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Vietnam EFTA Freihandelsabkommen

6. Oktober 2026 / Zukunft2

Vietnam EFTA Freihandelsabkommen: Neue Chancen für Unternehmen aus der Schweiz und Vietnam

Von Dr. Joachim Schmitz – Stand: 6. Oktober 2026

Das Vietnam EFTA Freihandelsabkommen rückt näher. Vietnam bereitet die Unterzeichnung des Handelsabkommens mit der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island vor. Für Unternehmer und Investoren können sich daraus neue Möglichkeiten bei Exporten, Importen, Investitionen und internationalen Lieferketten ergeben.

Noch ist allerdings Vorsicht geboten: Die abgeschlossenen Verhandlungen und die Vorbereitung der Unterzeichnung bedeuten nicht, dass die vorgesehenen Zollvergünstigungen bereits genutzt werden können.

Für international tätige Unternehmen ist jetzt vielmehr der richtige Zeitpunkt, bestehende Lieferketten zu überprüfen und mögliche Geschäftsszenarien vorzubereiten. Wer in Vietnam produzieren lassen, Schweizer Produkte nach Vietnam exportieren oder eine internationale Vertriebsstruktur aufbauen möchte, sollte die kommenden Regeln frühzeitig analysieren.

Unternehmen, die grundsätzlich über einen eigenen Standort nachdenken, finden hier weitere Informationen zur Firmengründung in Vietnam.

Dabei verdient ein Punkt besondere Aufmerksamkeit: Die Schweiz hat ihre Einfuhrzölle auf Industrieprodukte bereits zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Das neue Abkommen schafft deshalb nicht automatisch bei jeder Warenlieferung aus Vietnam in die Schweiz einen zusätzlichen Zollvorteil.

Vietnam EFTA Freihandelsabkommen: Was aktuell beschlossen ist – und was noch nicht

Am 2. Juli 2026 meldeten EFTA und Vietnam den erfolgreichen Abschluss ihrer Verhandlungen über das Freihandelsabkommen.

Vorausgegangen waren jahrelange Gespräche. Nach einer längeren Unterbrechung wurden die Verhandlungen im September 2025 wieder aufgenommen.

Am 5. Oktober 2026 berichtete das vietnamesische Regierungsportal, dass das Ministerium für Industrie und Handel den Vorschlag zur Unterzeichnung fertiggestellt und dem Justizministerium zur Prüfung übermittelt habe. Anschließend soll die Regierung über die Unterzeichnung entscheiden.

Für Unternehmer ist dabei eine wichtige Unterscheidung notwendig:

Ein Abschluss der Verhandlungen ist noch keine Unterzeichnung. Und eine Unterzeichnung bedeutet wiederum nicht automatisch, dass die vereinbarten Zollvergünstigungen bereits angewendet werden können.

Ein verbindlicher Zeitpunkt für das Inkrafttreten wurde in der Regierungsmitteilung vom 5. Oktober nicht genannt.

Unternehmen sollten mögliche Zollvorteile deshalb derzeit als Zukunftsszenario kalkulieren und nicht als bereits gesicherte Einsparung in ihre laufenden Geschäfte einrechnen.

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Welche Länder gehören zur EFTA?

Die Europäische Freihandelsassoziation EFTA besteht heute aus vier Staaten:

  • Schweiz
  • Liechtenstein
  • Norwegen
  • Island

Damit entsteht durch das geplante Abkommen eine direkte handelspolitische Verbindung zwischen Vietnam und vier wirtschaftlich interessanten europäischen Märkten außerhalb der Europäischen Union.

Gerade die Verbindung zwischen Vietnam und der Schweiz dürfte für international orientierte Unternehmer interessant sein.

Die Schweiz ist nicht nur ein bedeutender Absatzmarkt, sondern auch Standort zahlreicher international tätiger Unternehmen, Handelsgesellschaften und Finanzdienstleister.

