Reichsfluchtsteuer
Was war die Reichsfluchtsteuer?
Die Reichsfluchtsteuer wurde 1931 in der Weimarer Republik eingeführt – offiziell zur Bekämpfung von Kapitalflucht in der Weltwirtschaftskrise.
Doch unter den Nationalsozialisten entwickelte sie sich zu einem perfiden Instrument der Enteignung, insbesondere gegen jüdische Bürger.
Eckpunkte:
- Steuersatz: 25 % auf das gesamte Vermögen bei Auswanderung
- Grenze: Ab einem Vermögen von 200.000 Reichsmark oder einem Jahreseinkommen über 20.000 RM
- Betroffene: Unternehmer, vermögende Familien, später vor allem Juden
- Ziel: Die „Entsorgung“ von Vermögen noch vor der Ausreise
Sie wurde 1953 in der Bundesrepublik offiziell abgeschafft – aber ihr Prinzip lebt fort, heute unter dem Begriff Wegzugsbesteuerung.
💡 Warum ist die Reichsfluchtsteuer heute wieder relevant?
Weil sich die politische Rhetorik und Gesetzgebung zunehmend an historische Parallelen annähert:
- Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG): Bis zu 28 % auf stille Reserven bei Verlagerung ins Ausland
- Verfassungswidrige Bewertungen: Immobilien oder Unternehmensanteile werden mit unrealistischen Werten angesetzt
- Digitalisierung & Meldepflichten: Registerdaten, Finanzkonteninformationen (CRS), Steuer-ID – der Staat weiß, wer was hat
- Narrativ: Wer ins Ausland geht, sei unsolidarisch – „muss sich beteiligen“
🧨 Kommt eine moderne Reichsfluchtsteuer zurück?
Faktisch ja – in neuer Verpackung.
Zwar unter demokratischer Flagge, aber mit vergleichbarer Wirkung: Wer heute mit großem Vermögen aus Deutschland wegzieht, muss mit massiven finanziellen Zugriffen rechnen.
Besonders gefährlich:
- Unternehmer mit Anteilen an Kapitalgesellschaften
- Immobilieninvestoren mit hohem Buchgewinn
- Auswanderer mit Wohnsitzwechsel in Drittstaaten (z. B. Dubai, Paraguay)
🛡️ Strategien zum Schutz vor moderner Reichsfluchtsteuer
| Maßnahme | Wirkung |
|---|---|
| Holdingstruktur im EU-Ausland | steuerneutraler Anteilstausch möglich |
| Stiftung im Ausland (z. B. Liechtenstein) | kein Wegzug natürlicher Person mehr nötig |
| Schenkung vor Wegzug | Übertragung an Kinder, aber rechtssicher gestalten |
| Verzicht auf Wegzug – aber Strukturwechsel | z. B. Verlagerung von Betriebsstätten oder Lizenzen |
| Frühzeitige Gestaltung (2–5 Jahre vorher) | keine Rückwirkung, Planungszeit nutzen |
Reichsfluchtsteuer? Nein – aber doch irgendwie ja.
Die ursprüngliche Reichsfluchtsteuer war ein offenes Machtinstrument eines autoritären Staates.
Die heutige Wegzugsbesteuerung ist demokratisch legitimiert – aber wirkt für Unternehmer und Investoren ähnlich destruktiv, wenn sie nicht vorbereitet sind.
Wer über Auswanderung nachdenkt, braucht heute keine Flucht – sondern einen klaren, rechtsfesten Plan.
Reichsfluchtsteuer 2.0? Wie moderne Wegzugsbesteuerung Vermögen trifft
Wer sein Vermögen schützen will, sollte in der Geschichte lesen – und aus ihr lernen.
Die Reichsfluchtsteuer mag Geschichte sein. Doch ihr Geist lebt weiter – in der heutigen Wegzugsbesteuerung.
Dieser Artikel zeigt Ihnen:
- Was die Reichsfluchtsteuer war – und warum sie wieder relevant ist
- Wie der moderne Staat versucht, den Wegzug Vermögender zu sanktionieren
- Welche legalen Schutzstrategien Sie JETZT umsetzen sollten, bevor es zu spät ist
🕯️ Rückblick: Was war die Reichsfluchtsteuer?
Die Reichsfluchtsteuer wurde 1931 eingeführt, um den Kapitalabfluss vermögender Bürger zu stoppen. Ab 1933 wurde sie unter dem NS-Regime gezielt als Enteignungswerkzeug gegen jüdische Bürger missbraucht.
Eckdaten:
- 25 % Steuer auf das Gesamtvermögen bei Auswanderung
- Galt ab 200.000 Reichsmark Vermögen oder 20.000 RM Jahreseinkommen
- Zweck: Vermögensabschöpfung vor Flucht oder Ausreise
Die Steuer wurde 1953 offiziell abgeschafft – doch ihr Prinzip ist nicht verschwunden. Es hat sich gewandelt.
Heute: Wegzugsbesteuerung – Reichsfluchtsteuer im EU-Gewand?
