des Betriebs zu veräußern, um die Steuer aufzubringen.

Für vermögende Privatpersonen, die kein Unternehmen, aber z.B. Wertpapier- oder Immobilienvermögen vererben, ist ebenfalls Vorsicht geboten: Die persönlichen Freibeträge (derzeit z.B. 400.000 € für Kinder) könnten zwar steigen, aber in Relation zu den Vermögenszuwächsen der letzten Jahre sind sie oft niedrig. Real haben viele Immobilien in Ballungsräumen heute Werte erreicht, die diese Freibeträge sprengen – mit der Folge, dass auch der „bürgerliche“ Erbe eines Einfamilienhauses in München plötzlich Erbschaftsteuer zahlen muss.

Im Zeithorizont der nächsten 2–5 Jahre ist davon auszugehen, dass die Erbschaftsteuer kein politisches Tabu ist. Je nach Regierungskonstellation könnten Anpassungen erfolgen. Unternehmer und Vermögende sollten daher Nachfolgeplanungen nicht auf die lange Bank schieben.

Durch rechtzeitige Schenkungen zu Lebzeiten, Nutzung von Gestaltungsinstrumenten (z.B. Nießbrauch, Familiengesellschaften) und Ausnutzung aller Freibeträge in regelmäßigen Abständen lässt sich oft die Steuerlast optimieren.

Ein weiteres Mittel ist die Auswanderung vor dem Erbfall – wer langfristig nicht mehr in Deutschland lebt, kann unter Umständen Erbschaften anders strukturieren, wobei hier wiederum Doppelbesteuerungsabkommen und Wegzugsbesteuerung zu beachten sind. Klar ist: Die Erbschaftsteuer bleibt ein wesentliches Thema für Vermögenserhalt über Generationen, und die Tendenz zeigt eher nach oben, was die Belastung angeht.

Goldverbot: Extremmaßnahme in Krisenzeiten

Ein Szenario, das wie aus einem dystopischen Roman anmutet, aber in Anlegerkreisen immer wieder diskutiert wird, ist ein mögliches Goldverbot. Hintergrund ist die historische Erfahrung, dass Regierungen in schweren Währungskrisen zu drastischen Mitteln greifen können. Das bekannteste Beispiel ist die USA 1933: Präsident Roosevelt verbot per Erlass den privaten Goldbesitz (mit wenigen Ausnahmen) und zwang Bürger, ihr Gold zum Fixpreis an den Staat zu verkaufen. Dieses Verbot hielt bis 1974 an. Auf diese Weise sollte verhindert werden, dass die Bevölkerung dem Dollar misstraut und in Gold flüchtet – man wollte das Vertrauen ins Papiergeldsystem stützen.

Könnte so etwas in Deutschland oder der EU wieder passieren? Offiziell natürlich nicht – allein schon, weil heute der Goldstandard nicht mehr existiert und Gold nicht als offizielle Währungsreserve der Bürger dient. Dennoch: In einer Extremsituation, etwa einer Hyperinflation oder einem Zusammenbruch des Geldsystems, könnten Regierungen versucht sein, den Kauf, Besitz oder Verkauf von Gold massiv einzuschränken.

Ein mögliches Motiv: Wenn viele Menschen auf Gold ausweichen, untergräbt das die Wirksamkeit von Maßnahmen wie dem digitalen Euro oder Kapitalverkehrskontrollen. Ein Verbot würde die Flucht in harte Sachwerte stoppen und die Leute zwingen, im offiziellen System zu bleiben. Auch könnte der Staat selbst Gold brauchen, um seine Währung zu stabilisieren, und würde es daher konfiszieren.

Schon heute gibt es leichte Vorboten stärkerer Kontrolle: Die Grenze für anonyme Goldkäufe wurde in Deutschland mehrfach gesenkt (von einst 15.000 € auf erst 10.000 € und inzwischen 2.000 €). Das ist zwar primär eine Geldwäschemaßnahme, zeigt aber, dass Goldtransaktionen immer stärker erfasst werden.

