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Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetzes (VVBG)

1. August 2025 / Zukunft2

Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetzes (VVBG)

Das Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz (VVBG) ist ein zentrales Element im Kampf gegen Geldwäsche, Steuerhinterziehung und unklare Vermögensstrukturen in Deutschland.

Es wurde 2023 im Rahmen der Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Geldwäschebekämpfung verabschiedet und zielt insbesondere auf die Verbesserung der Transparenz wirtschaftlich Berechtigter.

Hier die wichtigsten Punkte des VVBG kompakt zusammengefasst:

🔎 Ziel des VVBG

  • Transparenz schaffen: Wer steckt wirklich hinter einer Firma, Stiftung, Trust oder ähnlichen Konstruktion?
  • Strukturierte Daten im Transparenzregister ermöglichen es Behörden, Journalisten und Banken, wirtschaftlich Berechtigte (z. B. Anteilseigner, Treugeber) digital nachzuverfolgen.
  • Missbrauch verhindern: Versteckte Eigentumsverhältnisse zur Steuervermeidung, Geldwäsche oder Umgehung von Sanktionen sollen aufgedeckt werden.

🧱 Kernelemente des VVBG

  1. Transparenzregister als Vollregister:
    • Alle juristischen Personen, Stiftungen und bestimmten ausländischen Konstrukte sind meldepflichtig.
    • Wirtschaftlich Berechtigte müssen vollständig, richtig und aktuell gemeldet werden.
    • Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder (bis zu 150.000 € – in schweren Fällen mehr).
  2. Mitteilungsfiktion abgeschafft:
    • Früher galt: Wenn bestimmte Informationen z. B. aus dem Handelsregister hervorgingen, musste nicht zusätzlich gemeldet werden.
    • Jetzt gilt: Alle müssen aktiv melden – auch GmbHs, AGs, eingetragene Kaufleute etc.
  3. Erweiterung auf ausländische Strukturen:
    • Ausländische Gesellschaften, die in Deutschland Immobilien kaufen oder Verträge abschließen wollen, müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten offenlegen.
  4. Stärkere Prüfrechte für Notare, Banken, Immobilienmakler und Behörden:
    • Diese Akteure müssen im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten das Transparenzregister einsehen und ggf. Verdachtsmeldungen abgeben.

⚠️ Auswirkungen für Unternehmer und Investoren

  • Die Anonymität über Beteiligungen oder Treuhandmodelle wird deutlich erschwert.
  • Stiftungen, Familientrusts und Holdingstrukturen müssen ihre Eigentümer offenlegen.
  • Immobilienkäufe über ausländische Briefkastenfirmen werden transparent und ggf. unmöglich.
  • Verstoß = Bußgeld und mögliche Reputationsschäden.
Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetzes (VVBG)

Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetzes (VVBG)

🛡️ Was ist jetzt zu tun?

  • Überprüfung: Ist mein Unternehmen, meine Stiftung oder meine Struktur korrekt im Transparenzregister erfasst?
  • Nachmeldung: Falls nicht, umgehend nachtragen – idealerweise mit Unterstützung durch Rechtsanwalt oder Vermögensschutz-Experten.
  • Strategische Neuausrichtung: Wer bisher auf intransparente Konstruktionen setzte, sollte nun rechtssichere Alternativen prüfen – etwa im Ausland (z. B. Stiftung in Liechtenstein oder Panama) oder durch Anpassung der Vermögensstruktur.

💣 VVBG – Das neue Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz: Gefahr für Ihr Vermögen?

Unternehmer, Investoren und vermögende Familien stehen unter Druck. Das neue Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz (VVBG) zwingt zur Offenlegung. Was früher diskret über Stiftungen, Treuhandmodelle oder Auslandsgesellschaften lief, wird nun zentral erfasst, digital auswertbar gemacht – und mit hohen Bußgeldern sanktioniert, wenn nicht alles stimmt.

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • Was das VVBG konkret bedeutet
  • Für wen das Gesetz gilt – und wer besonders betroffen ist
  • Welche Strafen drohen
  • Welche legalen Strategien es heute noch gibt, um Vermögen zu schützen, statt es dem Zugriff preiszugeben

🧨 Was ist das Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz (VVBG)?

Das VVBG, in Kraft seit 2023, ist ein Kerninstrument der Bundesregierung im Kampf gegen Geldwäsche, Steuervermeidung und unklare Eigentumsverhältnisse. Ziel: absolute Transparenz über die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen, Stiftungen, Trusts, Immobilienkäufen und Vermögensstrukturen.

Klingt nach Bürokratie – ist aber in Wahrheit ein radikaler Eingriff in die Privatheit finanziell erfolgreicher Menschen.

🔍 Was will der Staat wirklich?

