Goldankauf – Ab wann ist Goldkauf meldepflichtig?
In Deutschland ist der Goldkauf nicht automatisch meldepflichtig, jedoch gelten ab bestimmten Schwellenwerten strenge Aufzeichnungs- und Prüfungspflichten für Händler – insbesondere im Rahmen des Geldwäschegesetzes (GwG).
Entscheidend ist der Kaufbetrag und die Zahlungsart.
Hier die wichtigsten Grenzen und Pflichten im Überblick:
✅ Bis 1.999,99 € (Barzahlung)
- Anonymer Kauf möglich
- Keine Ausweispflicht
- Händler muss keine personenbezogenen Daten aufnehmen
- Nur für persönliche Käufe und kein gestückelter Kauf (Achtung: künstliches Aufteilen von größeren Summen – sog. „Smurfing“ – ist strafbar!)
⚠️ Ab 2.000 € (Barzahlung)
- Ausweispflicht für den Käufer
- Händler muss folgende Daten dokumentieren:
- Vollständiger Name
- Geburtsdatum
- Anschrift
- Art und Nummer des Ausweisdokuments
- Händler muss Daten 5 Jahre speichern
- Kein automatischer Meldedatentransfer an Behörden – aber:
- Daten können im Verdachtsfall abgefragt oder übermittelt werden (z. B. bei Geldwäscheverdacht)
❗️ Ab 10.000 € (Barverkauf oder -ankauf)
- Händler muss verstärkte Sorgfaltspflichten erfüllen:
- Nachweis zur Herkunft der Mittel (z. B. Kontoauszug, Schenkungsvertrag, Verkaufserlös)
- Ablehnung des Geschäfts möglich, wenn Herkunft nicht plausibel ist
- Besonders strenge Prüfung bei:
- Goldbarren oder größeren Mengen an Goldmünzen
- Häufigen Käufen in kurzer Zeit
- Banken hinterfragen hohe Bargeldeinzahlungen nach Goldverkäufen – ggf. Verdachtsmeldung an die FIU (Financial Intelligence Unit)
🔄 Onlinekäufe oder Käufe per Überweisung
- In der Regel immer mit Identifikation, unabhängig vom Betrag
- Händler müssen Käufer legitimieren (z. B. durch PostIdent oder VideoIdent-Verfahren)
💡 Wichtig:
- Der Besitz von Gold ist in Deutschland legal und nicht meldepflichtig
- Es gibt derzeit kein Vermögensregister für Gold
- Die Behörden erfahren nicht automatisch, wer Gold besitzt
- Eine Meldepflicht an Behörden entsteht nur bei Verdacht auf Geldwäsche oder bei bestimmten Finanztransaktionen
Der Goldkauf in Deutschland ist bis 1.999,99 € anonym möglich, darüber hinaus sind Händler gesetzlich zur Identitätsprüfung verpflichtet, ab 10.000 € zusätzlich zur Mittelherkunftskontrolle. Eine direkte Meldung an das Finanzamt oder eine zentrale Stelle erfolgt nicht automatisch – bei begründetem Verdacht jedoch schon.
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