US LLC Gründung – Der strategische Vermögensschutz für Unternehmer, Investoren und Auswanderer

US-LLC: Ihr rechtliches Schutzschild für Vermögen & Unternehmen

✓ Rechtssichere Gründung in 1–2 Werktagen
✓ Maximale Diskretion (keine Gesellschafter im Register)
✓ Völkerrechtlich gestützter Eigentumsschutz in Deutschland
✓ Perfekt für Immobilien, Beteiligungen & Vermögensschutz

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Warum die US-LLC in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit boomt

Europa erlebt seit Jahren eine tektonische Verschiebung in Richtung staatlicher Eingriffe, steigender Bürokratie, wachsenden Steuerlasten und zunehmender Regulierungsfreude. Unternehmer, Immobilienbesitzer und Investoren spüren es jeden Tag: Es wird enger. Wer viel besitzt, muss noch viel besser aufpassen.

In diesem Umfeld gewinnt ein Werkzeug wieder an Bedeutung, das lange Zeit als rein operatives Vehikel amerikanischer Kleinunternehmer galt, inzwischen jedoch von Strategen, Vermögensschützern und global aufgestellten Investoren entdeckt wurde: Die US-LLC.

Nicht als Spielzeug. Nicht als „Steuerspartrick“.
Sondern als juristisches Schutzschild, als internationaler Vertragspartner, als Strukturkern moderner Vermögensarchitektur – und als funktionierendes Gegenmodell zum europäischen Kontrollwahn.

Dieser Artikel beleuchtet detailliert, warum die Gründung einer LLC – insbesondere in Staaten wie Wyoming, Delaware oder New Mexico – für deutschsprachige Unternehmer eine äußerst machtvolle Option sein kann.
Und warum wir uns mitten in einer Phase befinden, in der internationale Rechtstrennung, klar definierte Haftungsbarrieren und durchdachte Vermögensstrukturen keine Luxusüberlegungen mehr sind, sondern eine Schutzpflicht gegenüber dem eigenen Lebenswerk.

1. Was eine US-LLC wirklich ist – und was nicht

Die Limited Liability Company (LLC) ist die amerikanische Antwort auf den Wunsch nach einer flexiblen, steuerlich transparenten und gleichzeitig haftungsbegrenzten Unternehmensform.

Sie ist keine GmbH, aber auch keine klassische Personengesellschaft.
Sie ist ein Hybrid – und gerade dadurch ein strategisches Meisterwerk.

Kernmerkmale der LLC:

  • Haftungsbegrenzung auf das Gesellschaftsvermögen
  • Steuerliche Durchleitung (default) – Gewinne werden beim Eigentümer besteuert, nicht bei der Gesellschaft
  • Flexible Satzung (Operating Agreement)
  • Kein Stammkapital erforderlich
  • Hohe Privatsphäre in Staaten ohne Offenlegungspflicht der Gesellschafter
  • Standortneutrale Nutzung – die LLC kann Vermögen weltweit halten
  • Völkerrechtlicher Schutz durch bilaterale Verträge zwischen USA und Deutschland (aus Sicht des zivilrechtlichen Eigentümerstatus relevant)

Die LLC ist also ein juristischer Safe, der nicht versteckt, aber trennt.
Ein robustes Asset-Holding-Vehikel, das klar zwischen dir und deinem Vermögen unterscheidet.

2. Warum Unternehmer im deutschsprachigen Raum die LLC entdecken

Die Motive haben nichts mit steuerlicher Exotik zu tun – im Gegenteil. Sie sind hoch rational und häufig eine Reaktion auf systemische Risiken, die sich seit Jahren aufbauen und beschleunigen.

2.1 Die staatliche Zugriffslust wächst

Von fiskalpolitischen Sonderabgaben bis Vermögenserfassungen – historisch gilt:
Wenn Staaten Geld brauchen, greifen sie dort zu, wo es leicht greifbar ist.

Wer in Deutschland Immobilien, Beteiligungen oder liquide Reserven hält, befindet sich in einem System, in dem der Staat direkten Zugriff ausüben kann:

  • Pfändungen
  • Kontenabfragen
  • Sicherungsmaßnahmen
  • Zwangshypotheken
  • Bewertungszugriffe
  • Wegzugsbesteuerung

Eine LLC ist kein Schutz gegen Steuern.