Ein generelles Goldverbot ist zwar aus rechtlicher Sicht sehr einschneidend und politisch heikel – aber es ist nicht völlig außerhalb des Vorstellbaren, sollte eine immense Finanzkrise eintreten. Die meisten Experten halten es für extrem unwahrscheinlich, solange keine totale Notlage herrscht. Das Grundgesetz schützt Eigentum, doch eine Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit ist grundsätzlich möglich, wenn auch nur gegen Entschädigung.

Für vermögende Privatpersonen, die Gold als „Krisenversicherung“ halten, bleibt dieses Restrisiko. Wirklich absichern kann man sich dagegen kaum, außer vielleicht, einen Teil seines Goldes im Ausland zu lagern (in stabilen Rechtsordnungen) – was aber auch keine Garantie bietet, denn ein EU-weites Verbot könnte grenzüberschreitend wirken.

Unternehmer sind vom Goldverbot weniger betroffen, außer sie halten große Edelmetallbestände im Firmenvermögen. Indirekt könnte ein Goldverbot jedoch ein Stimmungsindikator sein: Wenn der Staat zu so etwas greift, steckt das Währungssystem in riesigen Schwierigkeiten, was dann ohnehin andere Sorgen mit sich bringt (Inflation, Währungsreform etc.).

Die Palette der mittelfristigen Gefahren für Unternehmer und vermögende Privatpersonen in Deutschland ist breit. Sie reicht von schleichenden Entwicklungen wie Inflation oder stetig wachsender Regulierung bis hin zu Ausnahmeszenarien wie Kapitalverkehrskontrollen oder Sonderabgaben.

Allen gemeinsam ist, dass man ihnen mit proaktiver Information und Planung begegnen kann. Dieses Überblicksbild soll sensibilisieren: Wer heute unternehmerische Entscheidungen trifft oder sein Vermögen strukturiert, sollte nicht nur die Gegenwart, sondern auch mögliche Weichenstellungen der nächsten Jahre im Blick haben.

In den folgenden Einzelbeiträgen dieser Serie werden wir jedes der genannten Themen vertiefen, Handlungsoptionen diskutieren und Strategien aufzeigen, um trotz aller Unwägbarkeiten gut gerüstet in die Zukunft zu gehen.

Quellen

  1. Frankfurter Rundschau – „Der nächste Crash kommt bestimmt: Schulden bedrohen die Stabilität weltweit“ (24.03.2025) – Überblick über globale Verschuldung und Risiken eines Finanzcrash.
  2. Rat der EU (Consilium) – Pressemitteilung: „Frankfurt wird Sitz der neuen EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLA)“ (22.02.2024) – Informationen zur neuen Anti-Geldwäsche-Behörde der EU.
  3. Verbraucherzentrale – „GEG: Was steht im Gebäude-Energie-Gesetz?“ (Stand: 08.04.2025) – Erläuterung der neuen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes und deren Auswirkungen für Eigentümer.
  4. Bundesfinanzministerium – Entwurf Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz (VVBG) (Referentenentwurf vom 23.04.2024) – Beschreibung des geplanten Gesetzes zur effizienteren Aufdeckung von versteckten Vermögenswerten.
  5. Ärzte Zeitung – „Staatsanleihen ohne Rückzahlungsgarantie“ (15.01.2013) – Bericht zur Einführung von Collective Action Clauses in EU-Staatsanleihen und den Folgen für Anleger.
  6. Netzpolitik.org – „EU-Rat: Chatkontrolle von der Tagesordnung genommen“ (02.10.2024) – Bericht über den Diskussionsstand zur EU-Chatkontrolle und Kritik an den Massenüberwachungsplänen.
  7. FOCUS Online – „Wirbel um das Vermögensregister: Was wirklich hinter den EU-Plänen steckt“ (26.07.2024) – Analyse des EU-Vermögensregister-Vorhabens, Hintergründe zur Machbarkeitsstudie und möglichen Schwellenwerten.