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Hat Deutschland ein Steuerabkommen mit den USA?

18. November 2025 / Zukunft2

Hat Deutschland ein Steuerabkommen mit den USA?

Deutschland und die Vereinigten Staaten von Amerika verfügen seit Jahrzehnten über ein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Dieses Abkommen regelt, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf, verhindert eine doppelte steuerliche Belastung und schafft Rechtssicherheit für Unternehmen, Investoren und Privatpersonen mit grenzüberschreitenden Aktivitäten.

Das aktuell gültige Abkommen trägt den Titel:

„Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen“
(unterzeichnet am 29. August 1989, mehrfach ergänzt und fortgeschrieben).

1. Ziel und Zweck des Steuerabkommens

Das DBA Deutschland–USA verfolgt drei zentrale Ziele:

1. Vermeidung der Doppelbesteuerung

Einkünfte sollen nicht in beiden Staaten voll besteuert werden. Das Abkommen legt fest, welchem Land das vorrangige Besteuerungsrecht zusteht.

2. Verhinderung unberechtigter Steuerverkürzungen

Das Abkommen soll sicherstellen, dass weder Deutschland noch die USA durch künstliche Gestaltungen Steuereinnahmen verlieren.

3. Förderung des bilateralen Wirtschaftsverkehrs

Durch klare Regeln profitieren:

  • Investoren
  • Exporteure
  • Arbeitnehmer mit Auslandseinsätzen
  • Unternehmen mit Tochtergesellschaften
  • Personen mit Grenzbezug (Wohnsitz, Holdingstruktur, Vermögen)

2. Welche Steuern deckt das Abkommen ab?

Das DBA umfasst im Wesentlichen:

Deutschland

  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer (mittelbar berücksichtigt)
  • Vermögensteuer (ruhend, aber weiterhin Teil des Abkommens)

USA

  • Federal Income Tax
  • Corporate Income Tax
  • Steuern auf bestimmte US-Quellen-Einkünfte (Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren)

Hinweis: US-Bundesstaaten wie Kalifornien oder New York sind nicht an das Abkommen gebunden – sie können unabhängig Steuern erheben.

3. Regelungen zu wichtigen Einkunftsarten

Dividenden

Grundsätzlich:

  • Quellensteuer in den USA: regulär 30 %
  • Durch DBA reduziert auf:
    • 5 %, wenn der deutsche Anteilseigner mindestens 10 % hält
    • 15 % bei Streubesitz

Deutschland rechnet die US-Steuer an, wenn der Steuerpflichtige hier unbeschränkt steuerpflichtig ist.

Zinsen

Zinsen sind im DBA weitgehend quellensteuerfrei gestellt – d. h. keine US-Quellensteuer bei Zahlung nach Deutschland.
Deutschland besteuert diese Einkünfte im Rahmen der Abgeltungssteuer oder der persönlichen Einkommensteuer.

Lizenzgebühren (Royalties)

Auch Lizenzzahlungen an deutsche Unternehmen oder Privatpersonen sind in den USA grundsätzlich quellensteuerfrei.

Arbeitnehmerentsendungen

Die Besteuerung richtet sich danach:

  • Wo die Arbeit ausgeübt wird
  • Wie lange der Aufenthalt dauert (183-Tage-Regel)
  • Wer der wirtschaftliche Arbeitgeber ist

Unternehmensgewinne

Unternehmen werden im Regelfall in dem Staat besteuert, in dem sie eine Betriebsstätte unterhalten. Keine Betriebsstätte – kein Besteuerungsrecht des anderen Staates.

4. Informationsaustausch: Deutschland ↔ USA

Das Abkommen enthält moderne Regelungen zum automatischen Informationsaustausch.

Wesentliche Mechanismen:

  • FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act)
    Verpflichtet deutsche Banken, US-Konten an die USA zu melden.
  • Austausch nach OECD-Standard zwischen den Steuerbehörden

Für Personen mit Vermögensschutz-Interesse ist wichtig:

Der Informationsaustausch ist umfassend – aber nicht unbegrenzt.
Er bezieht sich auf steuerlich relevante Daten, nicht auf allgemeine Vermögenswerte oder Strukturen ohne US-Bezug.

5. Doppelbesteuerung wird durch zwei Methoden vermieden

Deutschland nutzt:

  • Anrechnungsmethode (z. B. bei Dividenden)
  • Freistellungsmethode (z. B. bei Unternehmensgewinnen aus den USA, wenn eine echte Betriebsstätte vorliegt)

Die USA nutzen überwiegend die Anrechnungsmethode.

6. Besondere Bedeutung für Vermögensschutz und Strukturierung

Das DBA ist oft Teil komplexer internationaler Gestaltungen:

US-LLC-Strukturen

US-LLCs sind in Deutschland voll rechtsfähig anerkannt (Freundschaftsvertrag DE–USA 1954/56).
Das DBA hilft:

  • klare Zuordnung der Einkünfte
  • Besteuerung nach wirtschaftlicher Realität
  • Vermeidung doppelter Steuerlast

Asset-Holding in den USA

Viele Investoren nutzen:

  • Delaware
  • Wyoming
  • Florida

Steuerlich greift das DBA, solange die Einkünfte den Regeln des Abkommens unterfallen.

7. Historische Entwicklung des Steuerabkommens

  • 1954: Erstes Steuerabkommen zwischen Deutschland und den USA
  • 1989: Abschluss des aktuellen DBA
  • 1991–2008: Mehrere Protokolle zur Modernisierung
  • Seit 2013: Integration moderner OECD-Standards und FATCA-Austausch

Das Abkommen zählt zu den umfangreichsten und am häufigsten aktualisierten bilateralen Steuerverträgen Deutschlands.

Ja – Deutschland hat ein umfassendes Steuerabkommen mit den USA.
Es ist ein zentrales Instrument, das:

  • Doppelbesteuerung verhindert
  • Steuerflucht begrenzt
  • Investitionen schützt
  • Rechtssicherheit für Privatpersonen, Unternehmer und internationale Investoren bietet

Für alle, die Vermögensschutz, internationale Strukturen oder grenzüberschreitende Einkünfte planen, ist das DBA Pflichtlektüre.