US LLC Gründung

US LLC Gründung

Aber sie ist ein Schutz gegen unmittelbare staatliche Durchgriffsmöglichkeiten.

2.2 Die deutsche Bürokratie macht Unternehmen operativ langsamer

Eine LLC kann innerhalb von 24–72 Stunden gegründet werden.
Eine deutsche GmbH benötigt Wochen.

Viele nutzen die LLC:

  • als schnellen Projektträger
  • als Beteiligungsgesellschaft
  • als Holding für digitale Geschäftsmodelle
  • als Vermögensbasis für internationale Investitionen

Die Geschwindigkeit und Flexibilität sind ein Wettbewerbsvorteil.

2.3 Internationale Rechtstrennung verhindert den „Alles-aus-einer-Hand-Zugriff“

Wer sein operatives Unternehmen, seine Immobilien und seine liquiden Mittel im selben Rechtsraum hält, lebt faktisch ohne Schutzschichten.

Die LLC löst dieses Problem, indem sie Vermögen außerhalb der direkten deutschen Gerichtsbarkeit hält – immer legal, klar strukturiert und vollständig deklarierbar.

3. Der völkerrechtliche Faktor: Warum die LLC einen besonderen Eigentumsschutz genießt

Die LLC fällt als US-Gesellschaft unter internationale Verträge zwischen Deutschland und den USA.
Diese Verträge – darunter der Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag von 1954/56 – enthalten klare Eigentums- und Gleichbehandlungsregeln.

Das bedeutet vereinfacht:

Deutscher Staat kann Vermögen, das einer US-Gesellschaft gehört, nicht einfach wie eigenes Inlandseigentum behandeln.

Jede Maßnahme erfordert die völkerrechtlich korrekte Behandlung eines ausländischen Investors.

Diese zusätzliche Rechtsebene ist es, was Vermögensstrategen seit Jahren besonders aufmerksam macht.

4. Die LLC als Holding für Immobilien – strategischer Schutz und klare Vermögenstrennung

Eine der häufigsten Anwendungen für deutschsprachige Investoren ist die Nutzung einer LLC für Immobilien.
Nicht wegen „Steuertricks“, sondern wegen Asset Protection.

4.1 Warum Immobilien besonders gefährdet sind

Immobilien sind immobil – sie können nicht verschwinden.
Sie sind leicht bewertbar.
Sie sind begehrtes Sicherungsgut.

Daher sind sie:

  • bevorzugtes Ziel für staatliche Zugriffsideen
  • leicht belastbar
  • in Krisenzeiten wertvolle Verhandlungsmasse

Eine LLC trennt das Eigentum klar vom privaten Vermögen des Investors.

4.2 Die abstrakte Grundschuld als Kombinationsschutz

In strukturierten Vermögensschutzmodellen wird häufig eine abstrakte Grundschuld genutzt, die zugunsten der LLC eingetragen wird.
Dadurch entsteht:

  • ein vorrangiges Sicherungsrecht
  • ein externer Gläubigerstatus
  • eine Wertabschöpfungsbarriere für Dritte

So entsteht aus der LLC-Struktur ein doppellagiges Schutzkonzept:

  1. Eigentum in ausländischer Gesellschaft
  2. Belastung durch vorrangige private Grundschuld

Beide Schichten sind für Laien nicht sichtbar, für Juristen aber eindeutig.

5. Die LLC als Holding für internationale Investitionen

Digitale Geschäftsmodelle, Beteiligungen oder operative Aktivitäten in der EU und darüber hinaus werden zunehmend über LLC-Strukturen gesteuert. Gründe:

5.1 Flexibilität bei der Gewinnverteilung

Mitglieder können frei entscheiden:

  • wann Gewinne ausgeschüttet werden
  • wie viel
  • an wen
  • in welcher Höhe
  • über welche Währung

5.2 Vertragsfreiheit im Operating Agreement

Im Operating Agreement kann nahezu jede gewünschte Struktur festgelegt werden:

  • Mehrstufige Eigentümer
  • Stimmrechtsverteilung
  • Nachfolgeklauseln
  • Darlehensregelungen
  • Vermögensverwaltungsklauseln

Dies ist in Deutschland in dieser Freiheit nicht möglich.