Das bedeutet allerdings nicht, dass die Gründung einer Schweizer Gesellschaft automatisch einen Vorteil aus dem Freihandelsabkommen erzeugt. Gesellschaftsstruktur und Warenursprung müssen getrennt betrachtet werden.

Vietnam EFTA Freihandelsabkommen Infografik

Vietnam EFTA Freihandelsabkommen Infografik

Welche Zollsenkungen sind beim Vietnam EFTA Freihandelsabkommen vorgesehen?

Nach den bislang veröffentlichten Informationen sollen die EFTA-Staaten bei Anwendung des Abkommens mehr als 90 Prozent ihrer Zollpositionen unmittelbar liberalisieren.

Diese Positionen sollen rund 99,5 Prozent der vietnamesischen Exporte in den EFTA-Raum abdecken.

Vietnam verpflichtet sich seinerseits zu einem umfangreichen Zollabbau gegenüber den EFTA-Staaten.

Nach den veröffentlichten Angaben sollen mehr als 86 Prozent der Zollpositionen unmittelbar oder innerhalb von Übergangsfristen von drei bis 15 Jahren liberalisiert werden. Diese Positionen sollen rund 99,9 Prozent der vietnamesischen Importe aus den EFTA-Staaten umfassen.

Handelsrichtung Vorgesehener Zollabbau Abgedeckter Handel
Vietnam → EFTA Mehr als 90 % der Zollpositionen unmittelbar rund 99,5 % der vietnamesischen Exporte
EFTA → Vietnam Mehr als 86 % unmittelbar oder über Übergangsfristen rund 99,9 % der vietnamesischen Importe

Für einzelne Unternehmen reichen diese Prozentzahlen allerdings nicht aus.

Entscheidend ist immer die konkrete Ware.

Warum Zollpositionen und Handelsanteile nicht dasselbe sind

Eine Zollposition bezeichnet eine bestimmte Warenkategorie innerhalb des Zolltarifs. Der Handelsanteil beschreibt dagegen, welcher Anteil des tatsächlichen Handelsvolumens auf diese Waren entfällt.

Deshalb können etwas mehr als 90 Prozent der Zollpositionen nahezu den gesamten Exportwert abdecken.

Umgekehrt kann ausgerechnet das Produkt eines einzelnen Unternehmens zu einer Position gehören, für die andere Bedingungen gelten.

Für Unternehmer lautet die entscheidende Frage deshalb nicht: Wie viel Prozent des gesamten Handels werden liberalisiert?

Die wichtigere Frage lautet:

Welcher Zoll gilt künftig für genau mein Produkt?

Dafür müssen insbesondere Zolltarifnummer, Warenursprung, Zielland und Zeitpunkt der Einfuhr berücksichtigt werden.

Der wichtige Schweizer Sonderfall: Viele Industriewaren sind bereits zollfrei

Bei der Bewertung des Vietnam EFTA Freihandelsabkommens muss eine Besonderheit berücksichtigt werden.

Die Schweiz hat zum 1. Januar 2024 ihre Einfuhrzölle auf Industrieprodukte abgeschafft.

Für zahlreiche Industrieprodukte aus Vietnam beträgt der Schweizer Einfuhrzoll deshalb bereits heute null.

Das bedeutet: Ein Schweizer Importeur kann nicht automatisch davon ausgehen, dass ihm das neue Freihandelsabkommen auf der Einfuhrseite zusätzliche Einsparungen bringt.

Agrar- und bestimmte andere Waren müssen gesondert betrachtet werden. Auch bedeutet Zollfreiheit nicht, dass sämtliche Einfuhrformalitäten oder andere Abgaben verschwinden.

Die entscheidende Vergleichsrechnung lautet deshalb:

Welche Kosten und Zölle bestehen heute tatsächlich – und welche davon würden durch das neue Abkommen zusätzlich reduziert?

Nur diese Differenz stellt einen echten zusätzlichen wirtschaftlichen Vorteil dar.