Seit 2022 gilt eine verschärfte Fassung des § 6 AStG (Außensteuergesetz) in Deutschland.
Sie betrifft all jene, die:
- mehr als 1 % an einer Kapitalgesellschaft halten
- und ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen
Und was wird besteuert?
Nicht Einkommen. Nicht realisierte Gewinne. Sondern:
Stille Reserven – also Wertzuwächse, die noch gar nicht realisiert wurden.
Beispiel:
Sie besitzen 2 % an Ihrer GmbH. Wert: 3 Millionen Euro.
Sie ziehen nach Dubai oder Paraguay.
Ergebnis: Der Staat fordert auf dem Papier 28 % Steuer – auch wenn Sie nie verkauft haben.
Warum das brandgefährlich ist
Es geht nicht nur um Auswanderer.
Die Logik hinter der Wegzugsbesteuerung lautet:
„Wer geht, zahlt.“
Oder deutlicher: „Fliehen verboten.“
Diese Logik erinnert fatal an die Reichsfluchtsteuer, nur in neuer Verpackung:
- Damals: Reichsmark und Gängelung
- Heute: Excel-Tabellen, Bewertungsverfahren, digitale Meldedaten
Der Staat sichert sich den Zugriff, bevor Sie gehen.
Wer ist betroffen?
- Unternehmer mit GmbH-, AG- oder UG-Anteilen
- Private Investoren mit Beteiligungen an Start-ups
- Family Offices, die sich international aufstellen wollen
- Auswanderer nach Nicht-EU-Staaten (z. B. Schweiz, Thailand, UAE, Südamerika)
- Personen mit Holdingstrukturen oder Immobiliengesellschaften
Hinweis: Auch bei einem Wechsel in EU-Länder (z. B. Zypern, Bulgarien, Spanien) droht die Steuer, wenn der deutsche Fiskus den Eindruck hat, dass es „auf Dauer“ ist.
Die juristische Sprengkraft
Das Bundesverfassungsgericht hat die frühere Wegzugsbesteuerung bereits 2021 als verfassungswidrig eingestuft – wegen der pauschalen Sofortbesteuerung.
Doch was macht der Gesetzgeber?
Er verschärft sie weiter.
Verluste werden kaum berücksichtigt, Bewertungen oft überhöht, und Zahlungsaufschübe sind an drakonische Bedingungen geknüpft.
🛡️ Was können Sie jetzt tun?
1. Strukturieren – vor dem Wegzug
- Holding gründen im EU-Ausland
- Anteilstausch durchführen (steuerneutral unter § 21 UmwStG)
- Stiftung als Vehikel für Eigentumsübertragung
- Vermögenswerte in Trust-Strukturen überführen (nur mit Experten)
2. Wert reduzieren – rechtssicher
- Anteile an Ehepartner oder Kinder übertragen (mit Bewertung!)
- Stimmrechte splitten – ökonomische Substanz reduzieren
- Bewertungen durch externe Gutachter frühzeitig dokumentieren
3. Ziele überdenken
- Ist Dubai wirklich das Ziel? Oder genügt Bulgarien, Zypern, Liechtenstein?
- Können Wohnsitz und Unternehmenssitz getrennt werden?
- Gibt es hybride Modelle (z. B. Doppelwohnsitz mit Non-Dom-Status)?
International denken – bevor es andere für Sie tun
Freiheit ist planbar. Aber nur, wenn Sie heute anfangen.
Denn eins ist klar:
Die „moderne Reichsfluchtsteuer“ wird nicht verschwinden – sie wird ausgeweitet, verfeinert, automatisiert.
- Europa vernetzt die Steuerdaten
- Register erfassen weltweit Ihre Beteiligungen
- Finanzämter sind zunehmend technokratisch – nicht menschlich
Reichsfluchtsteuer 2.0 – legal, aber nicht legitim
Die alte Reichsfluchtsteuer war ein Ausdruck autoritärer Staatswillkür.
Die neue Wegzugsbesteuerung tarnt sich als „Steuergerechtigkeit“.
Doch in Wahrheit dient sie einem einzigen Ziel:
Vermögen im Land zu halten – notfalls mit Gewalt.
Wer sein Lebenswerk schützen will, muss strategisch, international und vorausschauend handeln. Nicht mit Tricks – sondern mit Know-how.
Sie planen den Wegzug? Oder sind bereits in der Planung?
Dann sprechen Sie nicht zuerst mit dem Finanzamt, sondern mit einem Team, das
- Ihre Interessen vertritt,
- Rechtslage und Fallstricke kennt und
- klare Lösungen bietet – diskret, strukturiert, strategisch.
👉 Jetzt diskret Kontakt aufnehmen:
📞 Oder anrufen: 030 – 814 509 2722
oder senden Sie uns einfach eine eMail mit Ihren Wünschen info@zukunft2.com
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche oder juristische Beratung. Für individuelle Gestaltungen empfehlen wir die enge Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten, Steuerberatern und internationalen Experten.