5.3 Nutzung für digitale Geschäftsmodelle

Besonders häufig wird die LLC genutzt für:

  • Online-Agenturen
  • Software-Projekte
  • digitale Produkte
  • internationale Dienstleistungen
  • AI-basierte Unternehmen
  • Beratungsmandate

Der Grund ist simpel:
Eine LLC ist international anschlussfähig, steuerlich flexibel und schnell handlungsfähig.

6. Datenschutz: Warum Staaten wie Wyoming, New Mexico oder Delaware bevorzugt werden

Nicht alle US-Bundesstaaten sind gleich.
Für Vermögensschutz spielen drei Staaten die Hauptrolle:

Wyoming

  • Kein öffentliches Register der Eigentümer
  • Sehr starke Haftungsbarrieren
  • Stabile Gesetzgebung seit Jahrzehnten
  • Niedrige Kosten

New Mexico

  • Absolute Privatsphäre
  • Kein Jahresbericht
  • Sehr geringe Verwaltungskosten

Delaware

  • Ideal für Beteiligungsmodelle und Holdings
  • Anerkanntes Unternehmensrecht
  • Hochprofessionelle Corporate-Infrastruktur

Wer Vermögen trennt, will Privatsphäre – keine Anonymität, sondern Schutz vor unnötiger Offenlegung.

In den genannten Staaten werden Eigentümer nicht veröffentlicht, was gerade im deutschsprachigen Raum als angenehme Diskretion empfunden wird.

7. Wie die US-LLC gründet – Schritt für Schritt

1. Auswahl des Bundesstaates

Basierend auf:

  • Zweck
  • Privatsphärenwunsch
  • Kostenstruktur
  • Haftung

2. Beauftragung eines Registered Agents

Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und oft innerhalb eines Tages erledigt.

3. Erstellung der Articles of Organization

Die offizielle Gründungsschrift.

4. Erstellung des Operating Agreements

Der wichtigste Teil.
Hier wird definiert:

  • Eigentumsstruktur
  • Rechte
  • Pflichten
  • Kapital
  • Geschäftsführung
  • Gewinnverteilung
  • Schutzmechanismen

5. Einrichtung eines US-Bankkontos oder internationalen Kontos

Viele Banken eröffnen heute auch remote.

6. Steuerliche Registrierung (falls nötig)

Je nach Tätigkeit:

  • EIN (Employer Identification Number)
  • ITIN
  • oder keine Nummer (bei passiven Holdings möglich)

8. Steuerliche Betrachtung – klar, sauber, legal

Eine LLC ist steuerlich flexibel. Sie kann:

  • als durchlaufende Gesellschaft (default)
  • als Kapitalgesellschaft
  • oder als S-Corporation (für US-Residents)

behandelt werden.

Für deutsche Unternehmer gilt:

  • Transparenzprinzip bei der Einkünfteerfassung
  • aber keine Doppelbesteuerung, sondern Anrechnung
  • volle Legalität
  • vollständige Deklarierbarkeit

Die LLC ist kein Steuersparmodell.
Sie ist ein Strukturmodell.

9. Die fünf größten Irrtümer über die US-LLC

Irrtum 1: „Eine LLC ist nur etwas für Amerikaner“

Falsch.
Internationale Investoren nutzen LLCs weltweit.

Irrtum 2: „Die LLC ist eine Grauzone“

Falsch.
Sie ist eine der transparentesten Rechtsformen – wenn korrekt geführt.

Irrtum 3: „Mit einer LLC zahlt man keine Steuern“

Gefährlich falsch.
Deklarierung ist Pflicht.

Irrtum 4: „Eine GmbH bietet dieselbe Sicherheit“

Tut sie nicht.
Die GmbH unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
Eine LLC schafft eine internationale Rechtsebene.

Irrtum 5: „Das ist nur für Superreiche“

Falsch.
Viele Unternehmer nutzen LLCs bereits für:

  • einzelne Immobilien
  • digitale Geschäftsmodelle
  • Beteiligungen
  • Vermögenssplits
  • Familienstrategien

10. Risikoreduktion: Wie die LLC ein Lebenswerk schützt

Ein Unternehmen, das 20 Jahre aufgebaut wurde, kann heute innerhalb von Wochen durch:

  • Klagen
  • Kontenpfändungen
  • steuerliche Maßnahmen
  • politische Regulierung
  • Insolvenz von Partnerunternehmen

massiv gefährdet werden.

Eine LLC verschafft Zeit, Strukturtrennung und geordnete Vermögensebenen.