Wo für Unternehmer neue Geschäftsmöglichkeiten entstehen könnten

Der Warenhandel zwischen Vietnam und den EFTA-Staaten erreichte 2025 nach Angaben der EFTA ein Volumen von rund 4,8 Milliarden Euro, wobei der Schweizer Goldhandel nicht berücksichtigt wurde.

Zu den wichtigen EFTA-Exporten nach Vietnam gehören unter anderem:

  • elektrische Maschinen,
  • mechanische Maschinen,
  • pharmazeutische Produkte,
  • Fischereierzeugnisse.

Vietnam exportiert wiederum unter anderem elektrische Maschinen, Schuhe, Bekleidung und Textilien.

Das geplante Freihandelsabkommen kann diese bestehenden Handelsbeziehungen weiter erleichtern.

Für Unternehmer ergeben sich daraus mehrere interessante strategische Möglichkeiten.

Schweizer Produkte nach Vietnam verkaufen

Besonders interessant könnte das Abkommen für Schweizer Unternehmen werden, die Waren nach Vietnam exportieren.

Sinkt der vietnamesische Einfuhrzoll für ein bestimmtes Produkt, kann dies den Endpreis reduzieren, die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Importprodukten erhöhen, zusätzliche Margen ermöglichen oder einen Markteintritt wirtschaftlich attraktiver machen.

Das kann beispielsweise bei Maschinen, Industrieausrüstung, Spezialprodukten, pharmazeutischen Produkten oder hochwertigen Konsumgütern relevant sein.

Der Zoll ist jedoch nur ein Teil des Geschäftsmodells.

Wer den Markteintritt in Vietnam mit einer eigenen Gesellschaft plant, sollte gleichzeitig Vertrieb, Genehmigungen, Zahlungsverkehr, Service, Personal und steuerliche Strukturen berücksichtigen.

Gerade bei technischen Produkten können Installation, Wartung und Ersatzteilversorgung wirtschaftlich wichtiger sein als einige Prozentpunkte Zollersparnis.

Vietnam als Produktions- und Beschaffungsstandort

Auch für europäische Unternehmen, die ihre Lieferketten stärker diversifizieren wollen, wird Vietnam zunehmend interessant.

Statt ausschließlich in China einzukaufen, können Unternehmen prüfen, ob Vietnam als zusätzlicher oder alternativer Produktionsstandort geeignet ist.

Das geplante EFTA-Abkommen könnte diesen Trend zusätzlich unterstützen.

Für eine solche Entscheidung sollten jedoch nicht nur Lohnkosten betrachtet werden.

Wichtige Kriterien sind:

  • Qualität der Hersteller,
  • Produktionskapazitäten,
  • Verfügbarkeit geeigneter Zulieferer,
  • Logistik und Lieferzeiten,
  • Qualitätskontrolle,
  • Schutz geistigen Eigentums,
  • Finanzierung,
  • Währungsrisiken,
  • Zollregeln,
  • Ursprungsregeln.

Je nach Umfang des Geschäfts kann außerdem eine eigene Unternehmensgründung in Vietnam interessant werden.

Bei kleineren Beschaffungsvolumen kann dagegen die Zusammenarbeit mit einem bestehenden Produzenten oder Handelspartner wirtschaftlicher sein.

Dienstleistungen und Investitionen gehören ebenfalls zum Abkommen

Das Vietnam EFTA Freihandelsabkommen beschränkt sich nicht auf Warenzölle.

Nach den veröffentlichten Informationen umfasst das Abkommen unter anderem:

  • Warenhandel,
  • Dienstleistungen,
  • Investitionen,
  • Ursprungsregeln,
  • geistiges Eigentum,
  • öffentliche Beschaffung,
  • technische Handelshemmnisse,
  • gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen.

Damit kann das Abkommen auch für Unternehmen interessant werden, die überhaupt keine klassischen Waren exportieren.

Denkbar sind Geschäftsmöglichkeiten für Beratungsunternehmen, technische Dienstleister, Ingenieurbüros, Softwareunternehmen, Finanzdienstleister, Projektentwickler oder Industrieunternehmen mit lokalen Niederlassungen.

