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Gefahren durch die AMLA-Behörde

Gefahren durch die AMLA-Behörde für Unternehmer und vermögende Privatpersonen in Deutschland

Die Einrichtung der neuen europäischen Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) in Frankfurt am Main markiert einen bedeutenden Schritt in der Harmonisierung und Verschärfung der Geldwäschebekämpfung innerhalb der EU.

Für Unternehmer und vermögende Privatpersonen in Deutschland ergeben sich daraus spezifische Risiken und Herausforderungen, die im Folgenden detailliert betrachtet werden.

1. Überblick über die AMLA

Die AMLA (Anti-Money Laundering Authority) wurde 2024 gegründet und wird voraussichtlich ab Mitte 2025 operativ tätig sein. Mit rund 400 bis 500 Mitarbeitern soll sie die Aufsicht über grenzüberschreitend tätige und als hochriskant eingestufte Kredit- und Finanzinstitute sowie Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen übernehmen. Zudem koordiniert sie die nationalen Aufsichtsbehörden und unterstützt bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

2. Auswirkungen auf Unternehmer

a) Erweiterte Compliance-Anforderungen

Unternehmen, insbesondere solche mit internationalen Geschäftsbeziehungen oder Aktivitäten in mehreren EU-Mitgliedstaaten, müssen sich auf strengere Compliance-Vorgaben einstellen. Die AMLA wird Standards und Leitlinien entwickeln, die europaweit einheitlich gelten und die bisherigen nationalen Regelungen ergänzen oder ersetzen können.

b) Direkte Aufsicht und Sanktionen

Bestimmte Unternehmen können direkt von der AMLA beaufsichtigt werden, insbesondere wenn sie als risikobehaftet gelten. Bei Verstößen gegen die Geldwäschevorschriften drohen empfindliche Sanktionen, die bis zu 10 % des jährlichen Umsatzes oder 10 Millionen Euro betragen können, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

c) Anpassung von Geschäftsprozessen

Die neuen Anforderungen erfordern eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung bestehender Geschäftsprozesse, insbesondere im Hinblick auf Kundenidentifikation, Transaktionsüberwachung und Datenmanagement. Dies kann mit erheblichen Investitionen in IT-Infrastruktur und Schulungen verbunden sein.

3. Auswirkungen auf vermögende Privatpersonen

a) Erhöhte Transparenzpflichten

Vermögende Privatpersonen müssen sich auf eine verstärkte Überwachung ihrer Finanztransaktionen einstellen. Die AMLA fördert die Vernetzung von Datenquellen innerhalb der EU, was zu einer erhöhten Transparenz bei Vermögensverhältnissen führen kann.

b) Einschränkungen bei Bargeldtransaktionen

Im Rahmen des EU-Geldwäschepakets wird eine unionsweite Obergrenze für Barzahlungen von 10.000 Euro eingeführt. Mitgliedstaaten können strengere Regelungen erlassen. Dies kann die Flexibilität bei größeren Transaktionen einschränken und erfordert eine Anpassung der Zahlungsgewohnheiten.

c) Auswirkungen auf Vermögensstrukturierung

Die verstärkte Kontrolle und die neuen Meldepflichten können die Strukturierung von Vermögen, etwa durch Trusts oder Offshore-Konstruktionen, erschweren. Es besteht das Risiko, dass bestimmte Gestaltungen als verdächtig eingestuft und intensiver geprüft werden.

Die Einführung der AMLA bringt für Unternehmer und vermögende Privatpersonen in Deutschland erhebliche Veränderungen mit sich. Die verschärften Regelungen und die zentrale Aufsicht erfordern eine proaktive Auseinandersetzung mit den neuen Anforderungen. Es ist ratsam, frühzeitig bestehende Prozesse und Strukturen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um Risiken zu minimieren und Compliance sicherzustellen.

Quellen:

  1. Bundesministerium der Finanzen – Neue Anti-Geldwäschebehörde AMLA findet ihr Zuhause in Frankfurt
  2. Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland – Neue EU-Behörde in Deutschland: Anti-Geldwäsche-Agentur kommt nach Frankfurt
  3. KPMG – EU-Antigeldwäschebehörde AMLA: Die nächsten Meilensteine
  4. Reuters – EU’s new Anti-Money Laundering Authority is now official, seeks chair
  5. EY – Wie beeinflusst das EU-AML-Paket verpflichtete Unternehmen?
  6. Welt – Neue Anti-Geldwäschebehörde der EU wird in Frankfurt angesiedelt
  7. Wikipedia – Anti-Money Laundering Authority