Sie verhindert nicht alles.
Aber sie verhindert, dass ein einzelnes Ereignis das Gesamtvermögen gefährdet.

11. Warum die LLC für Auswanderer ein zentrales Bindeglied darstellt

Wer auswandert, muss Vermögensstrukturen mitnehmen können, ohne durch Wegzugsbesteuerung oder ungeordnete Vorgänge geschwächt zu werden.

Eine LLC kann dienen als:

  • Zwischenholding
  • Beteiligungsstruktur
  • internationales Investmentvehikel
  • familiäres Vermögenszentrum

Sie schafft Handlungsfähigkeit – selbst bei Aufenthaltswechsel.

12. Zukunftsperspektive: Die LLC wird zur globalen Vermögensbasis

In einer Welt, in der Staaten stärker in das Privatvermögen eingreifen, suchen Investoren nach sicheren Rechtsräumen.
Die USA sind eines der wirtschaftlich stabilsten Länder mit:

  • klarem Schutz privater Eigentumsrechte
  • stabilen Gerichtssystemen
  • kapitalfreundlicher Kultur
  • hohem Respekt vor privatem Vermögen

Die LLC ist das Werkzeug, das dieses System zugänglich macht.

Weitere rechtliche und steuerliche Details zur US-LLC

1. Völkerrechtliche Anerkennung & Enteignungsschutz in Deutschland

  • US-LLCs werden in Deutschland aufgrund des Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrags von 1954 als voll rechtsfähige Gesellschaften anerkannt.
  • Enteignungen von Vermögen einer US-LLC in Deutschland sind nur zulässig, wenn eine gerechte, verwertbare und unverzögert zahlbare Entschädigung gewährt wird – das ist insbesondere im Kontext möglicher Vermögensabgaben, Zwangshypotheken oder Lastenausgleichsmodelle in Deutschland relevant.
  • Auch bei einer deutschen Zweigniederlassung einer US-LLC besteht keine Pflicht zur Bilanzveröffentlichung im Bundesanzeiger, da § 325a HGB nur EU/EWR-Gesellschaften erfasst, nicht aber US-Gesellschaften.

2. Gründungsmechanik: Organizer, Registered Agent & Articles of Organization

  • Die Gründung der LLC erfolgt in Wyoming durch einen Organizer, der die Articles of Organization beim Secretary of State einreicht und danach zurücktritt.
  • Jede LLC benötigt einen Registered Agent mit physischer Adresse in Wyoming, der als offizieller Ansprechpartner für Behörden und Zustellungen fungiert.
  • In den öffentlich einsehbaren Articles of Organization müssen weder Gesellschafter (Members) noch Manager namentlich erscheinen; sie können vollständig im internen Bereich (Initial Resolution, Operating Agreement) geregelt werden.
  • Die Nennung des Managers in den Articles ist optional und wird vor allem dann genutzt, wenn für deutsche Zwecke ein beglaubigter Vertretungsnachweis (z. B. Handelsregisteranmeldung, notarielle Vorgänge) erforderlich ist.

3. Kapital, Gesellschafter- und Managerrollen – vertieft

  • Es besteht keine gesetzliche Mindestkapitalpflicht für die LLC; Einlagen können flexibel über Gesellschafterdarlehen oder interne Kapitalzusagen erfolgen.
  • Gesellschafter (Members) besitzen die LLC und entscheiden über Gewinnverwendung, interne Struktur und Aufnahme neuer Gesellschafter, sind aber ohne Managerfunktion nicht vertretungsberechtigt nach außen.
  • Manager sind gesetzliche Vertreter der LLC; es können sowohl natürliche Personen ab 18 Jahren als auch juristische Personen (z. B. andere LLCs) Manager sein – unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz.
  • Bei mehreren Managern kann im Operating Agreement Einzelvertretungsbefugnis geregelt werden – wichtig für die Einordnung als Personengesellschaft in Deutschland.
  • Ein formaler Anstellungsvertrag des Managers ist rechtlich nicht zwingend; die Vertretungsstellung folgt aus dem Gesellschaftsrecht, nicht aus dem Arbeitsrecht.
  • Wird die LLC überwiegend aus Deutschland geführt und ist der Manager beherrschender Gesellschafter, gilt er in der Regel als sozialversicherungsrechtlich selbstständig und unterliegt nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht.