Aus der Aufnahme eines Themenbereichs in das Abkommen folgt allerdings noch nicht automatisch ein uneingeschränkter Marktzugang.

Die konkreten Regelungen und möglichen Vorbehalte müssen nach Veröffentlichung der maßgeblichen Vertragsunterlagen im Einzelfall geprüft werden.

Ursprungsregeln werden zum entscheidenden Punkt

Einer der wichtigsten Punkte des gesamten Freihandelsabkommens sind die Ursprungsregeln.

Denn eine Ware erhält nicht allein dadurch Schweizer Ursprung, dass sie von einer Schweizer Gesellschaft verkauft wird.

Beispiel: Chinesische Ware über eine Schweizer Gesellschaft verkaufen

Angenommen, ein Unternehmer kauft ein vollständig in China hergestelltes Produkt.

Eine Schweizer Gesellschaft kauft die Ware ein und verkauft sie anschließend an einen Kunden in Vietnam. Die Rechnung stammt nun aus der Schweiz.

Das Produkt wird dadurch jedoch nicht automatisch zu einem Schweizer Ursprungsprodukt.

Auch eine hohe Handelsspanne ändert daran grundsätzlich nichts.

Entscheidend ist, welche Ursprungsregeln das Freihandelsabkommen für die jeweilige Ware vorsieht und welche Verarbeitung tatsächlich erfolgt.

Vietnam EFTA Freihandelsabkommen

Vietnam EFTA Freihandelsabkommen

Eine Schweizer Gesellschaft allein erzeugt keinen Präferenzursprung

Dieser Punkt ist besonders wichtig für internationale Unternehmensstrukturen.

Eine Schweizer Gesellschaft kann durchaus sinnvoll sein und beispielsweise internationalen Einkauf, Vertrieb, Finanzierung, Vertragsmanagement, Kundenbetreuung oder zentrale Unternehmensfunktionen übernehmen.

Diese Funktionen müssen jedoch von der zollrechtlichen Frage getrennt werden:

Woher stammt die Ware?

Eine tatsächlich tätige Schweizer Gesellschaft kann nicht allein durch ihre Existenz aus einer chinesischen, indischen oder anderen Drittlandsware eine Schweizer Ursprungsware machen.

Was für den Warenursprung tatsächlich entscheidend ist

Für die Prüfung müssen unter anderem folgende Punkte betrachtet werden:

  • Zolltarifnummer des Endprodukts,
  • Herkunft der Vormaterialien,
  • Wert der Vormaterialien,
  • Verarbeitungsschritte,
  • Herstellungsort,
  • Wertschöpfung,
  • produktspezifische Ursprungsregel.

Pauschale Aussagen wie „30 Prozent Wertschöpfung reichen immer“ oder „Endmontage in der Schweiz genügt“ können deshalb zu falschen Entscheidungen führen.

Die konkrete Ursprungsregel kann sich je nach Produkt unterscheiden.

Unternehmen sollten deshalb frühzeitig Stücklisten und Lieferantennachweise organisieren.

Qualität und Dokumentation werden zum Wettbewerbsvorteil

Ein Freihandelsabkommen funktioniert in der Praxis nur, wenn Unternehmen die notwendigen Voraussetzungen nachweisen können.

Dazu gehören je nach Produkt beispielsweise:

  • Herkunftsnachweise,
  • Lieferantenerklärungen,
  • Produktionsunterlagen,
  • Stücklisten,
  • technische Dokumentationen,
  • Qualitätsnachweise,
  • Zertifizierungen,
  • Rückverfolgbarkeit.

Gerade kleinere Unternehmen unterschätzen häufig den administrativen Aufwand.

Wer diese Prozesse frühzeitig organisiert, kann nach Anwendbarkeit eines Abkommens deutlich schneller reagieren.

Vietnam EFTA und EU Vietnam sind zwei verschiedene Freihandelsabkommen

Für deutsche und andere europäische Unternehmer ist außerdem eine weitere Unterscheidung wichtig.

