030 - 814 509 2722

Gütertrennung Mustervertrag

12. November 2025 / Zukunft2

Mustervertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung

(nach deutschem Recht gemäß §§ 1408 ff., 1414 BGB)

1. Präambel

Die nachfolgend genannten Personen schließen in Kenntnis der gesetzlichen Vorschriften über den ehelichen Güterstand (§§ 1363 ff. BGB) und in freier Entscheidung folgenden Ehevertrag zur Regelung ihres Vermögensverhältnisses:

1.1 Ehegatten

[Vorname Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort],
wohnhaft in [Adresse],
– nachfolgend Ehegatte A genannt –

und

[Vorname Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort],
wohnhaft in [Adresse],
– nachfolgend Ehegatte B genannt –

beabsichtigen, miteinander die Ehe zu schließen / sind miteinander verheiratet.

2. Wahl des Güterstandes

Die Ehegatten heben den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB) auf und vereinbaren hiermit ausdrücklich den Güterstand der Gütertrennung gemäß § 1414 BGB.

Damit bleibt das Vermögen beider Ehegatten während der Ehe getrennt.
Jeder Ehegatte behält das Eigentum, die Verwaltung und die Nutzungen seines Vermögens.
Eine Beteiligung am Vermögenszuwachs des jeweils anderen Ehegatten findet weder während der Ehe noch im Fall der Scheidung oder des Todes statt.

3. Verwaltung und Haftung

  1. Jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen selbstständig.
  2. Keiner der Ehegatten ist berechtigt, ohne Zustimmung des anderen über dessen Vermögensgegenstände zu verfügen.
  3. Ein Ehegatte haftet nicht für die Verbindlichkeiten des anderen, es sei denn, er hat sich ausdrücklich durch Vertrag oder Bürgschaft verpflichtet.
  4. Rechtsgeschäfte, die ein Ehegatte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie vornimmt (§ 1357 BGB), werden ausdrücklich ausgeschlossen.

4. Regelungen im Scheidungsfall

Im Fall einer Scheidung gelten folgende Vereinbarungen:

  1. Ein Zugewinnausgleich findet nicht statt.
  2. Die Ehegatten verpflichten sich, auf Antrag des anderen die Vermögensauseinandersetzung transparent und zügig durchzuführen.
  3. Jeder Ehegatte trägt die ihm gehörenden Schulden selbst.
  4. Gemeinsames Vermögen (z. B. Miteigentum an Immobilien, Bankkonten) wird nach den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften (§§ 741 ff. BGB) auseinandergesetzt.

(Optional)

5. Modifizierte Vereinbarung:
Die Ehegatten können ergänzend festlegen, dass im Fall der Scheidung ein Ausgleich bestimmter Vermögenswerte (z. B. Immobilien oder Unternehmensanteile) erfolgt.
Beispiel: „Ehegatte A verpflichtet sich, an Ehegatte B eine einmalige Ausgleichszahlung in Höhe von 50.000 € zu leisten.“

5. Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich (Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften) findet gemäß den gesetzlichen Vorschriften statt, sofern die Ehegatten keine abweichende Regelung treffen.

(Optional)

Die Ehegatten können den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise ausschließen, sofern die Vereinbarung notariell beurkundet und vom Familiengericht genehmigt wird (§ 6 VersAusglG).

6. Regelungen im Todesfall

  1. Durch diese Vereinbarung entfällt der pauschale Erbteilzuschlag nach § 1371 BGB.
  2. Die Ehegatten behalten die Möglichkeit, durch Testament oder Erbvertrag abweichende Regelungen zu treffen (z. B. gegenseitige Alleinerbeneinsetzung oder Vermächtnisse).
  3. Es bestehen keine wechselseitigen Ansprüche auf Zugewinnausgleich im Todesfall.

7. Steuerliche Behandlung

Die Wahl des Güterstandes der Gütertrennung hat keine Auswirkungen auf die steuerliche Zusammenveranlagung nach dem Einkommensteuergesetz (§ 26b EStG).
Beide Ehegatten können weiterhin gemeinsam veranlagt werden, sofern sie dies wünschen.

8. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der notariellen Beurkundung.
  2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (salvatorische Klausel).
  3. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

9. Kosten und notarielle Beurkundung

Die Kosten der Beurkundung und etwaiger Registereintragungen tragen die Ehegatten je zur Hälfte, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Ort, Datum: _________________________
Unterschrift Ehegatte A: _________________________
Unterschrift Ehegatte B: _________________________

Notarielle Beurkundung

Vor mir,
[Name des Notars / der Notarin], mit Amtssitz in [Ort],
erschienen heute die oben bezeichneten Personen, die sich durch gültige Ausweise legitimierten.
Der Inhalt dieses Ehevertrages wurde von mir vorgelesen, erläutert und von den Erschienenen genehmigt und eigenhändig unterschrieben.

[Ort, Datum, Unterschrift Notar/in, Siegel]

Hinweis:

Dieser Mustervertrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Bei Unternehmensbeteiligungen, Immobilienbesitz oder Auslandsbezug empfiehlt sich die Anpassung durch unseren Anwalt für Familienrecht oder Notar, um steuerliche und erbrechtliche Folgen optimal zu gestalten.