4. Konkrete Kostenstruktur (Gründung & laufende Struktur)

Du kannst – je nach Positionierung – optional einen Kostenblock einbauen, z. B. als Beispiel oder Richtgrößen:

  • Gründungskosten (Beispiele):
    • LLC-Gründung (Wyoming, inkl. Gesellschaftsvertrag): ca. 900 €
    • Treuhänderischer Gründungsgesellschafter: ca. 250 €
    • Beglaubigte Articles of Organization mit Apostille: ca. 300 €
    • Beglaubigte Übersetzung ins Deutsche: ca. 120 €
    • Notarielle Beglaubigungen für Treuhand-Manager (Vollmacht, Versicherung): ca. 300 € + 160 €
    • Beantragung EIN (US-Steuernummer), falls nötig: ca. 115 €
    • Optionaler Expresszuschlag für schnelle Zustellung: ca. 265 €
  • Jährliche laufende Kosten (Beispiele):
    • Principal Office (Adresse, Postweiterleitung in Wyoming): ca. 220 €
    • Registered Agent: ca. 200 €
    • Treuhand-Manager (falls genutzt): ca. 530 €
    • Admin-/Compliance-Paket: ca. 200 €
    • Annual Report inkl. Amtsgebühren: ca. 250 €
  • Nicht enthalten, aber relevant:
    • Deutsche Notar- und Gerichtsgebühren für Handelsregister
    • Laufende deutsche Steuerberatung
    • Ggf. zusätzliche Gebühren (Gewerbeamt, IHK/Handwerkskammer etc.)

5. Steuerliche Feinstruktur: US-Steuerrecht, DBA und Digital-Nomad-Szenarien

  • Die USA nehmen nicht am OECD-weiten automatisierten Steuerdatenaustausch (CRS) teil; dies erhöht die Diskretion von US-Bankkonten, ersetzt aber nicht die Pflicht zur korrekten Deklaration im Wohnsitzstaat.
  • Eine US-LLC kann in den USA steuerlich behandelt werden als
    • Personengesellschaft / Disregarded Entity (Transparenz, Besteuerung bei den Gesellschaftern) oder
    • Kapitalgesellschaft (Corporation) mit Eigenbesteuerung der LLC.
  • Für in Deutschland steuerpflichtige LLCs ist es sinnvoll, die steuerliche Einordnung in den USA an die deutsche Einordnung anzugleichen, um Doppelbesteuerungsrisiken und unnötige Komplexität zu vermeiden.
  • Wird die LLC in Deutschland als Personengesellschaft behandelt, ist in den USA häufig keine EIN und keine Steuererklärung nötig, sofern dort keine Steuerpflicht entsteht.
  • Wird die LLC in Deutschland als Körperschaft behandelt, ist in den USA in der Regel eine EIN erforderlich, damit der IRS sie ebenfalls als Körperschaft einordnet.
  • Digital-Nomad-Konstellation:
    • Hat die LLC keine Betriebsstätte außerhalb der USA, gilt gemäß DBA Deutschland–USA das Principal Office in den USA als Betriebsstätte.
    • Dann werden die Gewinne in den USA besteuert (entweder auf Ebene der Corporation mit aktuell attraktiver Bundessteuer oder – bei transparenter Behandlung – direkt beim Gesellschafter mit US-Einkommensteuersätzen).

6. Anonymität & Treuhandmodelle – verfeinerte Varianten

  • Wyoming verlangt keine Publizität der Members oder Manager im Firmenregister; nach außen sichtbar ist nur der Organizer (Gründungshelfer) und der Registered Agent.
  • Die Gesellschafterstellung wird intern durch Initial Resolution und Operating Agreement dokumentiert; diese Dokumente sind nicht öffentlich.
  • Anonyme LLC als „eigener Treuhänder“:
    • Der Unternehmer ist selbst Member und Manager, erscheint aber in keinem öffentlichen Register.
    • Die LLC kann als „eigener Treuhänder“ auftreten: Sie handelt im eigenen Namen, aber wirtschaftlich für den Unternehmer. Steuerlich werden die Vorgänge beim Unternehmer erfasst; die LLC bleibt deklarationsfrei, sofern sie selbst nicht steuerpflichtig wird.
  • LLC mit deutscher Zweigniederlassung:
    • Für die Eintragung ins deutsche Handelsregister ist ein Gesellschafterbeschluss mit namentlicher Nennung erforderlich.
    • Soll der wirtschaftliche Eigentümer anonym bleiben, kann ein Treuhand-Gesellschafter die Gründungsakte unterschreiben und später die Anteile intern abtreten.
    • Ebenso kann ein Treuhand-Manager in den Articles stehen und dem tatsächlichen Entscheider eine notariell beglaubigte Generalvollmacht erteilen.