Das geplante EFTA–Vietnam-Freihandelsabkommen ist nicht identisch mit dem bereits bestehenden EU–Vietnam-Freihandelsabkommen EVFTA.

Das EVFTA ist bereits seit dem 1. August 2020 in Kraft.

Deutsche Unternehmen verfügen deshalb bereits heute über einen handelspolitischen Rahmen für Geschäfte mit Vietnam.

Wer von Deutschland aus Waren nach Vietnam exportiert, sollte zunächst prüfen, welche Vorteile das bestehende EVFTA bereits ermöglicht.

Eine Schweizer Gesellschaft ist dafür nicht automatisch notwendig.

Das gilt insbesondere dann, wenn eine Schweizer Struktur ausschließlich mit möglichen Zollvorteilen begründet werden soll.
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Deutschland, Schweiz und Vietnam kombinieren?

Interessant wird es bei Unternehmen, die mehrere Standorte miteinander verbinden wollen.

Beispielsweise:

  • Deutschland → Schweiz → Vietnam
  • Vietnam → Schweiz → EU
  • Vietnam → Schweiz → internationale Märkte

Solche Konstruktionen können wirtschaftlich sinnvoll sein. Sie sollten aber nicht ausschließlich unter dem Gesichtspunkt möglicher Zollvorteile entwickelt werden.

Zu berücksichtigen sind unter anderem:

  • tatsächliche Geschäftstätigkeit,
  • Steuerrecht,
  • Verrechnungspreise,
  • Umsatzsteuer,
  • Quellensteuern,
  • Zollrecht,
  • Ursprungsregeln,
  • Transportkosten,
  • Bankverbindungen,
  • Finanzierung,
  • Personal,
  • laufende Verwaltungskosten.

Unternehmer, die international diversifizieren möchten, sollten deshalb die Gründung einer Firma im Ausland immer als Gesamtstruktur betrachten und nicht lediglich nach dem nominell günstigsten Steuer- oder Zollsatz entscheiden.

Rechenbeispiel: Wann könnte sich ein Zollvorteil lohnen?

Das folgende Beispiel ist bewusst hypothetisch. Die angenommenen Zollsätze beziehen sich nicht auf ein bestimmtes Produkt und stellen keine Aussage über die endgültigen Zollregelungen des Vietnam EFTA Freihandelsabkommens dar.

Angenommen, ein Schweizer Unternehmen exportiert Waren mit einem jährlichen Zollwert von:

500.000 Euro

Der bisherige vietnamesische Einfuhrzoll betrage in unserem Beispiel:

8 Prozent

Damit würden rechnerisch:

40.000 Euro Zoll pro Jahr

anfallen.

Szenario 1: Der Zoll fällt vollständig weg

Bisheriger Zoll: 40.000 Euro

Neuer Zoll: 0 Euro

Bruttoersparnis: 40.000 Euro jährlich

Angenommen, für zusätzliche Administration, Ursprungsnachweise, Beratung und Unternehmensstrukturen entstehen jährlich 12.000 Euro zusätzliche Kosten.

Dann verbliebe rechnerisch ein Vorteil von:

28.000 Euro pro Jahr.

Szenario 2: Der Zoll sinkt zunächst nur auf vier Prozent

Neuer Zoll: 20.000 Euro

Jährliche Zollersparnis: 20.000 Euro

Zusätzliche Kosten: 12.000 Euro

Verbleibender rechnerischer Vorteil:

8.000 Euro pro Jahr.

Das Beispiel zeigt, warum die konkreten Zollabbaufristen für Unternehmer entscheidend sind.

Bei niedrigen Handelsvolumen kann der zusätzliche administrative Aufwand einen erheblichen Teil des Vorteils aufzehren. Bei einem Handelsvolumen von mehreren Millionen Euro kann dagegen bereits eine vergleichsweise kleine Zollreduzierung wirtschaftlich erheblich sein.