Das VVBG ist kein harmloser Verwaltungsakt. Es ist der Beginn einer neuen Ära:

  • Vermögen sichtbar machen
  • Daten zentral erfassen
  • Verstrickungen aufdecken
  • Zugriffsmöglichkeiten vorbereiten

Was im Deckmantel der Transparenz verkauft wird, ist in Wahrheit ein Werkzeug für die Vermögensüberwachung und – bei passender Gelegenheit – auch für die Vermögensabschöpfung (Stichwort: Lastenausgleich, Zwangsanleihen, Steuer-Sonderabgaben).

📋 Wer ist betroffen?

Kurz: fast jeder mit Vermögen.

Meldepflichtig sind:

  • GmbHs, AGs, UGs, Stiftungen, Vereine
  • Kommanditgesellschaften und Personengesellschaften mit juristischen Beteiligten
  • Treuhandstrukturen
  • Ausländische Gesellschaften, die in Deutschland Immobilien halten oder Verträge abschließen
  • Familienstiftungen, die Vermögenswerte verwalten
  • Beteiligungsgesellschaften, Immobilienholding-Strukturen etc.

⚠️ Was droht bei Verstoß?

Die Bußgeldpraxis wurde massiv verschärft. Beispiele:

Verstoß Mögliche Sanktion
Nichtmeldung bis 150.000 € Bußgeld
Verspätete oder unvollständige Meldung bis 100.000 €
Wiederholungstäter oder Vorsatz bis zu 1 Million Euro
Reputationsrisiko öffentliche Nennung im Register („Naming & Shaming“)

Hinweis: Auch unverschuldete Fehler können geahndet werden. Die Verantwortung liegt beim wirtschaftlich Berechtigten selbst – nicht bei der Buchhaltung.

🧠 Strategie statt Panik: Was Sie jetzt tun sollten

✅ Schritt 1: IST-Analyse Ihrer Vermögensstruktur

  • Wer ist aktuell wo wirtschaftlich Berechtigter?
  • Sind alle Strukturen korrekt im Transparenzregister eingetragen?
  • Gibt es ungewollte Offenlegungspflichten durch Beteiligungen?

✅ Schritt 2: Prüfung auf Optimierungspotenzial

  • Brauchen Sie wirklich noch eine GmbH in Deutschland?
  • Kann Ihre Vermögensverwaltung auch über eine ausländische Stiftung erfolgen?
  • Lässt sich Betriebsvermögen rechtssicher von Privatvermögen trennen?

✅ Schritt 3: Umsetzung durch Experten

  • Anwaltlich geprüfte Strategien mit internationaler Expertise
  • Implementierung datenschutzkonformer und steuerlich legaler Strukturen
  • Klare Dokumentation und Schutz vor Rückwirkung

🌍 Gibt es legale Alternativen?

Ja – doch sie werden weniger. Hier einige Optionen, die auch 2025 noch funktionieren:

Alternative Vorteil
Stiftung in Liechtenstein oder Panama Kein Transparenzregister, sehr guter Vermögensschutz
Familienholding in Bulgarien oder Zypern Steueroptimiert, geringe Transparenzpflichten
Immobilienbesitz über Auslandsgesellschaften Nur mit rechtssicherer Gestaltung
Gold, Diamanten, Bitcoin (Cold Wallet) Keine Registerpflicht – aber sicherer Verwahrort nötig
Trust-Konstruktionen mit echtem Zweck In manchen Jurisdiktionen noch anerkannt

⚠️ Wichtig: Die Zeit für „Scheinlösungen“ ist vorbei. Was heute aufgebaut wird, muss rechtssicher, weitsichtig und individuell angepasst sein – sonst drohen Rückabwicklungen oder Steuerfallen.

🕳️ Warum dieses Gesetz ein Einfallstor für künftige Vermögensabgaben ist

Ein Register kennt keinen Kontext. Es speichert:

  • Ihren Namen
  • Ihre Beteiligung
  • Ihre Adresse
  • Ihre Quote

Wenn in 2, 5 oder 10 Jahren ein neuer Lastenausgleich, eine Zwangsanleihe oder Vermögensabgabe kommt, ist alles vorbereitet. Das VVBG ist nicht nur Transparenz – es ist ein Zugriffsbeschleuniger.

🛡️ Jetzt handeln – nicht warten

Wer sein Vermögen noch immer in deutschen Strukturen, mit alten Treuhandlösungen oder halbtransparenten Modellen hält, riskiert Sanktionen, Offenlegung und im Extremfall Enteignung.

Es geht nicht um Steuertricks.
Es geht nicht um Panama oder Cayman Islands.

Es geht um die grundsätzliche Frage:
Wie schützen Sie das, was Sie sich aufgebaut haben – wenn der Staat es eines Tages will?

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Wenn Sie diskret, rechtssicher und strategisch Ihr Vermögen schützen möchten, helfen wir Ihnen weiter.

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Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Für individuelle Strukturen empfehlen wir die Zusammenarbeit mit unseren spezialisierten Rechtsanwälten und Steuerberatern.