7. Behörden & Compliance in den USA

  • Zuständig für die Bundessteuern ist der Internal Revenue Service (IRS); Wyoming selbst kennt keine State Income Tax auf Unternehmensgewinne.
  • Eine EIN (Employer Identification Number) ist nur erforderlich, wenn
    • die LLC in den USA steuerpflichtig ist,
    • in den USA steuerlich als Corporation geführt werden soll
    • oder bestimmte Bank- und Arbeitgeberfunktionen genutzt werden.
  • Der Secretary of State von Wyoming führt das Firmenregister, stellt das Certificate of Organization aus und verarbeitet
    • Änderungen von Registered Agent, Principal Office und Articles
    • sowie die Löschung der LLC.
  • Jährlich ist ein Annual Report fällig; wird dieser nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen eingereicht, kann die LLC zunächst als „inaktiv“ geführt und später endgültig gelöscht werden.
  • In Wyoming besteht keine Pflicht zur Veröffentlichung von Bilanzen und auch keine Pflicht zur jährlichen Gesellschafterversammlung; Treffen können weltweit stattfinden.
  • Im Principal Office müssen bestimmte Unterlagen (Articles, Operating Agreement, Listen von Gesellschaftern und Managern) vorgehalten werden; eine Herausgabe erfolgt nur auf gerichtliche Anordnung.

8. Anforderungen & Pflichten in Deutschland

  • Gesellschafter einer LLC müssen ihre Beteiligung nach Außensteuergesetz beim zuständigen deutschen Finanzamt anzeigen.
  • Ist die LLC in Deutschland geschäftlich tätig, muss sie beim Finanzamt für Körperschaften angemeldet werden; hierfür verlangt das Finanzamt u. a.:
    • beglaubigte, mit Apostille versehene Abschrift der Articles of Organization,
    • Übersetzung,
    • Operating Agreement zur Einordnung als Kapital- oder Personengesellschaft.
  • Eine selbständige Niederlassung der LLC ist nach § 13e HGB beim Handelsregister anzumelden, wenn sie organisatorisch einem gewerblichen Einzelunternehmen entspricht; reine Besitz-LLCs ohne operatives Geschäft brauchen oft keine HR-Eintragung.
  • Nach Handelsregistereintragung folgt ggf. die Gewerbeanmeldung sowie die automatisch daraus resultierende Mitgliedschaft in IHK oder Handwerkskammer, plus Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft bei Beschäftigung von Mitarbeitern.
  • Eine unterlassene Gewerbeanmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit, führt aber nicht zu einer Durchgriffshaftung auf den Manager.
  • Im deutschen Handelsregister werden unter anderem Firmenname, Filing-ID, Principal Office, Zweck der Zweigniederlassung, deutsche Anschrift und Name/Geburtsdatum des Managers veröffentlicht – nicht aber die Namen der Gesellschafter.

9. BOI-/CTA-Thematik und US-Register wirtschaftlich Berechtigter

  • Das in den USA eingeführte Register der wirtschaftlich Berechtigten (Beneficial Ownership Information, BOI) ist nicht öffentlich, sondern nur für bestimmte US-Behörden und Banken zugänglich.
  • Unter der aktuellen politischen Linie (Stand: Ankündigung des US-Finanzministeriums vom 02.03.2025) werden Verstöße gegen Meldepflichten derzeit nicht sanktioniert und der Anwendungsbereich insbesondere für ausländische Berichtsunternehmen eingeschränkt.
  • Ursprünglich sollten Personen mit mindestens 25 % Beteiligung oder maßgeblicher Kontrolle gemeldet werden; inaktive LLCs waren ausgenommen.

10. Löschung und Firmenname

  • Die Löschung einer LLC erfolgt durch einen Gesellschafterbeschluss, der beim Firmenregister eingereicht wird; anschließend wird die Gesellschaft aus dem Register gestrichen.
  • Der Firmenname der LLC muss einen der Zusätze „LLC“, „L.L.C.“ oder „Limited Liability Company“ enthalten und darf keine irreführenden Begriffe wie z. B. „Bank“ verwenden.