Wer erhält die Zollersparnis eigentlich?

Ein weiterer häufig übersehener Punkt: Eine Zollsenkung bedeutet nicht automatisch, dass der Exporteur entsprechend mehr verdient.

Entscheidend sind unter anderem die Lieferbedingungen, Preisgestaltung und Verhandlungsmacht der beteiligten Unternehmen.

Von einer Zollreduzierung kann beispielsweise profitieren:

  • der Exporteur,
  • der Importeur,
  • der Distributor,
  • der Einzelhändler,
  • der Endkunde.

Der wirtschaftliche Vorteil kann auch zwischen mehreren Beteiligten verteilt werden.

Unternehmen sollten deshalb nicht lediglich fragen, wie hoch die mögliche Zollersparnis ist. Sie sollten gleichzeitig klären:

Bei wem bleibt diese Ersparnis am Ende tatsächlich hängen?

Was Unternehmen jetzt konkret vorbereiten sollten

Unternehmen müssen nicht bis zum Inkrafttreten warten, um sich auf das Vietnam EFTA Freihandelsabkommen vorzubereiten. Zahlreiche Analysen können bereits heute durchgeführt werden.

1. Die wichtigsten Produkte erfassen

Beginnen Sie mit den Produkten, die den größten Umsatz oder die höchste Marge erzeugen.

Erfasst werden sollten mindestens:

  • Produktbezeichnung,
  • Zolltarifnummer,
  • Herkunftsland,
  • Zielland,
  • jährlicher Warenwert,
  • derzeitiger Zoll,
  • Lieferweg.

Dadurch lässt sich später sehr schnell feststellen, welche Produkte von einem neuen Abkommen besonders profitieren könnten.

2. Die heutige Situation dokumentieren

Bevor mögliche Vorteile des neuen Abkommens berechnet werden, muss bekannt sein, welche Belastung heute tatsächlich besteht.

Das ist insbesondere bei Lieferungen in die Schweiz wichtig, weil dort zahlreiche Industriewaren bereits zollfrei eingeführt werden können.

Unternehmen sollten deshalb immer zwei Situationen miteinander vergleichen:

Was kostet die Transaktion heute – und was würde sie nach Anwendung des neuen Abkommens kosten?

3. Ursprungsunterlagen organisieren

Unternehmen sollten frühzeitig Informationen über Materialien und Produktionsprozesse zusammentragen.

Je komplexer ein Produkt ist, desto wichtiger wird eine nachvollziehbare Dokumentation.

Wer beispielsweise Komponenten aus mehreren asiatischen Ländern verwendet und die Endfertigung in Vietnam durchführt, sollte genau nachvollziehen können, welche Materialien woher stammen und welche Verarbeitungsschritte in Vietnam erfolgen.

4. Drei wirtschaftliche Szenarien berechnen

Für eine seriöse Investitionsentscheidung empfehlen sich mindestens drei Szenarien:

Szenario A: Das neue Abkommen bringt für das eigene Produkt keinen zusätzlichen Zollvorteil.

Szenario B: Der Zoll wird über mehrere Jahre schrittweise reduziert.

Szenario C: Die für das konkrete Produkt vorgesehene vollständige Zollvergünstigung wird erreicht.

Ein Geschäftsmodell sollte möglichst nicht nur unter den Bedingungen von Szenario C funktionieren.

5. Unternehmensstruktur erst danach festlegen

Erst wenn Produkte, Handelsvolumen, Märkte und Lieferwege feststehen, sollte entschieden werden, welche Unternehmensstruktur sinnvoll ist.

Eine zusätzliche Gesellschaft verursacht Kosten und administrativen Aufwand. Sie sollte deshalb eine nachvollziehbare wirtschaftliche Aufgabe erfüllen.

Wer dauerhaft in Vietnam tätig werden möchte, findet bei Zukunft2 weiterführende Informationen zur Firmengründung in Vietnam für deutsche und internationale Unternehmer.

Für wen könnte das Vietnam EFTA Freihandelsabkommen besonders interessant werden?

Besonders aufmerksam verfolgen sollten die weitere Entwicklung Unternehmen, die bereits heute Geschäftsbeziehungen zwischen Vietnam und einem EFTA-Staat unterhalten.

Darüber hinaus ist das Thema interessant für:

  • Schweizer Unternehmen mit Exportplänen nach Vietnam,
  • vietnamesische Hersteller mit Kunden in der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein,
  • deutsche Unternehmer mit einer bestehenden Schweizer Gesellschaft,
  • Unternehmen, die Produktion von China nach Vietnam verlagern oder diversifizieren möchten,
  • Importeure und Großhändler,
  • Maschinen- und Anlagenbauer,
  • Pharma- und Medizintechnikunternehmen,
  • Unternehmen mit internationalen Lieferketten,
  • Investoren mit langfristigem Interesse an Vietnam.

Auch für Unternehmer, die grundsätzlich nach neuen internationalen Standorten suchen, kann Vietnam interessant sein. Dabei sollte jedoch nicht ein einzelnes Freihandelsabkommen ausschlaggebend sein. Steuern, Rechtssicherheit, Personal, Infrastruktur, Absatzmarkt und langfristige Unternehmensstrategie müssen gemeinsam betrachtet werden.

Häufige Fragen zum Vietnam EFTA Freihandelsabkommen

Ist das Vietnam EFTA Freihandelsabkommen bereits in Kraft?

Nein. Die Verhandlungen wurden abgeschlossen und Vietnam bereitet die Unterzeichnung vor. Die geplanten neuen Zollvergünstigungen sollten deshalb noch nicht als bereits verfügbar behandelt werden.

Welche Länder gehören zum EFTA-Abkommen mit Vietnam?

Die EFTA besteht aus der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island. Das geplante Freihandelsabkommen betrifft Vietnam und diese vier Staaten.

Werden vietnamesische Waren dadurch erstmals zollfrei in die Schweiz importiert?

Nicht generell. Die Schweiz hat bereits zum 1. Januar 2024 ihre Einfuhrzölle auf Industrieprodukte abgeschafft. Deshalb muss für jedes Produkt geprüft werden, ob durch das neue Freihandelsabkommen überhaupt ein zusätzlicher Zollvorteil entsteht.

Kann ich eine Schweizer Firma gründen und dadurch die Zollvorteile nutzen?

Nicht allein aufgrund der Firmengründung. Eine Schweizer Gesellschaft macht aus einer Ware nicht automatisch eine Ware Schweizer Ursprungs. Für Zollpräferenzen sind die konkreten Ursprungsregeln des Abkommens entscheidend.

Wird eine chinesische Ware durch den Verkauf über die Schweiz zu Schweizer Ware?

Nein. Rechnungsstellung, Zwischenhandel oder eine Schweizer Gesellschaft verändern den Warenursprung nicht automatisch. Entscheidend sind die für das jeweilige Produkt vorgeschriebenen Ursprungsregeln und tatsächlichen Verarbeitungsschritte.

Gibt es bereits ein Freihandelsabkommen zwischen Deutschland und Vietnam?

Deutschland profitiert als EU-Mitglied vom bestehenden EU–Vietnam-Freihandelsabkommen EVFTA. Dieses ist seit dem 1. August 2020 in Kraft.

Lohnt sich eine Firmengründung in Vietnam wegen des neuen Freihandelsabkommens?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Das Freihandelsabkommen kann ein zusätzlicher Standortvorteil sein. Eine Firmengründung in Vietnam sollte aber anhand des gesamten Geschäftsmodells beurteilt werden – einschließlich Markt, Steuern, Personal, Genehmigungen, Lieferketten und Finanzierung.

Vietnam könnte als Standort für internationale Unternehmen weiter an Bedeutung gewinnen

Das geplante Freihandelsabkommen ist Teil einer größeren Entwicklung.

Vietnam versucht seit Jahren, sich stärker in internationale Handels- und Produktionsstrukturen zu integrieren. Für Unternehmen, die ihre Abhängigkeit von einzelnen Produktionsländern reduzieren möchten, kann das Land dadurch zunehmend interessant werden.

Ein Freihandelsabkommen mit den EFTA-Staaten erweitert dieses internationale Netzwerk.

Für Unternehmer ist deshalb nicht nur die Frage interessant, wie hoch ein bestimmter Zoll künftig ausfallen könnte.

Strategisch wichtiger ist die Frage:

Welche Rolle kann Vietnam innerhalb der eigenen internationalen Unternehmens- und Lieferkettenstrategie in den kommenden fünf bis zehn Jahren spielen?

Wer diese Frage bejahen kann, sollte sich nicht erst mit Vietnam beschäftigen, wenn sämtliche neuen Regelungen bereits gelten.

Vietnam EFTA Freihandelsabkommen eröffnet Chancen – aber nicht automatisch

Das Vietnam EFTA Freihandelsabkommen kann den wirtschaftlichen Austausch zwischen Vietnam, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island erheblich erleichtern.

Besonders interessant sind die geplanten weitreichenden Zollsenkungen, die Öffnung weiterer Wirtschaftsbereiche und die langfristige stärkere Verknüpfung Vietnams mit europäischen Märkten.

Unternehmer sollten daraus jedoch nicht den falschen Schluss ziehen, dass jede Lieferung künftig automatisch zollfrei wird oder eine Schweizer Gesellschaft bereits ausreicht, um Präferenzvorteile zu erhalten.

Die entscheidenden Fragen lauten vielmehr:

  • Welche Ware wird gehandelt?
  • Welche Zolltarifnummer gilt?
  • Welchen Ursprung besitzt die Ware?
  • Welche produktspezifische Ursprungsregel gilt?
  • Wie hoch ist der heutige Zoll tatsächlich?
  • Welche Reduzierung sieht das Abkommen für diese Ware vor?
  • Welche Übergangsfrist gilt?
  • Wer profitiert wirtschaftlich von der Zollsenkung?
  • Welche zusätzlichen Kosten entstehen durch die gewählte Unternehmensstruktur?

Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, lässt sich aus einem politischen Freihandelsabkommen ein konkreter unternehmerischer Vorteil ableiten.

Gerade darin liegt aber die Chance für Unternehmer, die frühzeitig planen: Wer seine Produkte, Lieferketten und Ursprungsnachweise bereits heute kennt, kann schneller reagieren, sobald die endgültigen Bedingungen anwendbar werden.

Geschäft in Vietnam aufbauen: Jetzt Strategie prüfen

Sie möchten in Vietnam produzieren, Waren importieren oder exportieren, einen Vertrieb aufbauen oder eine eigene Gesellschaft gründen?

Dann sollte am Anfang nicht die Frage nach der vermeintlich günstigsten Gesellschaft stehen, sondern eine Analyse des gesamten Geschäftsmodells: Markt, Lieferkette, Warenursprung, Steuern, Unternehmensstruktur und tatsächliche operative Anforderungen.

Auf Zukunft2 finden Unternehmer weiterführende Informationen zur Firmengründung und zum Geschäftsaufbau in Vietnam sowie zur internationalen Firmengründung und Standortwahl.

Quellen und weiterführende Informationen

Vietnamesisches Regierungsportal – Vorbereitung der Unterzeichnung des EFTA-Vietnam-Freihandelsabkommens:
Vietnam prepares for signing trade deal with European Free Trade Association

European Free Trade Association (EFTA) – Abschluss der Verhandlungen:
EFTA and Viet Nam conclude negotiations on Free Trade Agreement

Vietnamesisches Ministerium für Industrie und Handel – Einordnung des EFTA-Abkommens:
Informationen zum Abschluss der Vietnam-EFTA-Verhandlungen

Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft SECO – Aufhebung der Industriezölle:
Aufhebung der Schweizer Industriezölle